Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. September 2015: Von Roland Schmidt an Martin S.

Bei VFR und deinem Standort im Sauerland würde ich tatsächlich eine niederländische Registrierung in Betracht ziehen. Ich habe 2011 von G- auf PH- umregistriert und es bisher absolut nicht bereut. Allerdings kann ich nicht sagen, um wie viel höher der Aufwand von N- auf PH- ist. Das Lärmzeugnis kann ein gewisser Aufwand sein, wenn es (und davon gehe ich bei N-reg aus), keine offizielle/amtliche Urkunde gibt. Es gibt dann noch die grundsätzliche Möglichkeit einer "Gleichstellung" (ich hatte das Glück, da es sich bei meiner um ein gängiges Muster handelt) auf der Basis eines identischen, bereits PH-registrierten Flugzeugs. Ansonsten muss es mit entsprechendem Aufwand erflogen werden. Du bekommst allerdings bei der Umregistrierung zunächst ein vorläufiges Lärmzeugnis in der schlechtesten Einstufung, damit du fliegen kannst.

Fortlaufend beschränkt sich der Aufwand dann auf alle zwei Jahre check von Geräten, Statik... durch einen niederländischen Prüfer und jährliche Beantragung des beschränkten Lufttüchtigkeitszeugnisses mit ein paar Formularen und Erklärungen. Das muss über einen Repräsentanten als Ansprechpartner der CAA laufen (in meinem Fall mein niederländischer Prüfer).

Finanziell sind es insgesamt ca. 200 Euronen pro Jahr (120 EUR für die Luftfunkstelle und 83 EUR für die Erneuerung des Lufttüchtigkeitszeugnisses).

8. September 2015: Von Martin S. an Roland Schmidt
es handelt sich um eine RV-4. MTOW 680kg.

Lärmzeugnis: Damit fängt es schon an: der installierte O-320 bläst ungedämpft ins Freie... ;-)
8. September 2015: Von Roland Schmidt an Martin S.
Die RV ist in den Niederlanden aber recht verbreitet, vielleicht gibt es eine vergleichbare (kann man glaube ich schon über das WWW herausfinden) oder man kann deine zumindest mit vertretbarem Aufwand "identisch machen".
8. September 2015: Von Roland Schmidt an Martin S.
15. September 2016: Von Martin S. an Roland Schmidt

also, vielen Dank erstmal, vor allem an Roland, für die vielen Hinweise. (Roland ich melde mich demnächst mal). Der Sommer neigt sich dem Ende zu- über den Winter wird die PH Registrierung in Angriff genommen.

Lärmzeugnis entfällt, da aerobatic, habe ich mir sagen lassen. Es gibt/gab einige RV4 auf dem PH Register, das vereinfacht die Sache ungemein. VFR/Tag reicht völlig aus. Die Wartung kann ich dann in der Tat komplett selbst machen (habe in einem früheren Leben mal einen technischen Beruf gelernt) und der administrative Aufwand (Handbücher erstellen bzw abschreiben) ist nur zu Beginn hoch. (ein paar Tage Aufwand). Das sollte machbar sein.

13. Juli 2017: Von Martin S. an Martin S. Bewertung: +1.00 [1]

so, ich wollte mich ja nochmal zu diesem Thema melden. Es ist vollbracht. Seit ein paar Wochen fliege ich auf PH Register. Habe viel Hilfe hier bekommen, besonderen Dank sende ich an Heinz L aus M. Von ihm konnte ich auch ein Handbuch kopieren und auf meinen Vogel anpassen. Vielen Dank an dieses Forum und die eifrigen Schreiber.

Geholfen haben mir Cycloon in Maastricht, kann ich absolut empfehlen: jede email wird sofort und kompetent beantwortet, der Flieger stand insgesamt genau 8 Wochen da (die letzten 3 sind der unterbesetzten Behörde anzurechnen). Aber auch zur Behörde kann ich nichts schlechtes sagen, sehr freundlich, schnell mit emails und stets kompetent bemüht.

Da Experimental benötige ich kein Lärmzeugnis, es musste nur ein ELT nachgerüstet werden und das war's dann auch schon. Die nächsten Wartungen mache ich weitestgehend selbst. Das Wartungsprogramm musste auch geschrieben und genehmigt werden. Bin schon viel unterwegs gewesen, Belgien, Frankreich, England.

13. Juli 2017: Von Roland Schmidt an Martin S.

Hi Martin,

das ist super! Willkommen im Club ;-)

Da Experimental benötige ich kein Lärmzeugnis

Ich wundere mich etwas, dass du kein Lärmzeugnis brauchst; da hat man vor sechs Jahren bei mir bzw. meinem Flugzeug ein ziemliches Tänzchen drum gemacht. Ich habe dann erst einmal ein vorläufiges in der lautesten Klasse bekommen, mit dem ich zumindest zunächst fliegen konnte. Zum Glück gab es ein Flugzeug mit identischer Konfiguration schon in den Niederlanden, so dass ich das Lärmzeugnis in Anlehnung an dieses Flugzeug über die sog. "Gleichstellung" bekam. Sonst hätte ich seinerzeit eine Lärmmessung machen müssen. Die CAA-NL hätte auch ein "amtliches" Lärmzeugnis eines anderen Staates anerkannt, da ich das Flugzeug in UK gekauft hatte, wurde dort aber leider keines ausgestellt. Egal, in D liebt man ja amtliche Lärmzeugnisse - schadet jedenfalls nicht :-)

Happy flying

Roland


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang