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30. Dezember 2013: Von Marc Staiger an 

Hallo Ihr beiden,

klare Regeln scheint es hier nicht zu geben und Finanzämter reagieren ja nicht bundeseinheitlich ... wenn ich meine Erfahrungen diesbezüglich gesammelt habe, werde ich sie hier darstellen.

Wenn die Abschreibung ein MUSS ist, dann macht es aber m.E. keinen Sinn, zusätzlich Instandhaltungsrücklagen für Motor, Pop usw. zu bilden.

John : wenn der Wert des gebrauchten Fliegers nur noch 50% vom Neupreis ausmacht, dann macht m.E. einen erheblichen Unterschied.

Gruss,

Marc


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