Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

29. Februar 2016: Von Tobias Schnell an E. Jung
Edgar,

wenn das EASA-IR abgelaufen ist, brauchst Du vor dem Checkflug Refresher-Training von einer ATO. Für den Umfang gibt es Richtwerte in AMC1 FCL.625 (1-3 Training Sessions). Die ATO kann zwar in der Evaluierung auch zu dem Ergebnis kommen, dass kein Refresher-Training nötig ist, dem Vernehmen nach akzeptiert das LBA Erneuerungsanträge aber nur, wenn die Richtwerte aus den AMCs eingehalten wurden.

Interessant ist, dass das zu mehr Aufwand führen kann, als wenn man das CB-IR initial auf Basis des FAA-IR erwirbt. Da ist überhaupt kein Training vorgeschrieben (dafür eine mündliche Theorieprüfung).

Wenn Du einen EASA-Prüfer findest, kannst Du den EASA-Checkflug natürlich auch in den USA machen.

Tobias
29. Februar 2016: Von E. Jung an Tobias Schnell
Danke Tobias,

für die schnelle Antwort.

Wäre es dann umsetzbar, dass ich einfach den CB IFR auf Basis von US IFR neu beantrage.....

Gruß
Edgar
29. Februar 2016: Von Tobias Schnell an E. Jung
Wäre es dann umsetzbar, dass ich einfach den CB IFR auf Basis von US IFR neu beantrage
An Deiner Stelle würde ich mal beim LBA anfragen, ob bei regelmäßiger IFR-PIC-Praxis auch ein von den AMC-Richtwerten nach unten abweichendes Assessment einer ATO akzeptiert würde. Um dieses Assessment (und sei es auf Basis der Papierlage) wirst Du allerdings nicht herumkommen.

Tobias
1. März 2016: Von RotorHead an E. Jung Bewertung: +1.00 [1]
Wenn man bereits ein abgelaufenes IR in seiner EU-Lizenz stehen hat oder hatte, kann man das erneuern. Ein zweiter Neuerwerb mittels CB-IR geht nicht.

Zur Erneuerung muss vor der Befähigungsüberprüfung durch einen CRE oder IRE eine ATO die Nachschulung festlegen und, wenn größer als 0, auch durchführen. Dafür gibt es von der ATO eine Bescheinigung, die dem Prüfer vorzulegen ist. - Ohne die wird ein Prüfer lieber nicht tätig werden.

Für den Neuerwerb eines IR über CB-IR legt den Prüfer (hier geht nur ein IRE) für in Deutschland ausgestellte Lizenzen das LBA fest.

In beiden Fällen dürfte es daher schwierig sein, einen Prüfer in den USA zu verwenden.
1. März 2016: Von Tobias Schnell an RotorHead
In beiden Fällen dürfte es daher schwierig sein, einen Prüfer in den USA zu verwenden.

Drei Monate gilt das IR von Edgar ja noch. So lange ist das mit dem Prüfer in den USA m.E. kein Problem. Danach bräuchte er in der Tat eine EASA-IR-ATO - keine Ahnung, ob es das in den USA überhaupt gibt. Mein spontanes googlen fördert nur PPL/CPL-Kurse zu Tage.

Tobias

5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang