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5. November 2014: Von Lutz D. an B. S.chnappinger
Hallo Bernd,

Du bringst da etwas durcheinander. Mit einem Wohnsitz in Deutschland darf ich nicht unbegrenzt mit einem Nebraska-Führerschein in Deutschland fahren. Auch nicht in einem US-reg. Auto. Du darfst mit Wohnsitz in Deutschland auch Deinen Privatwagen nicht in den USA zulassen und hier rumfahren.
Im Grunde sind wir in der Fliegerei in Sachen n-reg. lange sehr wohlwollend behandelt worden.
5. November 2014: Von Markus Doerr an Lutz D.
Du darfst nicht mal mit dem Auto aus einem EU-Land in Deutschland auf Dauer (länger als 6 Monate) fahren.
EU Autos. Da ist die Luftfahrt doch gut dagegen.
5. November 2014: Von B. S.chnappinger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Stimmt ja, aber ein US-Führerschein wird recht problemlos in einen deutschen umgeschrieben und zwar ohne Prüfung oder Auflagen.
Die erforderliche KFZ-Ummeldung eines US-zugelassenen Autos spätestens nach 6 Monaten (ist übrigens eine sehr großzügige Frist, wie ich finde) hat mit der Entrichtung der KFZ-Steuer und der Versicherungspflicht in Deutschland zu tun - auch für N-zugelassene Flugzeuge, die in D betrieben werden, muss Umsatzsteuer entrichtet werden und die Versicherung wird, wenn auch nicht obligatorisch, meist in D abgeschlossen.
Zudem kann ein US-Amerikaner durchaus 4 Wochen mit dem in D gemieteten Auto mit seinem US-Führerschein durch Europa reisen und vice versa ein Deutscher in USA. Das kann kein EASA Lizenzinhaber in USA mit einem N-registrierten Flugzeug tun und kein US-Lizenzinhaber mit einem EASA-registrierten Flugzeug in Deutschland!
Kurz gesagt genügt ein Fühereschein für die ganze Welt, denn die Umschreibung ist, etwa beim Umzug in ein anderes Land, reine Formsache!

Egal, wie gut oder schlecht wir in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen Gruppen behandelt wurden:
Es wird im Zeitalter der Globalisierung Zeit, dass zwei zivilisierte Staaten und traditionelle Luftfahrernationen mit ausdifferenzierten Luftfahrtbehörden, Gesetzen und Ausbildungsrichtlinien wie USA und Deutschland ihre Lizenzen gegenseitig anerkennen - und zwar ohne große Umschreiberei!
5. November 2014: Von Lutz D. an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]
Volle Zustimmung!
6. November 2014: Von Peter Paul an Lutz D.
hallo,

hat jemand vielleicht doch noch eine Antwort auf meine Frage danke

wie ist das wenn jemand seinen wohnsitz in monaco hat (kein easa land oder?) und eine FAA Lizenz hat und im easa luftraum N reg fliegen will?

was braucht man dann?
6. November 2014: Von Lutz D. an Peter Paul
Moin, Monaco ist ein de-facto EASA Staat, bedingt durch dieses Abkommen:

6. November 2014: Von Markus Doerr an Lutz D.
Dann bleibt San Marino
6. November 2014: Von Thore L. an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]
Ich hatte mal meinen deutschen Führerschein in einen Florida Führerschein gewandelt. Dafür musste ich eine kleine Theorie Prüfung machen. Ich dachte zuerst, die sitze ich einfach auf der linken Backe ab, aber man sagte mir: schau Dir die Fragen vorher an, hier fliegen eigentlich immer alle durch, die das nicht tun.

Und tatsächlich: die Prüfung stellt lediglich auf die Unterschiede in den Systemen ab, und behandelt einen unterschiedlichen Punkt nach dem anderen. Das kann man als Europäer gar nicht wissen: 4 way stop (völlig unbekannt in Europa, und ein super System!!), Geschwindigkeitsbegrenzungen (wie schnell darf man wo fahren, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist), Alkoholgrenzen, und so weiter.

Das war eine EXTREM SINNVOLLE Prüfung. Ich fühlte mich kein bisschen drangsaliert, sondern lediglich auf angemessene Art auf die Unterschiede hingewiesen. Lernaufwand: ca. 1 Stunde. Prüfungsdauer: 15 Minuten. Kosten: 20 Dollar inkl. Versendung des Führerscheins an meine damalige US Adresse. Draus gelernt: 100%. So muss das sein. Ein Idealbeispiel von nützlicher, angemessener Bürokratie.
6. November 2014: Von Stephan Schwab an Thore L. Bewertung: +1.00 [1]
... deswegen gibt es dort ja auch den "paperwork reduction act" ...
6. November 2014: Von B. S.chnappinger an Thore L. Bewertung: +1.00 [1]
Da bin ich grundsätzlich bei Dir, Thore! Wenn es wirkliche sicherheitsrelevante Unterschiede im System gibt, dann ist eine angemessene (!) Schulung und Prüfung durchaus vertretbar.

Beim Fliegen scheint es erst recht angebracht zu sein, allerdings nur oberflächlich betrachtet, denn jeder Auslandsflug innerhalb von Europa stellt einen Piloten ebenfalls vor die Herausforderung unterschiedliche Verfahren, Interpretationen von Regeln und Auflagen zu kennen, vor allem bei VFR. Ich glaube nach wie vor, dass Eigenverantwortung und Voraussicht mehr bringen als "multiple choice Häkchen".

Ich gebe auch zu Bedenken, dass es trotzdem ungerecht und unlogisch ist dem beabsichtigten "resident" eine Prüfung auf zu erlegen so lange ein Urlauber ohne Schulung und Prüfung in USA / Florida mit dem Auto herum kurven darf oder ein deutscher Pilot mit EASA Lizenz und D-Registrierung trotzdem in USA seinen Flugurlaub ohne Schulung und Prüfung bestreiten kann (was ich ja grundsätzlich gut und richtig finde).

Im Übrigen wird das mit der Führerscheinumschreibung in USA je nach Bundesstaat und sogar je nach County sehr unterschiedlich gehandhabt, mir selbst wurde mit 17 Jahren (ohne deutschen Führerschein) in Wilkes-Barre von einem Verwandten angeboten, kurz mal zum Sheriff zu fahren und meine Driver's license abzuholen, da ich ja bereits Autofahren könne; meine Eltern fanden das leider nicht so gut...
6. November 2014: Von Karsten Dude an B. S.chnappinger

..meine ursprüngliche frage war eigentlich nur, ob jemand infos über eine ev. fristverlängerung

über den 8.4.2015 hinaus hat, so wie jan brill es in der neuesten puf angedeutet hat ...?!? ;-)

gruss karsten

6. November 2014: Von B. S.chnappinger an Karsten Dude
Schon klar, aber aus dem Ablauf kannst Du ja ersehen, wie sich aus einem threat eine weitere Frage ergibt. Ist nicht schlimm und hilft Dir nichts, aber so ist das eben im Forum.
13. November 2014: Von Karsten Dude an B. S.chnappinger

nur zur info:

...auch in der heutigen fliegermagazinausgabe steht :

zitat : so soll die eigentlich im april 2015 ablaufende frist, nach der auch piloten von n-registrierten flugzeugen eine easa-lizenz brauchen, bis 2018 verschoben werden - in der hoffnung, dass es bis dahin ein bilaterales abkommen zur lizenzanerkennung mit den usa gibt...

gruss

karsten

13. November 2014: Von Philipp Tiemann an Karsten Dude
... was erstmal so nicht richtig ist. Bisher hat die Europäische Komission dies lediglich bis 2016 vorgesehen (2018 ist noch Wunschglaube). Außerdem muss das LBA ja überhaupt erst noch die Option für 2016 ziehen (was ja...., siehe ATO-Thematik..., gar nicht so sicher scheint).
13. November 2014: Von Karsten Dude an Philipp Tiemann
philipp, da hast du ja auch vollkommen recht, aber meine hoffnung stirbt zuletzt und irgendwann muss das lba ja auch mal was auf die reihe bekommmen...naiv, ich weiss...;-)))))))))))))))
13. November 2014: Von Markus Doerr an Karsten Dude
> und irgendwann muss das lba ja auch mal was auf die reihe bekommmen

Müssen tun die gar nix. Das ist ja die Crux, einbrocken können die, auslöffeln tut ja jemand anders.
16. November 2014: Von B. S.chnappinger an Karsten Dude
Siehste, so geht das manchmal: Jetzt konnte der Thread-Eröffner die Frage am Ende selber fast beantworten!
Ich habe zwar die Validation, interessiere mich aber dennoch für diese Entwicklungen, weil man auch die Trends der Behörden erkennen kann. Momentan scheint alles wieder ein bisschen mehr in die vernünftige Richtung zu laufen.
Beste Grüße!
B.

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