|
Spannend, hab genau die gleiche Erfahrung..
Der bestehende Fluglehrermangel hat sich bei uns weiter verschlechtert, dementsprechend konnte ich über die Jahre einiges an Stunden, Berechtigungen und Kontakte sammeln. Interessehalber bei einer gewerblichen Flugschule angefragt, selbe Reaktion:
Wir brauchen unbedingt Fluglehrer, Start jederzeit möglich, so viele Flugschüler! Bezahlung oder irgendwelche Anreize? Haha, no.
|
|
|
dementsprechend konnte ich über die Jahre einiges an Stunden, Berechtigungen und Kontakte sammeln
Erfahrungsgemäß ist der Bedarf nach PPL oder LAPL eher überschaubar. Aber mit CPL oder IR Lehrberechtigung wirst du für die ATOs interessant.
Ich suche gerade die Antwort auf die Frage, wie die FI Stunden nach FCL.905.FI (e) oder aber auch (j) gezählt werden: "[...] completed at least 500 hours of flight instruction [...]" - werden da die supervised Solostunden mitgezählt, oder ausschließlich "in air"?
|
|
|
Nachdem Du Solobeaufstichtigung nicht loggst und da der Student PIC ist, wäre ich von "in air" ausgegangen.
|
|
|
Ich hatte da mal explizit beim LBA nachgefragt, ob bei den 250 FI Stunden, die man braucht um PPL Prüfer zu werden, die "supervised Solo" Stunden mitzählen. Antwort: Definitiv nicht. Du brauchst 250 h auf dem rechten Sitz "in air" nachgewiesen per Logbuch.
|
|
|
Ich habe Fragen an alle, die über sowas überhaupt nachdenken: Wo kommt eigentlich die Idee her, als FI des Flugschülers Todesangst-Stunden zu loggen, während man selbst im Baumarkt ist, im Biergarten oder im Swinger-Club? Was wäre demnach, wenn man 5 Flugschüler gleichzeitig losschickt? Würde man dann alle loggen, oder nur die des ältesten Flugschülers? Und...woher wisst Ihr überhaupt, wie viele Solo-Stunden Ihr beaufsichtigt habt? Da müsste man ja alle Flugbücher oder Schülerakten durchforsten. Das einzige was man am Anfang auf einem Bierfilz für sich mitschreibt sind 25 Solo-Landungen um die Restriktionen loszuwerden.
|
|
|
"....oder im Swinger-Club?......"
kannst du das nicht als DUAL loggen?
|
|
|
Ganz ohne Polemik kann man das auch mit Verweis auf die NfL 2021-2-602 beantworten:
4.2.3 Flugzeit als Lehrberechtigter oder Prüfer Piloten, die in einem Flug als Lehrberechtigte oder Prüfer eingesetzt waren, können Flugzeiten nur dann geltend machen, wenn sie auch in der Rolle des verantwortlichen Piloten (PIC) tätig waren. Diese Zeiten sind ergänzend zur PIC-Zeit und Gesamtflugzeit zu dokumentieren.
Ein gut gepflegtes Vereinsflieger-Hauptflugbuch zeigt die erteilten Flugaufträge übrigens sehr übersichtlich an :-)
|
|
|
Sehr wahr! Im übrigen ist es zumindest in unserem Verein üblich, dass der FI während der Soloflüge der Schüler am Platz oder in der Nähe zu sein hat, und vor dem Flug ein ausführliches Briefing und nach dem Flug ein entsprechendes Debriefing mit den Schülern zu machen hat. Jeder Flugauftrag wird dokumentiert und ist nachweisbar. Für die Removal der restricted privilages musste der ABL dem LBA nachweisen welche Flüge ich supervidiert habe.
|
|
|
Ein Vereinsfliegerhauptamtsflugbuch steht dem normalen in div ATOs und DTOs schulenden FI nicht zur Verfügung... aber mehr als das eigene Flugbuch brauchts eh net, haben wir gerade gemeinsam festgestellt. ;)
|
|
|
Letzte Woche auf einem Pilotenstammtisch hat jemand steif und fest behauptet, dass demnächst LAPL FIs für PPL ausbilden dürfen.
Ist da wirklich was dahin geplant? Denn ich kann's mir nicht wirklich vorstellen, ist doch CPL Theorie eine ICAO Voraussetzung für die PPL FIs...
|
|
|
Ist da wirklich was dahin geplant?
Nein.
|
|
|
Bei steifen und festen Behauptungen an Stammtischen und in Foren gerne mal nach der Quelle fragen und bis zur Lieferung die Behauptung ignorieren. ;)
|
|
|
Letzte Woche auf einem Pilotenstammtisch hat jemand steif und fest behauptet, dass demnächst LAPL FIs für PPL ausbilden dürfen.
Das nicht, aber mit der letzten Überarbeitung (Juli/August 2024) der Part-FCL wurde FCL.210.A(b) dahingehend erweitert, dass nun klar geregelt, ist, in welchem Umfang eine angefangene LAPL-Ausbildung für einen PPL angerechnet werden kann. Somit kann der FI mit LAPL-only-Rechten nun zumindest die erste Hälfte (ggf. auch etwas mehr) der PPL-Ausbildung ausführen und den Schüler für die zweite Hälfte dann an neinen FI mit PPL-Rechten übergeben.
|
|
|
|
13 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|