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25. Januar 2016: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]
Die Valdation gibt's zunächst nur als PPL mit VFR-Privileg. Alle "Beschränkungen" der EU-Lizenz gelten auch für die US-Validation.

Wenn ich die Validation aber mit IR und multi-engine beantrage und für IFR noch ein Zertifikat für "Instrument Rating for foreign pilots" vorlege, dann gibt es die Validation auch mit IR und multi-engine, oder?

Die Frage Visa ja oder nein ist trickreich. Es gibt einen Gesetzespassus, der besagt, dass es nicht notwendig ist, wenn der Kurs weniger als 18h pro Woche beansprucht. Das sollte hier eigentlich der Fall sein. Ist natürlich die Frage, ob man diesen Passus in orangener Uniform im Abschiebeknast juristisch erörtern möchte...
25. Januar 2016: Von Wolfgang Oestreich an Achim H.
Die genauen Details zum Erwerb einer unabhängigen Lizenz findest du hier:
Alien Flight Student Program
Mit einer initialen Lizenz dürftest Du unter die Kategorie 3 fallen.
Es gab in der Vergangenheit einzelne Flugschulen, die auf ein Visa verzichtet haben, wenn der Lizenzerwerb nicht der eigentliche Grund des Aufenthalts war. Inzwischen ist es aber wohl soweit präzisiert, dass immer dann, wenn ein kompletter Kurs absolviert werden soll, das M1 Visa erforderlich ist.
Details zum Visa hier:
Student and Exchange Visitor Program

Wenn genug Zeit ist, dann würde ich das volle Programm incl. M1 und TSA durchziehen, da dann eine eigenständige lebenslang gültige Lizenz erworben wird. Bei knappem Zeitplan dann eben die Validierung, wie unter diesem Link beschrieben.:
Verify the Authenticity of a Foreign License

Dann hat man eben eine Lizenz, die auf der EASA Lizenz basiert.

Viel Spaß beim Fliegen
25. Januar 2016: Von  an Achim H.
Wie ich es verstanden habe, wird die Validation prinzipiell immer nur PPL VFR ausgestellt. Mit FR kann man zwar schon mit dem vorläufigen Papierzettel FR absolvieren und auch gleich danach los fliegen, aber eben zunächst nur PPL VFR. Wenn man seine Private Pilot (foreign based) FAA Scheckkarte in den Händen hält, also endgültig "im System ist", erst dann kann man per Zusatzanträge zusätzliche Rechte beantragen. MEP, IR etc also erst auf der ausgestellten Lizenz und nicht schon auf der reinen Validation.

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