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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. September 2015: Von Roland Schmidt an Martin S.
Moin Martin,

zunächst mal merkt man, dass du dich schon recht intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hast.

Zu N-reg Experimental kann ich darüber hinaus gar nicht viel beitragen, das mit der 180 Tage-Einflugerlaubnis ist dir ja schon klar. Rein formal ist es so, dass i. d. R. wohl nur insgesamt 180 Tage im Kalenderjahr vom LBA genehmigt werden. In der Praxis ist das zumindest schwierig zu überprüfen...

Je nachdem, ob IFR geflogen werden soll, geht das nicht mit jeder Registrierung (z. B. PH- geht nur Tag/VFR, die skandinavischen Länder gestatten es m. W., dafür hast du dann die Einschränkung aber in der generellen Einflugerlaubnis in dem deutschen AIP drinstehen). Das solltest du bei einer möglichen Umregistrierung bedenken, denn zumindest Deutschland beschränkt N-reg. Experimentals nicht auf Tag/VFR. Ansonsten ist beim Betrieb innerhalb Europas und insbesondere wenn VFR ausreicht eine Registrierung in einem ECAC-Staat klar im Vorteil, da doch inzwischen viele Länder die ECAC-Empfehlung, in anderen ECAC-Mitgliedstaaten registrierten Experimentals freien Einflug zu gewähren, implementiert haben.

Interessant zum IFR-Betrieb N-reg Experimental innerhalb Europas sicher diese Seite: https://mcr01.ch/lancair-iv-p

G-Registrierung ist gerade problematisch, wenn das Flugzeug außerhalb UK stationiert werden soll, das will die LAA, deren Inspektoren das PTF verlängern, aktuell nicht gerne.

Ich betreibe übrigens ein PH-reg Experimental, also wenn du dazu Fragen hast....

VG Roland

8. September 2015: Von Martin S. an Roland Schmidt
also, in meinem Fall ist VFR gefragt- IFR fliege ich beruflich schon genug.

mir geht es auch darum, zu erfahren, ob der finanzielle Aufwand (Wartungskosten etc) bei einer Umregistrierung im Verhältnis steht. Jedes Mal für z.B. einen Stempel/Unterschrift oder die komplette JNP nach z.B. England fliegen zu müssen, stünde für mich in keinem guten Verhältnis...
8. September 2015: Von Lutz D. an Martin S.

Kannst Du uns vielleicht sagen, um was für ein Experimental es sich handelt, bzw. um welche Gewichtsklasse?

Persönlich kann ich nach jüngsten Erfahrungen auch Frankreich noch empfehlen, aber auch da braucht man einen französischen Prüfer einmal im Jahr - es sei denn man lässt den Flieger in einer Werft warten, dann muss man den französischen Prüfer nur alle drei Jahre sehen.

Die Fox-Papa Registrierungen funktionieren aber nicht für alle Flugzeugklassen, daher die Frage nach dem Gewicht.

Für einen Nicht-ECAC-Flieger, musst Du tatsächlich dann z.B. auch für Frankreich und Belgien jeweils eine Einflugerlaubnis beantragen, das ist jetzt nicht so kompliziert, aber unpraktisch.

Wenn Du jetzt eine Pitts hast, mit der Du meist im Kreis fliegst, dann macht es definitiv mehr Sinn, auf N-reg zu bleiben, wenn Du aber einen Reiseflieger anschaust, dann kommst Du an einer Registrierung in Europa eigentlich nicht gut vorbei.

8. September 2015: Von Roland Schmidt an Martin S.

Bei VFR und deinem Standort im Sauerland würde ich tatsächlich eine niederländische Registrierung in Betracht ziehen. Ich habe 2011 von G- auf PH- umregistriert und es bisher absolut nicht bereut. Allerdings kann ich nicht sagen, um wie viel höher der Aufwand von N- auf PH- ist. Das Lärmzeugnis kann ein gewisser Aufwand sein, wenn es (und davon gehe ich bei N-reg aus), keine offizielle/amtliche Urkunde gibt. Es gibt dann noch die grundsätzliche Möglichkeit einer "Gleichstellung" (ich hatte das Glück, da es sich bei meiner um ein gängiges Muster handelt) auf der Basis eines identischen, bereits PH-registrierten Flugzeugs. Ansonsten muss es mit entsprechendem Aufwand erflogen werden. Du bekommst allerdings bei der Umregistrierung zunächst ein vorläufiges Lärmzeugnis in der schlechtesten Einstufung, damit du fliegen kannst.

Fortlaufend beschränkt sich der Aufwand dann auf alle zwei Jahre check von Geräten, Statik... durch einen niederländischen Prüfer und jährliche Beantragung des beschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses mit ein paar Formularen und Erklärungen. Das muss über einen Repräsentanten als Ansprechpartner der CAA laufen (in meinem Fall mein niederländischer Prüfer).

Finanziell sind es insgesamt ca. 200 Euronen pro Jahr (120 EUR für die Luftfunkstelle und 83 EUR für die Erneuerung des Lufttüchtigkeitszeugnisses).

8. September 2015: Von Martin S. an Roland Schmidt
es handelt sich um eine RV-4. MTOW 680kg.

Lärmzeugnis: Damit fängt es schon an: der installierte O-320 bläst ungedämpft ins Freie... ;-)
8. September 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.
wenn Du aber einen Reiseflieger anschaust, dann kommst Du an einer Registrierung in Europa eigentlich nicht gut vorbei.

Naja, dass würde dir er hier https://mcr01.ch/lancair-iv-p wohl nicht bestätigen. Wie es aber genau rechtlich aussieht, ist - wie immer - ein anderes Thema....

8. September 2015: Von Roland Schmidt an Martin S.
Die RV ist in den Niederlanden aber recht verbreitet, vielleicht gibt es eine vergleichbare (kann man glaube ich schon über das WWW herausfinden) oder man kann deine zumindest mit vertretbarem Aufwand "identisch machen".
8. September 2015: Von Achim H. an Roland Schmidt
Da war doch sogar noch ein Schweizer, der eine Lancair mit Turbine IFR durch Europa flog/fliegt und darüber schrieb/schreibt.

Funktioniert alles so lange, bis ein übel Gesinnter die Verwaltung auf den Rechtsbrecher hinweist. Wäre mir jetzt nicht so wohl, 1m€ für eine Lancair-Turbine zu bezahlen und dann zu hoffen, dass mich niemand anschwärzt.
8. September 2015: Von Roland Schmidt an Achim H.
Bei einem ramp check hat die Turbinen-Lancair aber schon einen "optischen" Vorteil. Man würde nicht so schnell vermuten, dass es für ein solches Flugzeug diverse Betriebsbeschränkungen gibt. Wenn aber natürlich jemand genau bescheid weiß....
8. September 2015: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Ja, klar, mein Hinweis bezog sich auf die rechtliche Situation. Ansonsten kannst Du eigentlich davon ausgehen mit einem Experimental unbehelligt durch Europa fliegen zu können, vor allem, wenn Deine Registrierung keinen Hinweis auf den Experimental-Status gibt. Das gilt insbeosndere für kleine Länder, die man nur überfliegen will.

Sehe das aber ähnlich wie Achim, man muss das vom Ende her denken. Wenn sie Dir Deinen Flieger in sonstwo grounden, ist der Spaßfaktor schnell vorbei.

RV4 sollten sich doch zu Hauf in Frankreich und oder Niederlande tummeln, nehme ich an.

8. September 2015: Von Roland Schmidt an Martin S.
15. September 2016: Von Martin S. an Roland Schmidt

also, vielen Dank erstmal, vor allem an Roland, für die vielen Hinweise. (Roland ich melde mich demnächst mal). Der Sommer neigt sich dem Ende zu- über den Winter wird die PH Registrierung in Angriff genommen.

Lärmzeugnis entfällt, da aerobatic, habe ich mir sagen lassen. Es gibt/gab einige RV4 auf dem PH Register, das vereinfacht die Sache ungemein. VFR/Tag reicht völlig aus. Die Wartung kann ich dann in der Tat komplett selbst machen (habe in einem früheren Leben mal einen technischen Beruf gelernt) und der administrative Aufwand (Handbücher erstellen bzw abschreiben) ist nur zu Beginn hoch. (ein paar Tage Aufwand). Das sollte machbar sein.

13. Juli 2017: Von Martin S. an Martin S. Bewertung: +1.00 [1]

so, ich wollte mich ja nochmal zu diesem Thema melden. Es ist vollbracht. Seit ein paar Wochen fliege ich auf PH Register. Habe viel Hilfe hier bekommen, besonderen Dank sende ich an Heinz L aus M. Von ihm konnte ich auch ein Handbuch kopieren und auf meinen Vogel anpassen. Vielen Dank an dieses Forum und die eifrigen Schreiber.

Geholfen haben mir Cycloon in Maastricht, kann ich absolut empfehlen: jede email wird sofort und kompetent beantwortet, der Flieger stand insgesamt genau 8 Wochen da (die letzten 3 sind der unterbesetzten Behörde anzurechnen). Aber auch zur Behörde kann ich nichts schlechtes sagen, sehr freundlich, schnell mit emails und stets kompetent bemüht.

Da Experimental benötige ich kein Lärmzeugnis, es musste nur ein ELT nachgerüstet werden und das war's dann auch schon. Die nächsten Wartungen mache ich weitestgehend selbst. Das Wartungsprogramm musste auch geschrieben und genehmigt werden. Bin schon viel unterwegs gewesen, Belgien, Frankreich, England.

13. Juli 2017: Von Roland Schmidt an Martin S.

Hi Martin,

das ist super! Willkommen im Club ;-)

Da Experimental benötige ich kein Lärmzeugnis

Ich wundere mich etwas, dass du kein Lärmzeugnis brauchst; da hat man vor sechs Jahren bei mir bzw. meinem Flugzeug ein ziemliches Tänzchen drum gemacht. Ich habe dann erst einmal ein vorläufiges in der lautesten Klasse bekommen, mit dem ich zumindest zunächst fliegen konnte. Zum Glück gab es ein Flugzeug mit identischer Konfiguration schon in den Niederlanden, so dass ich das Lärmzeugnis in Anlehnung an dieses Flugzeug über die sog. "Gleichstellung" bekam. Sonst hätte ich seinerzeit eine Lärmmessung machen müssen. Die CAA-NL hätte auch ein "amtliches" Lärmzeugnis eines anderen Staates anerkannt, da ich das Flugzeug in UK gekauft hatte, wurde dort aber leider keines ausgestellt. Egal, in D liebt man ja amtliche Lärmzeugnisse - schadet jedenfalls nicht :-)

Happy flying

Roland


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