Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. August 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Stefan K. Bewertung: +12.00 [12]

"alles Deppen hier......"

Ich finde es ja gut, dass Du zu den Diskussionen hier beiträgst.
Aber diesen pauschalverurteilenden Beitrag hättest Du Dir sparen können.

Im Kern gebe ich Dir zum Teil Recht: es sollte aus der Kommunikation klar hervorgehen, ob man IFR oder VFR ist. Noch viel wichtiger ist: es muss unter IFR klar kommuniziert werden, welchen Level der Radar Service hat. IFR in Luftraum G / uncontrolled Airspace gibt es außerhalb Deutschland recht häufig, und zwar mit freundlicher Unterstützung der Lotsen. Beispielsweise klappt das in UK, Australien, Südafrika und den USA vorbildlich. Der Pilot ist dann alleine für die Hindernisfreiheit verantwortlich. Dass Du von SERA und IFR in Luftraum G nichts hältst, konnten wir schon lesen.

Im hier diskutierten Fall müsste nach SERA nicht gecancelt werden, wenn ein Visual Segment enthalten ist. Auch beim Visual Approach, der ja unter IFR stattfindet, liegt die Verantwortung für die Hindernisfreiheit beim Piloten.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang