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Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. November 2014: Von C. B. an Markus Doerr
Ich habe nichts dagegen, Luftraum G anzuheben und darin IFR zuzulassen. Ist ja überall sonst auch völlig normal. Aber für die momentane Luftraumstruktur in Deutschland finde ich den Vorschlag passend und deutlich besser als die jetzt angedachte Verbotslösung!
27. November 2014: Von Christof Edel an C. B.

Ist alles ziemlich grober Unfug.

Die Flugsicherung kann IFR freigaben im Lufttraum E problemlos unterhalb der Radarführungsmindesthöhe erteilen solange Staffelung von anderem IFR-Verkehr sichergestellt ist, das ist die einzige Verpflichtung, die die Flugsicherung hier hat. Das geht auch mit Verfahren, so wenn zum Beispiel wenn immer nur einem Flugzeug in einem Gebiet eine solche Freigabe erteilt wird bis es auf dem Radar sichtbar ist. Besondere Wetterminima im Luftraum E braucht es dazu nicht, dieses "IFR nur ab MRVA" is eine rein Deutsche Konstruktion.


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