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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
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Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. September 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Karel A.J. ADAMS

> Was gibt es dort für Besonderes?

Dass einem Segelflugzeug zwar kurz vorher der A380 auszuweichen hat, aber 500 ft über Grund die Deutsche Bahn dem Segelflieger das Landen verbietet.

18. September 2016: Von Achim H. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Deswegen fahren bei uns die Züge zukünftig -30ft AGL.

18. September 2016: Von Malte Höltken an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Nö das knan sie nicht, als Segelflieger bist Du committed und hast ne allgemeingültige Außenlandegenehmigung. Ob ein Flugplatz zu ist oder nicht interessiert nicht die Bohne. Abgesehen davon steht es auch in der Betriebsanweisung.

18. September 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Malte Höltken

Revoco!

Ich habe die Erweiterung zu flüchtig gelesen, es wird ja eindeutig nur Schleppflugzeugen untersagt (sowie dem normalen Motorverkehr)


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