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26. November 2014: Von C. B. an Norbert S.
Nein, beim Wechselverfahren waren 1,5km bzw. 3km Sicht und clear of clouds auch in E erlaubt, jeweils bis zum Erreichen der MVA oder des Verlassens von E.

Man hätte mit SERA alles zufriedenstellend lösen können. Vorschlag: IFR-Mindesthöhe 2500ft GND (außer für Start u. Landung sowie IFR-Pickup bei AFIL), mindestens aber 1000ft über dem höchsten Hindernis der Umgebung (der höhere Wert zählt). Wenn man beabsichtigt, in kontrolliertem Luftraum weiterzufliegen (also quasi immer!), muss man sich vor dem Start von ATC per Telefon einen Squawk und die Frequenz geben lassen, möglicherweise auch die (Strecken-)Freigabe zum Einflug in den kontrollierten Luftraum. LFZ-Führer ist für die Hindernisfreiheit bis zur MVA verantwortlich, die MVA verliert den 500ft-Puffer zum unkontrollierten Luftraum.

Zusammenstöße zwischen IFR-Flügen in G könnten so effektiv vermieden werden, weil ATC ja alle kennt (auch wenn nicht gestaffelt wird, könnte doch eine qualifizierte Verkehrsinformation erteilt werden). VFR gegen IFR hat das gleiche Risiko wie VFR/VFR, außer wenn der IFR-Flug aus der Wolke raussinkt. Da dies aber in Flugplatznähe passiert, kann mit good airmanship (Positionsmeldungen auf Info-Frequenz) auch hier das Risiko minimiert werden.

Für ATC wäre das Verfahren, zumindest meiner Meinung nach, auch ein Fortschritt, denn wir wissen dann sehr genau, wann ein Flug aus Klein-Kleckersdorf auftaucht, was er macht und könnten ihn auch sofort identifizieren. (Ich weiß, dass hier und da schon Squawks und Frequenz vom Flugleiter besorgt werden, aber das ist kein Standard.)

Bei all der Diskussion darf man nicht vergessen, dass sich an der Anzahl der Flüge so gut wie NICHTS ändern würde. Allerdings würde in Zukunft legal geflogen werden und die mit dem IFR-Rating ausgehändigte VMC-Bubble könnte eingemottet werden. Und falls sich doch jemand nur dem Regelwerk entsprechend bewegt, kann er dies zukünftig auch bei schlechtem Wetter sicherer machen und muss nicht low level auf die Freigabe warten, den Transponder bedienen und gleichzeitig auf die Windräder achten.
27. November 2014: Von Markus Doerr an C. B.
Man hätte mit SERA alles zufriedenstellend lösen können. Vorschlag: IFR-Mindesthöhe 2500ft GND (außer für Start u. Landung sowie IFR-Pickup bei AFIL), mindestens aber 1000ft über dem höchsten Hindernis der Umgebung (der höhere Wert zählt).

Zufriedenstellend ist das aber nicht. Ich könnte nicht damit abfinden, wenn E auf 5000ft oder (3000ft AGL) angepasst wird. Lieber noch höher. Mal ehrlich, wer braucht E? Es bringt niemand etwas.
Es lenkt nur ab vom see and avoid. Bei Radar wird nämlich kaum ein einzelnes Segelflugzeug gesehen. Ich kenn einige, die geben ab dem Pickup auf rauszuschauen. Ist wie der Flugleiter eine Scheinsicherheit.


Wenn man beabsichtigt, in kontrolliertem Luftraum weiterzufliegen (also quasi immer!)

Man muss ja, beabsichtigen tun viele das nicht.

Zusammenstöße zwischen IFR-Flügen in G könnten so effektiv vermieden werden, weil ATC ja alle kennt.

Die sind ja so häufig, oder? Ich muss mal auf Google suchen. hmmmm. Mein Google ist kaputt, findet nix in Europa.
Da sind kontrollierte Zusammenstöße ja häufiger (Überlingen)

Bei all der Diskussion darf man nicht vergessen, dass sich an der Anzahl der Flüge so gut wie NICHTS ändern würde.

Doch die Zahl der Flugbewegungen zeigt seit Jahren einen eindeutigen Trend, und zwar den nach unten.
Da gibts nichts zu rütteln dran.
27. November 2014: Von C. B. an Markus Doerr
Ich habe nichts dagegen, Luftraum G anzuheben und darin IFR zuzulassen. Ist ja überall sonst auch völlig normal. Aber für die momentane Luftraumstruktur in Deutschland finde ich den Vorschlag passend und deutlich besser als die jetzt angedachte Verbotslösung!
27. November 2014: Von Christof Edel an C. B.

Ist alles ziemlich grober Unfug.

Die Flugsicherung kann IFR freigaben im Lufttraum E problemlos unterhalb der Radarführungsmindesthöhe erteilen solange Staffelung von anderem IFR-Verkehr sichergestellt ist, das ist die einzige Verpflichtung, die die Flugsicherung hier hat. Das geht auch mit Verfahren, so wenn zum Beispiel wenn immer nur einem Flugzeug in einem Gebiet eine solche Freigabe erteilt wird bis es auf dem Radar sichtbar ist. Besondere Wetterminima im Luftraum E braucht es dazu nicht, dieses "IFR nur ab MRVA" is eine rein Deutsche Konstruktion.


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