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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. September 2015: Von Lutz D. an Martin S.

Kannst Du uns vielleicht sagen, um was für ein Experimental es sich handelt, bzw. um welche Gewichtsklasse?

Persönlich kann ich nach jüngsten Erfahrungen auch Frankreich noch empfehlen, aber auch da braucht man einen französischen Prüfer einmal im Jahr - es sei denn man lässt den Flieger in einer Werft warten, dann muss man den französischen Prüfer nur alle drei Jahre sehen.

Die Fox-Papa Registrierungen funktionieren aber nicht für alle Flugzeugklassen, daher die Frage nach dem Gewicht.

Für einen Nicht-ECAC-Flieger, musst Du tatsächlich dann z.B. auch für Frankreich und Belgien jeweils eine Einflugerlaubnis beantragen, das ist jetzt nicht so kompliziert, aber unpraktisch.

Wenn Du jetzt eine Pitts hast, mit der Du meist im Kreis fliegst, dann macht es definitiv mehr Sinn, auf N-reg zu bleiben, wenn Du aber einen Reiseflieger anschaust, dann kommst Du an einer Registrierung in Europa eigentlich nicht gut vorbei.

8. September 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.
wenn Du aber einen Reiseflieger anschaust, dann kommst Du an einer Registrierung in Europa eigentlich nicht gut vorbei.

Naja, dass würde dir er hier https://mcr01.ch/lancair-iv-p wohl nicht bestätigen. Wie es aber genau rechtlich aussieht, ist - wie immer - ein anderes Thema....

8. September 2015: Von Achim H. an Roland Schmidt
Da war doch sogar noch ein Schweizer, der eine Lancair mit Turbine IFR durch Europa flog/fliegt und darüber schrieb/schreibt.

Funktioniert alles so lange, bis ein übel Gesinnter die Verwaltung auf den Rechtsbrecher hinweist. Wäre mir jetzt nicht so wohl, 1m€ für eine Lancair-Turbine zu bezahlen und dann zu hoffen, dass mich niemand anschwärzt.
8. September 2015: Von Roland Schmidt an Achim H.
Bei einem ramp check hat die Turbinen-Lancair aber schon einen "optischen" Vorteil. Man würde nicht so schnell vermuten, dass es für ein solches Flugzeug diverse Betriebsbeschränkungen gibt. Wenn aber natürlich jemand genau bescheid weiß....
8. September 2015: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Ja, klar, mein Hinweis bezog sich auf die rechtliche Situation. Ansonsten kannst Du eigentlich davon ausgehen mit einem Experimental unbehelligt durch Europa fliegen zu können, vor allem, wenn Deine Registrierung keinen Hinweis auf den Experimental-Status gibt. Das gilt insbeosndere für kleine Länder, die man nur überfliegen will.

Sehe das aber ähnlich wie Achim, man muss das vom Ende her denken. Wenn sie Dir Deinen Flieger in sonstwo grounden, ist der Spaßfaktor schnell vorbei.

RV4 sollten sich doch zu Hauf in Frankreich und oder Niederlande tummeln, nehme ich an.


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