Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. Januar 2016: Von Klaus-Jürgen Schwahn an  Bewertung: +6.33 [7]
Da wir mit der Florida Aviation Career Training, Inc. seit fast 30 Jahren jeden Monaten mehrere Stand Alone Prüfungen abnehmen und die Vorbereitungen dazu durchführen, kann ich vielleicht einen Beitrag zur Aufklärung leisten.

Außerhalb der USA dürfen Prüfungen für US-Lizenzen nur von amerikanischen Staatsbürgern abgelegt werden. Das ist nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass ausländische Behörden hierzulande keine hoheitlichen Befugnisse haben.

Ausgenommen sind Theorieprüfungen, da mit diesen noch keine Lizenz erteilt wird. Seit 2001 geht das nur noch in Paris und U.K. Einfacher ist es jedoch, die Prüfung direkt an der Flugschule in den USA abzulegen, zumal der knowledge test keine gewaltige Hürde ist. Der Prüfungsschwerpunkt liegt im Practical Exam, bestehend aus mündlicher Prüfung und Checkflug.

Die Vorbereitung in Deutschland zu absolvieren macht überhaupt keinen Sinn. Man könnte zwar ein paar Maneuver aus dem PTS (Practical Test Standard) üben. Der eigentliche Vorbereitungsschwerpunkt besteht jedoch darin, prüfungsreif zu lernen, sich im amerikanischen Luftraum mit den dort üblichen Verfahrensweisen und Gepflogenheiten zu bewegen. Hinzu kommen ein paar Maneuver und Übungen, die hierzulande nicht geschult werden. Das ganze Programm kann man naturgemäß nur im amerikanischen Luftraum üben.

Nach der Prüfung bekommt man ein Temporary Certificate und kann damit sofort weitere Berechtigungen, wie ME-Rating oder Instrument Rating erwerben. Man muss also nicht warten, bis das Plastikkärtchen nach ca. 2 Monaten kommt. Es gibt dann einfach ein neues Temporary Certificate vom Examiner mit dem entsprechenden Zusatzeintrag.

Bei Visum und TSA-Check muss man etwas differenzieren.

Für die Einhaltung des TSA-Checks ist die Flugschule verantwortlich, auch wenn der Schüler ihn beantragen muss. Bereitet die einen Schüler ohne TSA-Anmeldung vor, kostet das die Flugschule ein vierstelliges Bußgeld, nicht den Schüler. Der TSA Check ist für den Ersterwerb einer US-Lizenz (außer Validation) immer erforderlich.

Anders ist es beim Visum. Für den richtigen Aufenthaltsstatus ist immer der Einreisende, also der Flugschüler verantwortlich. Liegt ein Verstoß vor, bekommt der den Ärger und nicht die Flugschule. Die im Forum erwähnte 18 Stunden Regel geistert immer wieder durchs Web, ist aber für Pilotenausbildungen nicht anwendbar. Diese erfordern immer ein M1-Visum (z.B. auch CPL-oder ME-Ausbildung nach Part 61 mit 10 Flugstunden), aber eben auch nur wenn es sich um eine Ausbildung handelt.

Wer z.B. eine Validation hat, kann als normaler Tourist, also ohne M1-Visum, Flugzeuge chartern, Check Outs machen, sich von einem Fluglehrer einweisen lassen und auch einen FAA-Checkflug für eine Lizenz machen, die er schon hat.

Er darf nur keine Ausbildung für eine neue Lizenz machen. Daher macht es durchaus Sinn, mit einer Validation zu starten, damit man erst einmal legal fliegen kann und dann, nach entsprechender Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten, die Prüfung für den Stand Alone PPL abzulegen. Dabei muss man dann die Validation wieder abgeben. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt und bisher allen Überprüfungen standgehalten, die die Immigration in unserer Flugschule durchgeführt hat. Wer allerdings noch keine vergleichbare, ICAO-konforme Lizenz hat, der sollte auf jeden Fall ein Visum beantragen.

Die Formalitäten zu TSA- und Visum müssen von der Flugschule begleitet werden. Dort muss man also starten.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos auch unter

www.fliegen-usa.de/flugausbildung/umschreibung-easa-in-us-lizenzen/

Zu beachten ist, dass für eine Validation ein Letter auf authentification erforderlich ist, auf den man bis zu 6 Wochen wartet, also zeitig planen. Auch die TSA braucht im Moment bis zu 4 Wochen.

Viel Spaß

Klaus-J. Schwahn
Hallo Klaus-Jürgen,

vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!

Eine Frage, die ich noch nicht abschließend klären konnte:

Wie sieht es mit Visumspflicht und TSA-Clearance aus, wenn ich in den USA ausschließlich (im Rahmen z.B. eines Urlaubsaufenthaltes) ein Night Rating zur vorhandenen EASA-Lizenz ergänzen möchte? Ich habe hierzu bisher widersprüchliche Aussagen von Flugschulen erhalten.
26. Januar 2016: Von Peter Paul an Klaus-Jürgen Schwahn
Außerhalb der USA dürfen Prüfungen für US-Lizenzen nur von amerikanischen Staatsbürgern abgelegt werden. Das ist nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass ausländische Behörden hierzulande keine hoheitlichen Befugnisse haben.

es gibt soweit mir bekannt is einen UK based Examiner (US Bürger) der in Europa Prüfungen für den US PPL und zB IR abnimmt! Nur falls jemand nicht in die USA reisen will/kann etc

denke das ist der gute Mann https://www.rnav.us/
Nach amerikanischem Luftrecht gibt es keine Nachtflugberechtigung. Eine Nachtflugausbildung gehört dort zum Pflichtprogramm jeder PPL Ausbildung. Daher kann man diese auch nicht nachträglich erwerben, d.h. es gibt kein entsprechendes Ad On zu einer Validation. Wer den vollwertigen US PPL macht, holt die erforderlichen Nachtstunden während der Vorbereitung zum Checkflug nach. TSA muss man sowieso haben. Zum Visum hatte ich ja schon etwas gesagt. das fällt mit darunter.
Es geht mir um die Nachtflugberechtigung zur EASA-Lizenz, nicht um das FAA Certificate. Ich würde diese gerne beim nächsten USA-Besuch nachholen. Ich hatte bereits meine EASA-Lizenz vor einigen Jahren in Kalifornien erworben, allerdings aus Zeitmangel ohne Nachtflug.

Ich bin mir auf Basis der einschlägigen Paragraphen und Hinweise der TSA etc. unsicher, ob ich hierfür erneut a) ein M1 Visum und b) eine TSA Clearance benötige.
Du machst in diesem Fall keine Ausbildung für irgendeine FAA-Lizenz. D.h. es keine Ausbildung, für die Du TSA und M1 Visum beantragen könntest. Wichtig ist, dass Du eine gültige Validation hast. Dann läuft das im Rahmen der üblichen Einweisungsflüge. Anderenfalls würdest Du aus US-Sicht als Flugschüler ohne Lizenz geltenund müsstest sowohl Visum als auch TSA haben.
28. Januar 2016: Von Klaus-Jürgen Schwahn an Peter Paul
Das geht aber nur in ganz konkreten Ausnahmefällen, die vorher bei der FAA beantragt und von dort genehmigt werden müssen. Eine solche Genehmigung wird z.B. erteilt, wenn jemand in Europa für eine amerikanische Firma arbeitet und die Lizenz für diese Tätigkeit benötigt.
Du machst in diesem Fall keine Ausbildung für irgendeine FAA-Lizenz. D.h. es keine Ausbildung, für die Du TSA und M1 Visum beantragen könntest.

Naja - wenn ich die EASA PPL-Ausbildung in den USA mache, mache ich auch keine Ausbildung für eine FAA-Lizenz, benötige aber dennoch TSA und M1. Insofern kann ich der Logik nicht ganz zustimmen.


Wichtig ist, dass Du eine gültige Validation hast. Dann läuft das im Rahmen der üblichen Einweisungsflüge. Anderenfalls würdest Du aus US-Sicht als Flugschüler ohne Lizenz geltenund müsstest sowohl Visum als auch TSA haben.

Nach dieser Lesart könnte man mit einer vorhandenen EASA-Lizenz (und das wäre der Unterschied zur ab initio EASA-PPL Lizenz Ausbildung in den USA, siehe oben) in die USA, dort die Validation machen und dann auf Basis dieser Validation gemeinsam mit einem EASA-zertifizierten Fluglehrer die 5 Stunden für die Nachtflugberechtigung fliegen?

Ich bin mir nicht sicher, ob das passt: Denn die Validation gilt ja "mit allen Einschränkungen der EASA-Lizenz", zu diesem Zeitpunkt also ohne Nachtflug. Wenn ich dann in den USA nachts fliege, um die Nachflugberechtigung zu erwerben, bin ich aus US-Sicht doch wieder "ohne Lizenz" unterwegs und müsste folglich Visum und TSA haben?
28. Januar 2016: Von Peter Paul an Klaus-Jürgen Schwahn
Tom H. bietet das an und mir sind einege Piloten bekannt die bei Ihm IR und auch PPL prüfung in Europa gemacht haben

Und das waren alles Personen die ganz normal in europa wohnhaft sind und auch nicht für eine US Firma arbeiten etc.
28. Januar 2016: Von Timm H. an Patrick Whiskey Echo Yankee
Bitte ggf korrigieren wenn unkorrekt:
@Patrick:

1) Die US-Einreisebehörde will grundsätzlich wissen warum jemand nach USA kommt: Urlaub oder Arbeiten (bei US-Unternehmen) oder Ausbildung/Studium (auch Pilotenausbildung, Sprachschule, etc.), oder as auch immer.

Dafür brauchst du dann idR ein spezielles Visum (Urlaub aus Non-Schurken-Staaten = Visa-Vaiver-Programm) insbesondere dann, wenn die HAUPTABSICHT des Aufenthaltes das Training/Schulung ist und wesentliche Zeiten des Aufenthaltes damit verbracht werden.

2) Bei Initial Lizenz wie PPL, IR (auch IR auf PPL-Validation - war bei mir so) und auch Multi-Engine muss man meines Wissens TSA approval haben (Stand 2006). Immer wenn eine "wesentliche" Erweiterung der Berechtigung erworben wird bzw. eine Initial-Berechtigung.

3) Ob FAA-PPL oder XYZ-Schulung ist hier nicht die Frage, denke ich. siehe 1)

4) Da du ja "nur" einen Zusatz zu deiner Lizenz machst, dürfte TSA wegfallen. ZB Seaplane-Rating.

Zu meinem Werdegang: Habe in 2005 die Validierung des damals JAR-FCL (PPL-A) gemacht (VFR-Tag). In D dann 2006 NFQ, danach für IR 6 Wochen nach USA (mit M1-Visum und TSA), habe dann einen Validierten US-PPL/IR based on foreign Licence gehabt. Direkt danach Prüfung zum US-PPL (Theorie und praxis) weil noch Zeit vorhanden.

Mal ne ganz blöde Frage: Warum machst du das NFQ nicht einfach in Europa oder sogar in D? Zumal es jetzt noch schön früh dunkel ist. Ist ja auch keine Riesensache. Keine Prüfung, etc.

Hoffe das hilft ein wenig Licht in diese doch ziemlich komplizierte Sache zu bringen.
T.
29. Januar 2016: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Timm H. Bewertung: +1.00 [1]
Danke, Timm!

Mal ne ganz blöde Frage: Warum machst du das NFQ nicht einfach in Europa oder sogar in D? Zumal es jetzt noch schön früh dunkel ist. Ist ja auch keine Riesensache. Keine Prüfung, etc.

Keine blöde Frage. ;-)

Eigentlich eine ähnliche Argumentation wie bei der initial license.

DE ist durchaus auch eine Option, die ich mir bereits für diesen Winter angeschaut habe. An den Flugschulen, die für mich werktags (auf Projekt) oder am Wochenende (daheim) in Frage kommen, kostet mich das ca. 2000 EUR und ich muss mich für werktags oder wochenends entscheiden und beides ist jeweils "knapp" und bei den Wetterverhältnissen beispielsweise in Lübeck besteht die Möglichkeit (laut Flugschule), dass ich in der Saison mit den geplanten 3-4 Sessions nicht durchkomme.

In den USA liege ich eher bei 1000 USD, habe genug Flugmeilen für die An- und Abreise, kann die FAA Validation gleich mitmachen und bekomme noch einen tollen (Flieger)urlaub dazu. Es macht ja auch einfach Spaß, dort zu fliegen.
29. Januar 2016: Von  an Patrick Whiskey Echo Yankee
2.000 Euro und 3-4 "sessions" klingen mir wirklich etwas überüppig für NFQ. Hat sich an den Regularien so viel geändert? Ich denke immer noch an einen Abend Theorie (kann nicht schaden die für den quasi-IFR Nachtfunk aufzufrischen) und dann an zwei Abenden in die Luft. Ein Tag ist vielleicht zu knapp, aber mit zwei Abenden ist man doch durch damit, oder? Ich fabuliere mal - eine Stunde Einweisung platznah, Debriefing, dann drei Stunden Crosscountry und Nachtorientierung mit drei Flughäfen Dreieck, erster Abend durch + eine Stunde Runden drehen zur Vertiefung, Debriefing, drei Solo Platzrunden, zweiter Abend und fertig. Das sollte doch nicht schwer sein nebenbei zu machen, zumal offenbar ja auch ein Platz in der Nähe ist (Lübeck?, was ist mit "Projekt" - vielleicht ist es eine Idee statt ein Bierchen am Abend einfach dort in die Maschine und die beiden Runden drehen).
29. Januar 2016: Von Richard Georg an 
5 Stunden Blockzeit, 50 km Überlandflug, 5 Soloplatzrunden bis zum Stillstand, zurückrollen und neu starten ( zählt zur Blockzeit).
Der limmitierende Faktor ob dies in 2, 3 oder mehreren Tagen gemacht werden kann ist die Öffnungszeit des Flugplatzes und die Jahreszeit. In EDMA kann mann bis 20 Uhr LT Platzrunden fiegen, um 21 Uhr LT ist ganz Schluss.
29. Januar 2016: Von  an Richard Georg
Danke für die aktuelle Information. Dann passt das bei entsprechendem Wetter mit zwei Abenden doch sogar bei Plätzen wie dem genannten Lübeck. SS ist heute 15:52, reduzierte Insolvenzöffnungszeit ist bis 19:00, also 3 Stunden und ein Dreieck, zum Beispiel EDHL-EDDH-EDDW-EDHL, braucht ca. zwei Stunden plus. Wenn es ganz eng wird, gibt es bestimmt auch eine PPR Regelung dort. Nachtflug ist für einen erfahrenen JAR/Part.FCL ausgebildeten Piloten eigentlich nichts mit dem man sich länger ausbildungstechnisch herumplagen muss?
29. Januar 2016: Von Richard Georg an 
Nach meinen Unterlagen Heute SS um 16:51 LT in Lübeck, Nacht beginnt aber erst um 17:31 LT und ab hier zählt erst Nachtflugzeit.
PPR bei Nacht ist meist sehr teuer, Flugplatzbesatzung einschl. Feuerwehr muss bezahlt werden.
29. Januar 2016: Von Achim H. an Patrick Whiskey Echo Yankee
In den USA liege ich eher bei 1000 USD, habe genug Flugmeilen für die An- und Abreise, kann die FAA Validation gleich mitmachen und bekomme noch einen tollen (Flieger)urlaub dazu.

Du wirst mittels einer 61.75 Validation Deiner EASA-Lizenz ohne Nachtflugqualifikation niemals zu einer Nachtflugerlaubnis auf N-reg kommen. Auch wenn die Amis keine NFQ kennen, so steht doch ganz dick auf der Karte "restrictions of Germany license apply". Deine Germany license erlaubt keinen Flug nach SS+30. Wird zwar keiner drauf kommen und niemand Ärger machen aber es ist definitiv illegal.

Das gleiche gilt übrigens für die type ratings. Es gibt viele, die fliegen z.B. PA46 als N-reg mit FAA 61.75. In den USA benötigt man für die PA46 kein Rating, da unter 12000 lbs. Das ist aber illegal, da die zugrundeliegende EASA-Lizenz ein solches Rating erfordert.
30. Januar 2016: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Achim H.
2.000 Euro und 3-4 "sessions" klingen mir wirklich etwas überüppig für NFQ.

Laut Website der FTO Nord z.B. 1835 EUR (5 Flugstunden a 297 EUR plus Admin-Gebühr, Landegeühren, Theorieunterricht, ...) ggü. 1044 USD z.B. an der American Aviation Academy bei San Diego, wo ich meine PPL gemacht habe. Insofern passt das schon so grundsätzlich. Klar findet man auch günstigere Optionen in Deutschland - aber nicht in Lübeck und wie gesagt geht es gar nicht mal ums Geld, sondern auch darum, wo das Gesamtpaket besser ist. Und USA bietet eben ein bisschen "mehr".


Du wirst mittels einer 61.75 Validation Deiner EASA-Lizenz ohne Nachtflugqualifikation niemals zu einer Nachtflugerlaubnis auf N-reg kommen. Auch wenn die Amis keine NFQ kennen, so steht doch ganz dick auf der Karte "restrictions of Germany license apply". Deine Germany license erlaubt keinen Flug nach SS+30. Wird zwar keiner drauf kommen und niemand Ärger machen aber es ist definitiv illegal.

Achim, das hat auch niemand anders behauptet. Die Frage ist, erwerbe ich meine Nachtflugqualifikation zur EASA-Lizenz in Deutschland oder in den USA (beides ist möglich und legal) und benötige ich für die letztgenannte Variante Visum und TSA Clearance.
30. Januar 2016: Von Achim H. an Patrick Whiskey Echo Yankee
Achim, das hat auch niemand anders behauptet. Die Frage ist, erwerbe ich meine Nachtflugqualifikation zur EASA-Lizenz in Deutschland oder in den USA (beides ist möglich und legal) und benötige ich für die letztgenannte Variante Visum und TSA Clearance.
Bei einer EASA ATO in USA? Bringt das irgendetwas außer Aufwand mit Visum? Bei EASA-Berechtigungen kann man nicht gleich losfliegen wie in USA, sondern muss erst warten, bis eine neue Lizenz ausgestellt ist.

18 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang