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27. November 2014: Von Markus Doerr an C. B.
Man hätte mit SERA alles zufriedenstellend lösen können. Vorschlag: IFR-Mindesthöhe 2500ft GND (außer für Start u. Landung sowie IFR-Pickup bei AFIL), mindestens aber 1000ft über dem höchsten Hindernis der Umgebung (der höhere Wert zählt).

Zufriedenstellend ist das aber nicht. Ich könnte nicht damit abfinden, wenn E auf 5000ft oder (3000ft AGL) angepasst wird. Lieber noch höher. Mal ehrlich, wer braucht E? Es bringt niemand etwas.
Es lenkt nur ab vom see and avoid. Bei Radar wird nämlich kaum ein einzelnes Segelflugzeug gesehen. Ich kenn einige, die geben ab dem Pickup auf rauszuschauen. Ist wie der Flugleiter eine Scheinsicherheit.


Wenn man beabsichtigt, in kontrolliertem Luftraum weiterzufliegen (also quasi immer!)

Man muss ja, beabsichtigen tun viele das nicht.

Zusammenstöße zwischen IFR-Flügen in G könnten so effektiv vermieden werden, weil ATC ja alle kennt.

Die sind ja so häufig, oder? Ich muss mal auf Google suchen. hmmmm. Mein Google ist kaputt, findet nix in Europa.
Da sind kontrollierte Zusammenstöße ja häufiger (Überlingen)

Bei all der Diskussion darf man nicht vergessen, dass sich an der Anzahl der Flüge so gut wie NICHTS ändern würde.

Doch die Zahl der Flugbewegungen zeigt seit Jahren einen eindeutigen Trend, und zwar den nach unten.
Da gibts nichts zu rütteln dran.
27. November 2014: Von C. B. an Markus Doerr
Ich habe nichts dagegen, Luftraum G anzuheben und darin IFR zuzulassen. Ist ja überall sonst auch völlig normal. Aber für die momentane Luftraumstruktur in Deutschland finde ich den Vorschlag passend und deutlich besser als die jetzt angedachte Verbotslösung!
27. November 2014: Von Christof Edel an C. B.

Ist alles ziemlich grober Unfug.

Die Flugsicherung kann IFR freigaben im Lufttraum E problemlos unterhalb der Radarführungsmindesthöhe erteilen solange Staffelung von anderem IFR-Verkehr sichergestellt ist, das ist die einzige Verpflichtung, die die Flugsicherung hier hat. Das geht auch mit Verfahren, so wenn zum Beispiel wenn immer nur einem Flugzeug in einem Gebiet eine solche Freigabe erteilt wird bis es auf dem Radar sichtbar ist. Besondere Wetterminima im Luftraum E braucht es dazu nicht, dieses "IFR nur ab MRVA" is eine rein Deutsche Konstruktion.


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