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30. Dezember 2013: Von Andreas Ruth an 
Ich hab’s ehrlich gesagt noch nicht richtig verstanden, wie sich das dein FA vorstellt. Nehmen wir an, du kaufst einen gebrauchten Flieger für 105.000 GE (netto). Motor und Prop sind nagelneu, 0 Stunden. Der Flieger ist seit 1980 in Gebrauch.

Verständnisfrage1): aktiviert wird der Flieger mit AK in Höhe von 105.000 GE?

Verständnisfrage 2) bei linearer Abschreibung wird der komplette Flieger über 21 Jahre, also 5000 GE pro Jahr, abgeschrieben, der Wert des Flieger im AV reduziert sich um 5000 GE jährlich?

Verständnisfrage 3): nach 6 Jahren ist der Prop reif zum Austausch. Der Einfachheit halber werden Überholungskosten von 5.000 GE angenommen. Nach Ansicht deines FA sind dann in diesem Jahr die 5.000 GE aufgrund der Abschreibung des Gesamtflugzeuges vorzunehmen sowie zusätzlich 5000 GE wegen Propoverhaul?

Heißt also, in dem Jahr wird der Buchwert des Gesamtflugzeuges um 5.000 GE verringert, in selbiger Höhe werden (Abschreibungs-) Aufwendungen in der GuV gebucht und eine Wertberichtigung (Negativkonto auf Aktivseite im AV) sowie Instandhaltungsaufwand (GuV) in Höhe von 5.000 GE vorgenommen?

Oder verstehe ich den Begriff Wertberichtigung hier falsch? Kenne ich eigentlich auch nur/eher im Zusammenhang mit Forderungen… , bei Kapitalgesellschaften ist die indirekte Abschreibung (Wertberichtigung) ja gar nicht möglich...

@ John: fand die Stellungnahme durch das FA vor oder nach BilMoG statt?


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