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5. Oktober 2013: Von Christof Edel an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Herr Brill,

Ich glaube die von Ihnen angenommene Interpretation des LBA deutlich zu weit geht.

"Components ... linked to IFR operations" sind nicht "components .. installed in aircraft used for IFR operations". Wen der Gesetzgeber es so will, soll er es auch so schreiben, hat er aber nicht. Insbesondere wenn es in den Sätzen darüber heisst "components ... installed in aircraft..." ist klar, das er das eben NICHT meint, sondern was er schreibt.

Im "comment response document" https://www.easa.europa.eu/rulemaking/docs/crd/2011/CRD%202011-15.pdf haben mehrere Teilnehmer Kommentare zu genau diesem Punkt abgegeben, so z.B. Kommentar 14 auf Seite 51.

Der Verfasser schreibt sinngemäß "Ich sehe nicht ein, dass ich für Instrumentenflug den Motor nach Zeit überholen muss!" und EASA antwortet nicht etwa "müssen Sie aber, weil..." sondern "For IFR flights, only the IFR linked equipment is not considered to be qualified for TBO extension as its failure could seriously impact continuation of flight in IMC.".

Leider ist die Tendenz, die Regeln möglichst restriktiv (oder gar restriktiver als geschrieben) auszulegen, bei den Luftfahrtbehörden recht verbreitet, und da es auf dem Rechtsweg praktisch kaum Handhabe gegen das LBA gibt, könnte der Artikel in PuF am Ende dann doch richtig liegen.

5. Oktober 2013: Von Achim H. an Christof Edel
"For IFR flights, only the IFR linked equipment is not considered to be qualified for TBO extension as its failure could seriously impact continuation of flight in IMC.".

Aha, der Ausfall des Motors erfüllt also nicht das Kriterium "could seriously impact continuation of flight in IMC"? :-)
5. Oktober 2013: Von Christof Edel an Achim H.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer.

Wenn man diese Vorschrift extrem auslegt, ist alles im Flugzeug mit Instrumentenflug verbunden ("linked to IFR flight"), da das Flugzeug gemeinhin durch Nieten und Schrauben recht fest zusammengehalten wird.

Da aber eben NICHT Flugzeuge im Instrumentenflugbetrieb insgesamt ausgenommen sind wie z.B. Flugzeuge im Ausbildungsbetrien, ist diese extreme Auslegung angreifbar.

Leider ist EASA was mißverständliche und teilweise grob falsche Formulierungen angeht bisher vollkommen unwillig, texte anzupassen. Daher solche tollen Dinge wie die falschen Sichtflug-Wetterbedingungen in Luftraum G, 6 Stunden Zweimot für den Einmot-CPL, CREs für "complex non-high-performance" und "non-complex high performance" Flugzeuge, die eine CRI-Berechtigung brauchen, die es nicht gibt usw. usf.

5. Oktober 2013: Von Jan Brill an Christof Edel
... also wie das Triebwerk in einem nach IFR betriebenen Flugzeug nicht "linked to IFR operations" sein kann ist mir auch noch nicht klar.

Wenn die EASA gemeint hätte "components required soley for IFR operations as listed under NCO.IDE.A.125" hätte sie das ja hinschreiben können. Hat sie aber nicht. Da sind wir wieder beim Thema Rechtsunsicherheit. Viel Spass beim Einklagen einer solchen englischen Formulierung vor einem deutschen Gericht.

viele Grüße
Jan Brill
5. Oktober 2013: Von Christof Edel an Jan Brill

Zitat: Viel Spass beim Einklagen einer solchen englischen Formulierung vor einem deutschen Gericht.

Nein, danke. Ich sagte oben bereits, daß es gegen Behördenwillkür keine realistische Handhabe gibt - ich habe genug PuF-Artikel mit beispielen hierzu gelesen...

Ich glaube, dass jede Luftfahrtbehörde das so auslegt, wie sie es eben will. Also die Britische CAA, wo Instrumentenflug bei der Motorwartung nach den heutigen Regeln ebenfalls keine Rolle spielt, wird es (hoffentlich) nicht so eng sehen, das LBA wird auf Motorübeholung bestehen, und in Frankreich fragt keiner, und daher gibt es keine Antwort uns es geht weiter wie bisher.

Die einzige Chance wäre, EASA zu einer Stellungnahme zu bewegen... aber die sind normalerweise so Klar wie im CRD, also von extrem eingeschränkten Nutzen.

5. Oktober 2013: Von Norbert S. an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
ich finde es ja richtig, dass Sie den Finger in unsere EASA-Wunden legen ...

doch was ist eigentlich aus den Problemen geworden wie

- Beratungsresistent: EASA zwingt zum Einmot-Fliegen

oder

- EASA - FCL im Beta-Test: Jet-Piloten ohne Multicrew gegrounded und FIs in der Föderalismusfalle ?

Hat sich nicht letztendlich herausgestellt, dass praktikable Lösungen gefunden wurden?
Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird?

Leider liest man dann später nur noch wenig darüber, vielleicht mit der Ausnahme der Gastflugproblematik,
die immer "mitgetracked" wurde.
6. Oktober 2013: Von Achim H. an Norbert S.
Mit dieser Einstellung vergisst man, dass dem akzeptablen Ergebnis eine massive Intervention vorausging und die sich nicht von selbst in Wohlgefallen aufgelöst haben. Wenn man vom Ergebnis her sagt, das wird sich fügen, dann gibt es nämlich keinen Grund für die EASA/LBA die Sache noch einmal zu überdenken.

Wenn bei mir nur das Kennzeichnen geklebt und nicht lackiert wäre...
6. Oktober 2013: Von Jan Brill an Norbert S.
doch was ist eigentlich aus den Problemen geworden wie

Verlässliche "Meldungen" gibt's da nicht. Daher kurz Stichpunkte:

- Beratungsresistent: EASA zwingt zum Einmot-Fliegen

Die EASA hat der AOPA versprochen sich das Thema nochmal anzusehen. Mehr nicht. Die gegenständlichen und beanstandeten Regeln sind im Gesetzentwurf enthalten und verabschiedet. Die AOPA bezeichnet diese Zusage als Erfolg, ich bin mir da nicht so sicher. Es läuft eine Übergangsfrist von [glaube ich] drei Jahren...


- EASA - FCL im Beta-Test: Jet-Piloten ohne Multicrew gegrounded und FIs in der Föderalismusfalle ?

Hängt alles in der Luft. Uns sind Fälle bekannt, in denen die mit Lizenzumstellung verloren gegangenen Lizenzrechte nach dem zweiten oder dritten Antrag erteilt wurden, in anderen Fällen nicht. Fälle in denen Lehrer und Prüfer einfach weitergemacht haben wie bisher sind teils durchgewunken, teils beanstandet worden. Hängt anscheinend vom Sachbearbeiter, Wochentag, Sternenkonstellation und Raumtemperatur ab.

Die einzig verlässliche Aussage: Die bei den Landesluftfahrtbehörden geführten nationalen FIs mit CPL-Theorie sind in allen von uns recherchierten Fällen in einem verwaltungstechnischen Weltwunder tatsächlich ans LBA übertragen und als EASA FIs in die Lizenzen eingetragen worden. Dies aber auch erst nach zig Anweisungen des BMVBS ans LBA.


viele Grüße
Jan Brill

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