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30. März 2022: Von Guido Frey an Timo Huber Bewertung: +3.00 [3]

Recht eindeutig ist das ganze in CFR 14 Part 61.75 geregelt:

Abschnitt (d) (2) sagt aus, dass ein IR in eine auf Grundlage einer ausländischen Lizenz erteilten FAA-Validierung nur eingetragen werden kann, wenn innerhalb der letzten 24 Monate vor der Validierung ein entsprechender Knowledge Test absolviert wurde.

Sprich ohne Test kein IR-Eintrag in der Validierung und somit kein IFR auf N-registrierten Maschinen.

Ausnahme: Generell darf nach CFR 14 Part 61.3 (a) (1) (vii) ein amerikanisch registriertes Flugzeug über einem ausländischen Staat mit einer Lizenz genau des überflogenen Staates operiert werden. Sprich wer eine von Deutschland ausgestellte Lizenz mit IR-Eintrag besitzt, darf damit ausschließlich über Deutschland ein amerikansich registriertes Flugzeug nach IFR fliegen. Für alle anderen Fälle ist entweder eine FAA-Lizenz mit IR oder eine Anerkennung der deutschen Lizenz durch die FAA nach 61.75 mit entsprechendem IR-Eintrag nach Knowledge Test erforderlich.

Dies gilt nach aktueller Interpretation der FAA auch nach Einführung der europäischen Lizenz. Die FAA sieht die EASA lediglich als "Regulating Body". Die Lizenzen werden hingegen von den einzelnen europäischen Staaten1) ausgestellt. Damit gibt es nach meinem Wissenstand keine Möglichkeit, ein N-registriertes Flugzeug mit einer deutschen Lizenz außerhalb Deutschlands ohne Anerkennung durch die FAA legal nach amerikanischem Recht zu bewegen.

Es empfiehlt sich m. E. nach wirklich, die Original-Texte der CFR mal zu lesen. Die sind, wie ich finde, erfrischend klar und eindeutig formuliert.

P. S.: 1)Dass die FAA diesen Unterschied kennt, wird übrigens auch für den umgekehrten Fall deutlich: In FAR 61.3 (b) geht es darum, was nötig ist, um ein ausländisches Flugzeug in den USA zu fliegen. Dort wird dann nur eine Lizenz verlangt, die vom Registrierungsstaat ausgestellt wurde oder von diesem anerkannt ist. Sprich ich könnte mit einer schwedischen Lizenz ein deutsches Flugzeug in den USA fliegen. Aber ich kann kein amerikanisches Flugzeug mit einer deutschen Lizenz in Schweden legal nach amerikanischem Recht fliegen...

30. März 2022: Von Timo Huber an Guido Frey

Danke für die Ausführungen.
Das deckt sich bezüglich IR Eintragung mit dem wie ich es vermutet habe.


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