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26. September 2018: Von Felix Koch an Achim H.

Geltendes Recht ist SERA, nicht AIP (die oft in desolatem Zustand sind) oder Verfahrensanweisungen der Flugsicherung.

Die AIP weicht doch in dem Punkt gar nicht von SERA ab.

Ich hatte auf Manos Post reagiert, der geschrieben hatte, unter FL100 gelte generell 250 KIAS für alle.

Außerdem muss die BA-FVD (Betriebsanweisung Flugverkehrsdiernste) ja wohl geltendes Recht wiedergeben, ansonsten würden alle deutschen Fluglotsen nach einer Vorschrift handeln, die nicht geltendem Recht entspricht.

8. Oktober 2018: Von Manos Radisoglou an Felix Koch Bewertung: +2.00 [2]

Sorry an alle, es stimmt tatächlich, dass kein Speedlimit für IFR in C unter 100 gilt, da war ich falsch informiert (und die BA-FVD / MO-ATS, also die Anweisung der DFS ist da eindeutig).

In sofern, wenn man weiß, dass man in C ist, darf man ruhig schneller fliegen, wenn man IFR ist (shame on me!)


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