- Abschreibung ist nach AfA Tabelle für Flugzeuge über 21 Jahre linear vorzunehmen. Ob das Gerät bei Anschaffung gebraucht ist oder nicht, interessiert nicht. Gebrauchtflugzeuge müssen über 21a abgeschrieben werden.
das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen; was ist anders als beim Kauf eines gebrauchten PKW? Auch der wird ja nur (noch) bis zur Restnutzungsdauer abgeschrieben bzw., wenn sinnvoll, darüber hinaus. Kauf ich einen gebrauchten PKW, der bereits 6 Jahre in Gebrauch ist, schreibe ich ihn noch zwei Jahre oder bis zur endgültigen Nutzung ab. Gängige Praxis. Hat das FA irgendwie begründet, weshalb das bei einem Flugzeug anders sein soll?
Diesbezüglich mal ein Auszug von haufe.de:
Nach dem vorgenannten BFH-Beschluss ist beim Kauf eines gebrauchten Pkw die Nutzungsdauer neu zu ermitteln. Konsequenz: Der Zeitraum, der sich aus der Differenz der Nutzungsdauer bis zum Kauf des Fahrzeugs und der verbleibenden Nutzungsdauer für Neufahrzeuge ergibt, kann nur als Anhaltspunkt bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer dienen.
Der Unternehmer muss die neue Nutzungsdauer eines gebrauchten Pkw schätzen. Dabei spielt zwar auch der Fahrzeugtyp eine Rolle. Entscheidend ist jedoch, der Kilometerstand im Zeitpunkt des Kaufs und die künftig geplante Nutzung.
- wird eine Abschreibung nach Restdauer bzw TBO vorgenommen wird diese nur gewährt vorbehaltlich des tatsächlichen Austausch, heisst: wenn du den Motor 1800h/12a nicht nach 12a tauscht, dann wird rückwirkend auf 21a nachberechnet.
klar.
Die kommenden beiden Punkte verstehe ich nicht. Zum einen sagst du, dass Komponentenbewertung nicht möglich ist, auf der anderen Seite sprichst du aber eben genau davon, dass "eine Wertberichtigung des Flugzeugs um die Komponentenwerte vorgenommen werden" muss!?
- Bewertung der Instandhaltung (bei Instandhaltung muss eine Wertberichtigung des Flugzeugs um die Komponentenwerte vorgenommen werden) ist zu unterscheiden und getrennt zu halten von Wartung (kann über Betriebsmittel erfolgen).
- Komponentenbewertung geht nur für wirtschaftlich eigenständige Güter, also nicht für Flugzeugteile. Austausch von laufzeitbeschränkten Teilen wird als Wertberichtigung des Hauptgegenstandes in den Büchern geführt.
Für Gebrauchtflugzeuge sind die Regelungen ziemlich ungünstig, da kann man durchaus mit einem Neuflugzeug auf ähnliche Belastungen kommen (faktisch die selbe Kiste wie bei Dienstwagen).
wie meinst du das?