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6. Juli 2023: Von Malte Höltken an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Weil ADS-B in Europa nicht anonymisiert sendet und Datenschutz dagegen spricht.

6. Juli 2023: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Mode S ist ebenfalls nicht anonym und in Europa vorgeschrieben. Das Argument fruchtet nicht.
6. Juli 2023: Von Markus S. an Malte Höltken
Verstehe ich nicht. Was hat das jetzt mit Datenschutz zu tun? Datenschutz hätte ich gerne bei Flightradar und Jet Photos. ;-)
6. Juli 2023: Von Malte Höltken an Achim H.
Wo ist Mode S in Europa denn vorgeschrieben?
6. Juli 2023: Von Chris _____ an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Seit 2008 laut diesem Artikel oder auch diesem Artikel in so vielen Situationen, dass es faktisch ein Muss für Motorflugzeuge ist.

Und Mode S ist im Vergleich zu ADS-B stark unterlegen. Die EASA hat mal wieder, statt einfach von der FAA abzuschreiben, einen eigenen Weg gewählt und dabei mit Schwung und Enthusiasmus sich für die schlechtere Lösung entschieden.

6. Juli 2023: Von Malte Höltken an Chris _____
Ich vermute, die Artikel beziehen sich auf die FSAV. Seitdem haben wir SERA und darin finde ich nur das Recht mit A/C zu fliegen, nicht aber die Pflicht Mode S auszustrahlen. Daher die ernstgemeinte Frage, woraus sich die Mode-S Pflicht ergeben soll.
6. Juli 2023: Von Tobi K. an Malte Höltken
Hast du eine Quelle für das Datenschutz-Argument? Nicht weil ich klugscheißen möchte, das interessiert mich. Wirklich irrsinn…
6. Juli 2023: Von Tobias Schnell an Malte Höltken

Wo ist Mode S in Europa denn vorgeschrieben?

Europaweit tatsächlich nur für IFR-Flüge. Die Mode-S-Pflicht für VFR ist eine deutsche Regelung.

Notwithstanding possible exemptions and time limited extensions as explained further below, operators shall ensure that by 7 December 2020:

a) All aircraft are equipped with serviceable secondary surveillance radar transponders having the capabilities set out in Part A of Annex II of Regulation (EU) No 1207/2011, requiring these aircraft to be compliant with Mode S Elementary Surveillance.

Applicability
All the above provisions are applicable to all flights operating in accordance with instrument flight rules within the Single European Sky airspace.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32020R0587#d1e159-1-1

6. Juli 2023: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Mode-S kam über die Lufträume als EU Verordnung.

https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/news/amendment-airspace-requirements-ads-b-and-mode-s
6. Juli 2023: Von Malte Höltken an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Für IFR-Flüge, ja. Danke für den Link.

11. Juli 2023: Von Steff D. an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Weil ADS-B in Europa nicht anonymisiert sendet und Datenschutz dagegen spricht.


Seit wann strahlt ADS-B denn personenbezogene Daten aus, um mit Datenschutz argumentierten zu können?
11. Juli 2023: Von Holgi _______ an Steff D. Bewertung: +2.00 [2]
Personen bezogen sind Daten immer dann, wenn sie sich bestimmten Personen zuordnen lassen.
Das ist bei Flugzeugen in Einzelhalterschaft generell gegeben.
Der Mitbewerber, die eifersüchtige Ehefrau, das Finanzamt oder jeglicher andere Neider können so nachvollziehen wohin der Halter geflogen ist.
11. Juli 2023: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Holgi _______
Wo kann man nachsehen wem ein Kennzeichen zugeordnet ist? In Deutschland ist die Lfz Rolle nicht öffentlich.
Datenschutz gegen ADS-B… naja.
11. Juli 2023: Von Steff D. an Holgi _______
Wo ist denn die frei verfügbare Schnittstelle, um vom Kennzeichen auf den Pilot/Halter zu kommen?

Nur weil du auf Flightradar das Kennzeichen siehst (was man übrigens auf der Webseite auf Wunsch unterbinden kann), hast du keine personenbezogenen Daten vorliegen.
11. Juli 2023: Von P.B. S. an Steff D.

Eines der Grundfundamente der Datenschutzgrundverordnung ist die Festlegung, dass immer dann wenn es in einer Datenmenge (zwischen elektronisch und Papier wird übrigens nicht unterschieden) ein Beispiel für Schutzbedürftige Personenbezogene Daten gibt, dann ist die gesamte Datenmenge so zu behandeln als wenn sie schutzbedürftoig ist.

Es gibt GA Flugzeuge, die in Einzelhalterschaft sind, versicherungstechnisch nur auf einen benamten Piloten versichert sind und/oder nur von einem bekannten Piloten geflogen werden. Beispiele findet man öffentlich z.B. so nett in (a)Sozialen Medien für jeden auffindbar. Durch die Existenz dieser Einzelpersonenflugzeuge ist die Luftfahrzeugkennung erst man Schutzbedürftig nach Grundverordnung, weil Personenbezogen. Der Disput wieweit dann Abwägungen und Relativierung als Gegenargumente stichhaltig sind, und welche Folgen das eigentlich haben müsste, ist Legende.

11. Juli 2023: Von Malte Höltken an Steff D. Bewertung: +4.00 [4]

Mach' mal ne Seite mit Kfz-Kennzeichen, die vorm Puff parken. Die Kfz-Kennzeichen sind auch nciht öffentlich einsehbar. Also alles okay, oder?

Sobald man die ID randomisiert/anonymisiert vergeben darf, ist das Argument vom Tisch. Weder ATC noch Kollisionswarnung benötigen das Kennzeichen in der Ausstrahlung.

Datensparsamkeit ist ein unterschätzter Weg zum Datenschutz.

11. Juli 2023: Von Steff D. an Malte Höltken
Wenn das alles so glasklar ist…
Wo sind die Kläger? Ist Flightradar24 doch in der EU beheimatet….

Und ich denke ATC braucht schon deine Registrierung, wie soll er dich sonst im Bedarfsfall rufen? Unbekannterweise M-ALTE?
11. Juli 2023: Von Markus S. an Steff D. Bewertung: +2.00 [2]

Wo ist denn die frei verfügbare Schnittstelle, um vom Kennzeichen auf den Pilot/Halter zu kommen?

Nur weil du auf Flightradar das Kennzeichen siehst (was man übrigens auf der Webseite auf Wunsch unterbinden kann), hast du keine personenbezogenen Daten vorliegen.

Bei ADSBEXCHANGE kann man sein Kennzeichen nicht austragen. Außerdem ist der Flugweg auf Flightradar dennoch nachzuvollziehen und das Flugzeug ist in der Datenbank auffindbar.

Wenn dann noch bei Jetphotos scharf geschossene Bilder vom Pilot bei Start und Landung gemacht werden, Kennzeichen, Baujahr und Seriennummer des Flugzeuges veröffentlicht werden und beides ungefragt veröffentlicht und verlinkt wird, geht es nach meinem Dafürhalten zu weit was den Missbrauch des Datenschutzes angeht!

11. Juli 2023: Von F. S. an P.B. S.

Man muss hier schon genau und ehrlich sein:

- Prinzipiell hast Du Recht

- Die erste Frage ist, was eine "Datenmenge" in Deinem Sinne ist. So gibt es z.B. viele gute Gründe, dass Daten über N-reg Flugzeuge grundsätzlich nicht unter die DSGVO fallen, weil sie in allen relevanten Fällen einem Trust gehören und keiner Privatperson.

- Alleine die freiwillige/selbstbestimmte Veröffentlichung eines Personenbezuges auf sozialen Medien durch einzelne Personen macht aus einem Datum noch kein Personenbezogenes. Eine reine Liste aller aktuell gültigen Mitgliedsnummern meines Fittnesstudios ohne Namen/andere Erkennungsmerkmale sind keine personenbezogenen Daten, auch wenn ich selber in der Vergangenheit meinen ein Bild meines Mitgliedsausweises mit Nummer bei FB gepostet habe.

- Für Flugzeugkennungen gibt es so weit ich sehe noch kein Urteil, dass diese Frage klärt. Es wird zwar in Foren) immer wieder der Vergleich mit KfZ-Kennzeichen angeführt. Allerdings gibt es auch signifikante Unterschiede: So parkt ein KfZ typischerweise vor dem privaten Wohnhaus des Eigentümers, womit ein Bezug zur Person auch ohne dessen Mitwirkung herstellbar ist.
Für Flugzeuge gilt das nicht: Es gibt in der Tat in Deutschland keine triviale Möglichkeit, den Bezug zwischen einem Flugzeug und seinem Halter festzustellen (da auch bei nur auf einzelne Piloten zugelassene Flugzeuge diese Information ohne Mitwirkung des Halters nicht verfügbar ist).

Und dann stellt sich natürlich immer die Frage des anwendbaren Rechts und wer eigentlich der Verletzer nach DSGVO ist - der Betreiber der Datenplattform wird in der Regel im Ausland sitzen. Da ist schon schwer, dem beizukommen (es gibt viele Geschichten über die Interaktion z.B. mit dem schwedischen Datenschutzbeauftragten).
Einige dieser Dienste basieren auch auf von Privatpersonen in Deutschland betriebenen Empfangsanlagen. Hier stellen sich sehr viele Fragen (bis zu Fragen der Strafbarkeit auf Grund des Telekommunikationsgeheimnis), die wir glaube ich gar nicht stellen wollen...

11. Juli 2023: Von Holgi _______ an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Ehefrauen und Finanzämter kennen das Kennzeichen.
Wenn ich am Flugplatz sehe in welches Flugzeug jemand einsteigt, weis ich das auch.
Da braucht es keine Fotos im Internet.

Ich habe auch schon Spotter aus der Halle geschmissen, die Fotos von unseren Luftfahrzeugen gemacht und im Internet mit genausten Informationen, zu welcher Firma es gehört, veröffentlicht haben.

Wenn irgendwo ein Hallentor auch nur einen Spalt aufsteht, Latschen die doet rein.

Die Unterlassen das erst, wenn das erste Schreiben vom Anwalt bei denen angekommen ist.

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