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29 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Umschreibung Drittstaatenlizenz Deadline 8.4.2015  
3. November 2014: Von Karsten Dude 
moin aus hamburg,

in der aktuellen puf ausgabe von heute schreibt jan, dass eventuel die deadline für die umschreibung von drittstaatenlizenzen nochmals auf den april 2016 verschoben werden soll und es dann eine noch einfachere umschreibung/anerkennung nach basa? geben soll.umschreibung ist dann nur noch eine formsache.das wäre ja zu schön um wahr zu sein...;-)

weiss jemand schon näheres?

habe easa ppl / us ppl/ir und muss noch die umschreibung/prüfung machen, da ich n-registriert fliege.

gruss

karsten

3. November 2014: Von Tim Harris an Karsten Dude
Indirekt: CAA UK
4. November 2014: Von B. S.chnappinger an Karsten Dude
Wieso musst Du Deine amerikanische Lizenz inklusive US-IFR umschreiben lassen um ein N-registriertes Flugzeug zu fliegen?? Du hast doch alles, was Du brauchst...
4. November 2014: Von Markus Doerr an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]
Da bist du aber spät dran das rauszufinden.
Wer in EASA airspace fliegt und auch in einem EASA Land wohnt, der braucht auch die entsprechende EASA Lizenz.
Egal welche Zulassung das Flugzeug hat.
4. November 2014: Von Alfred Obermaier an B. S.chnappinger
Bernd, nach meiner Kenntnis brauchst Du immer die Lizenz für das Land in dem der Flieger registriert ist. Ausnahme: in D darfst N reg mit ESASA Lizenz fliegen. Außerhalb D brauchst in EASA Land eine EASA Lizenz plus FAA Lizenz/Validation für N Registrierte Flieger.
Quelle: Timm Preusser, Vortrag am 25.10.14 in Ohg.
All the best
4. November 2014: Von Peter Paul an Markus Doerr
wie ist das wenn jemand seinen wohnsitz in monaco hat (kein easa land oder?) und eine FAA Lizenz hat und im easa luftraum N reg fliegen will?

was braucht man dann?
5. November 2014: Von B. S.chnappinger an Markus Doerr
Das war nicht der Punkt - bitte vor dem Rüffel erst Mal genau lesen, was ich geschrieben habe - danke!

Es ist mir durchaus bekannt, dass man in Deutschland ein N-registriertes Flugzeug allein mit einer EASA Lizenz fliegen darf, allerdings beim Flug ins Ausland (selbst in EASA Länder) eine US Lizenz bzw. eine US Lizenz, die auf einer Validation ("based on german license" steht bei mir drin) basiert braucht. Danke Alfred für die nette Erläuterung!

Was mich irritiert und scheinbar nicht ankommt ist: Er schreibt "habe easa ppl / us ppl/ir und muss noch die umschreibung/prüfung machen, da ich n-registriert fliege".
Er hat also alle Lizenzen, oder? Meine Frage war, was er denn noch umschreiben muss oder welche Prüfung er denn noch machen muss. Stehe ich auf der Leitung?
5. November 2014: Von Wolfgang Lamminger an B. S.chnappinger Bewertung: +2.00 [2]
er hat das IR nur in der US-Lizenz... ?
5. November 2014: Von Markus Doerr an B. S.chnappinger
So böse war das auch nicht gemeint.
Ja der muss ein CBM-IR als Umschreibung vom ICAO IR machen.
5. November 2014: Von Karsten Dude an Markus Doerr
...es geht alleine um die umschreibung wegen des IR ratings.für die easa ifr lizenz muss ich bis 8.4.14 (zzt)einen prüfungsflug mit mündlicher prüfung ablegen.voraussetzung sind geloggte 50 std ifr.
karsten
5. November 2014: Von Karsten Dude an Karsten Dude
...ich meine natürlich 8.4.2015 !!!
5. November 2014: Von B. S.chnappinger an Markus Doerr
OK, jetzt verstehe ich, was er umschreiben lassen will! Danke!

Ich muss zugeben, dass ich nicht wusste, dass auch die US-IR in eine EASA-IR umgeschrieben werden muss, um in D oder in EASA-Land legal IFR zu fliegen - ich dachte, die US-PPL Lizenz basiert auf der EASA-PPL und ist somit die legale Basis für weitere Erweiterungen / Eintragungen wie etwa US-Zweimot-Rating oder eben US-IR.
Logisch wäre das ja, aber was ist schon logisch bei diesem interkontinentalen Lizenz-Kram?
(Im Gegensatz dazu darf jeder Führerscheininhaber aus USA in Deutschland oder auch einem europäischen Nicht-EU-Land ein Auto mieten und durch ganz Europa kurven, egal ob EU oder Nicht-EU, auch wenn er in Nebraska nur mal ein bisschen im Hinterhof geübt hat und dann mit seinem Sheriff-Spezi 10 Minuten um den Block gefahren ist.)
5. November 2014: Von Lutz D. an B. S.chnappinger
Hallo Bernd,

Du bringst da etwas durcheinander. Mit einem Wohnsitz in Deutschland darf ich nicht unbegrenzt mit einem Nebraska-Führerschein in Deutschland fahren. Auch nicht in einem US-reg. Auto. Du darfst mit Wohnsitz in Deutschland auch Deinen Privatwagen nicht in den USA zulassen und hier rumfahren.
Im Grunde sind wir in der Fliegerei in Sachen n-reg. lange sehr wohlwollend behandelt worden.
5. November 2014: Von Markus Doerr an Lutz D.
Du darfst nicht mal mit dem Auto aus einem EU-Land in Deutschland auf Dauer (länger als 6 Monate) fahren.
EU Autos. Da ist die Luftfahrt doch gut dagegen.
5. November 2014: Von B. S.chnappinger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Stimmt ja, aber ein US-Führerschein wird recht problemlos in einen deutschen umgeschrieben und zwar ohne Prüfung oder Auflagen.
Die erforderliche KFZ-Ummeldung eines US-zugelassenen Autos spätestens nach 6 Monaten (ist übrigens eine sehr großzügige Frist, wie ich finde) hat mit der Entrichtung der KFZ-Steuer und der Versicherungspflicht in Deutschland zu tun - auch für N-zugelassene Flugzeuge, die in D betrieben werden, muss Umsatzsteuer entrichtet werden und die Versicherung wird, wenn auch nicht obligatorisch, meist in D abgeschlossen.
Zudem kann ein US-Amerikaner durchaus 4 Wochen mit dem in D gemieteten Auto mit seinem US-Führerschein durch Europa reisen und vice versa ein Deutscher in USA. Das kann kein EASA Lizenzinhaber in USA mit einem N-registrierten Flugzeug tun und kein US-Lizenzinhaber mit einem EASA-registrierten Flugzeug in Deutschland!
Kurz gesagt genügt ein Fühereschein für die ganze Welt, denn die Umschreibung ist, etwa beim Umzug in ein anderes Land, reine Formsache!

Egal, wie gut oder schlecht wir in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen Gruppen behandelt wurden:
Es wird im Zeitalter der Globalisierung Zeit, dass zwei zivilisierte Staaten und traditionelle Luftfahrernationen mit ausdifferenzierten Luftfahrtbehörden, Gesetzen und Ausbildungsrichtlinien wie USA und Deutschland ihre Lizenzen gegenseitig anerkennen - und zwar ohne große Umschreiberei!
5. November 2014: Von Lutz D. an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]
Volle Zustimmung!
6. November 2014: Von Peter Paul an Lutz D.
hallo,

hat jemand vielleicht doch noch eine Antwort auf meine Frage danke

wie ist das wenn jemand seinen wohnsitz in monaco hat (kein easa land oder?) und eine FAA Lizenz hat und im easa luftraum N reg fliegen will?

was braucht man dann?
6. November 2014: Von Lutz D. an Peter Paul
Moin, Monaco ist ein de-facto EASA Staat, bedingt durch dieses Abkommen:

6. November 2014: Von Markus Doerr an Lutz D.
Dann bleibt San Marino
6. November 2014: Von Thore L. an B. S.chnappinger Bewertung: +1.00 [1]
Ich hatte mal meinen deutschen Führerschein in einen Florida Führerschein gewandelt. Dafür musste ich eine kleine Theorie Prüfung machen. Ich dachte zuerst, die sitze ich einfach auf der linken Backe ab, aber man sagte mir: schau Dir die Fragen vorher an, hier fliegen eigentlich immer alle durch, die das nicht tun.

Und tatsächlich: die Prüfung stellt lediglich auf die Unterschiede in den Systemen ab, und behandelt einen unterschiedlichen Punkt nach dem anderen. Das kann man als Europäer gar nicht wissen: 4 way stop (völlig unbekannt in Europa, und ein super System!!), Geschwindigkeitsbegrenzungen (wie schnell darf man wo fahren, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist), Alkoholgrenzen, und so weiter.

Das war eine EXTREM SINNVOLLE Prüfung. Ich fühlte mich kein bisschen drangsaliert, sondern lediglich auf angemessene Art auf die Unterschiede hingewiesen. Lernaufwand: ca. 1 Stunde. Prüfungsdauer: 15 Minuten. Kosten: 20 Dollar inkl. Versendung des Führerscheins an meine damalige US Adresse. Draus gelernt: 100%. So muss das sein. Ein Idealbeispiel von nützlicher, angemessener Bürokratie.
6. November 2014: Von Stephan Schwab an Thore L. Bewertung: +1.00 [1]
... deswegen gibt es dort ja auch den "paperwork reduction act" ...
6. November 2014: Von B. S.chnappinger an Thore L. Bewertung: +1.00 [1]
Da bin ich grundsätzlich bei Dir, Thore! Wenn es wirkliche sicherheitsrelevante Unterschiede im System gibt, dann ist eine angemessene (!) Schulung und Prüfung durchaus vertretbar.

Beim Fliegen scheint es erst recht angebracht zu sein, allerdings nur oberflächlich betrachtet, denn jeder Auslandsflug innerhalb von Europa stellt einen Piloten ebenfalls vor die Herausforderung unterschiedliche Verfahren, Interpretationen von Regeln und Auflagen zu kennen, vor allem bei VFR. Ich glaube nach wie vor, dass Eigenverantwortung und Voraussicht mehr bringen als "multiple choice Häkchen".

Ich gebe auch zu Bedenken, dass es trotzdem ungerecht und unlogisch ist dem beabsichtigten "resident" eine Prüfung auf zu erlegen so lange ein Urlauber ohne Schulung und Prüfung in USA / Florida mit dem Auto herum kurven darf oder ein deutscher Pilot mit EASA Lizenz und D-Registrierung trotzdem in USA seinen Flugurlaub ohne Schulung und Prüfung bestreiten kann (was ich ja grundsätzlich gut und richtig finde).

Im Übrigen wird das mit der Führerscheinumschreibung in USA je nach Bundesstaat und sogar je nach County sehr unterschiedlich gehandhabt, mir selbst wurde mit 17 Jahren (ohne deutschen Führerschein) in Wilkes-Barre von einem Verwandten angeboten, kurz mal zum Sheriff zu fahren und meine Driver's license abzuholen, da ich ja bereits Autofahren könne; meine Eltern fanden das leider nicht so gut...
6. November 2014: Von Karsten Dude an B. S.chnappinger

..meine ursprüngliche frage war eigentlich nur, ob jemand infos über eine ev. fristverlängerung

über den 8.4.2015 hinaus hat, so wie jan brill es in der neuesten puf angedeutet hat ...?!? ;-)

gruss karsten

6. November 2014: Von B. S.chnappinger an Karsten Dude
Schon klar, aber aus dem Ablauf kannst Du ja ersehen, wie sich aus einem threat eine weitere Frage ergibt. Ist nicht schlimm und hilft Dir nichts, aber so ist das eben im Forum.
13. November 2014: Von Karsten Dude an B. S.chnappinger

nur zur info:

...auch in der heutigen fliegermagazinausgabe steht :

zitat : so soll die eigentlich im april 2015 ablaufende frist, nach der auch piloten von n-registrierten flugzeugen eine easa-lizenz brauchen, bis 2018 verschoben werden - in der hoffnung, dass es bis dahin ein bilaterales abkommen zur lizenzanerkennung mit den usa gibt...

gruss

karsten


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