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29. Dezember 2013: Von  an Andreas Ruth
Mein FA geht nicht von der Vergleichbarkeit eines Kleinflugzeugs zu einem PKW aus, Begründung: "Während ein PKW regelmässig nach einer grundsätzlich vorhersehbaren Gebrauchsdauer der Verwertung zugeführt wird, ist dies bei Kleinflugzeugen nicht zu beobachten. Daher wird auch bei einem gebrauchten Flugzeug eine Nutzung über die volle Dauer der Regel-AfA angenommen."

Eine separate Buchhaltung der einzelnen Komponenten lehnt mein FA ab, weil die Komponenten kein eigenständiges Wirtschaftsleben haben. Stattdessen muss bei jedem Komponentenwechsel mit Kosten über einem Geringwertigen Wirtschaftsgut (also eigentlich alle) eine Wertberichtigung der Hauptsache = Flugzeug stattfinden. Meine Bilanzbuchhaltung hat jedenfalls ziemlich Kakao geschrien, als ihnen bewusst wurde, dass in so einem Fall ständig Wertberichtigungen stattfinden müssten - mal ganz zu schweigen von den Bilanzplanungsrechnungen, die auch dadurch komplexer würden.

Rechnet man zum Spaß die verschiedenen Buchhaltungsposten für einen Gebrauchtflieger und ein Neuflugzeug durch, dann sind die beiden in der Vergleichsrechnung nicht weit voneinander entfernt. Wenn man sich also den ganzen Stress damit antut, dann kann man auch gleich einen neuen Flieger anschaffen.
30. Dezember 2013: Von Marc Staiger an 

Hallo Ihr beiden,

klare Regeln scheint es hier nicht zu geben und Finanzämter reagieren ja nicht bundeseinheitlich ... wenn ich meine Erfahrungen diesbezüglich gesammelt habe, werde ich sie hier darstellen.

Wenn die Abschreibung ein MUSS ist, dann macht es aber m.E. keinen Sinn, zusätzlich Instandhaltungsrücklagen für Motor, Pop usw. zu bilden.

John : wenn der Wert des gebrauchten Fliegers nur noch 50% vom Neupreis ausmacht, dann macht m.E. einen erheblichen Unterschied.

Gruss,

Marc

30. Dezember 2013: Von Andreas Ruth an 
Ich hab’s ehrlich gesagt noch nicht richtig verstanden, wie sich das dein FA vorstellt. Nehmen wir an, du kaufst einen gebrauchten Flieger für 105.000 GE (netto). Motor und Prop sind nagelneu, 0 Stunden. Der Flieger ist seit 1980 in Gebrauch.

Verständnisfrage1): aktiviert wird der Flieger mit AK in Höhe von 105.000 GE?

Verständnisfrage 2) bei linearer Abschreibung wird der komplette Flieger über 21 Jahre, also 5000 GE pro Jahr, abgeschrieben, der Wert des Flieger im AV reduziert sich um 5000 GE jährlich?

Verständnisfrage 3): nach 6 Jahren ist der Prop reif zum Austausch. Der Einfachheit halber werden Überholungskosten von 5.000 GE angenommen. Nach Ansicht deines FA sind dann in diesem Jahr die 5.000 GE aufgrund der Abschreibung des Gesamtflugzeuges vorzunehmen sowie zusätzlich 5000 GE wegen Propoverhaul?

Heißt also, in dem Jahr wird der Buchwert des Gesamtflugzeuges um 5.000 GE verringert, in selbiger Höhe werden (Abschreibungs-) Aufwendungen in der GuV gebucht und eine Wertberichtigung (Negativkonto auf Aktivseite im AV) sowie Instandhaltungsaufwand (GuV) in Höhe von 5.000 GE vorgenommen?

Oder verstehe ich den Begriff Wertberichtigung hier falsch? Kenne ich eigentlich auch nur/eher im Zusammenhang mit Forderungen… , bei Kapitalgesellschaften ist die indirekte Abschreibung (Wertberichtigung) ja gar nicht möglich...

@ John: fand die Stellungnahme durch das FA vor oder nach BilMoG statt?


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