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8. Mai 2023 13:47 Uhr: Von Joachim P. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Nutzung von privaten Luftfahrzeugen zur Schulung des Halters

Ein privat betriebenes Luftfahrzeug (d.h. nichtgewerblich nach Teil-NCO) kann für die Ausbildung genutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (s. auch Teil-ML, GM1 ML.A.201 (e)):

  1. es wird ausschließlich der für die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs verantwortliche Halter selbst durch ATO-Personal geschult.
    (Dies gilt auch für die Mitglieder einer Haltergemeinschaft wenn ein Vertrag zwischen natürlichen Personen untereinander geschlossen wurde, in dem der dauerhafte Erwerb der Anteile des Luftfahrzeuges vereinbart ist. Die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, welche ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt, wird in diesem Zusammenhang nicht als Teil einer Haltergemeinschaft angesehen)
  2. es liegt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Halter und der ATO vor, in dem u.a. der Halter die vollständige Einhaltung der Bestimmungen nach Teil-ML bestätigt hat und die Lufttüchtigkeit für die Dauer der Ausbildung damit garantiert.
  3. die ATO hat in ihrem Betriebshandbuch ein Verfahren für die Verwendung des Luftfahrzeugs beschrieben.
  4. das Luftfahrzeug ist für die Verwendung zur Ausbildung des Luftfahrzeug-Halters durch die ATO genehmigt.

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Ausbildungsorganisationen/Allgemein_Uebersicht/Info_und_Festlegungen_L1.html?nn=2090178

8. Mai 2023 14:24 Uhr: Von Michael Huber an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Meine ATO ist "bei AUSTROCONTROL", keine Ahnung ob es da anders ist.

Ist auch müssig zu diskutieren, da es nun rum ist und es im Nachhinein gut war wie es gekommen ist.

1. War meine C182 zu dem Zeitpunkt gegroundet

2. War die C172 etwas langsamer, was mit mehr Zeit zum Nachdenken im Flug gegeben hat und man etwas mehr Zeit bekam :-)

8. Mai 2023 15:23 Uhr: Von Joachim P. an Michael Huber
Ja, klar, nicht falsch verstehen. Ich will Dich nicht anrempeln, bei Dir is ja eh vorbei. ;) Hab das nur so detailliert beschrieben, um anderen den Optionsraum zu zeigen. ;)
8. Mai 2023 15:47 Uhr: Von Michael Huber an Joachim P.

Kein Problem, habe ich auch nicht so aufgefasst :-) VG und schönen Tag dir !!!


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