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11. Juli 2018: Von Philipp Tiemann an Manfred Dotsch Bewertung: +3.00 [3]

"VFR-on-top clearances" sind eine US-Besonderheit. Das gibt es hier so als regulatorisch fest belegten Begriff nicht.

Was man hierzulande natürlich machen kann, ist einen VFR-Abschnitt in einen IFR-Flugplan einzufügen. Gerade schwach mororisierte (oder nicht mit Sauerstoff ausgestattete) IFR-Flieger machen das bei Alpen-Crossings gelegentlich. Die IFR-Minima liegen ja auf den Hauptalpenstrecken (Brenner und Gotthard) bei FL140-FL150, wo man nach VFR auch gerne mal in 10000-11000 Fuß drüberkommt. Aber auch ohne, dass man es im FPL angegeben hat, kann man ad hoc bei ATC erbeten, für eine begrenzte Strecke in VMC (unterhalb der IFR-Minima) weiterzufliegen, ohne dass man die IFR-Freigabe canceln muss. Zumindest in Österreich funktioniert das. ATC läst sich dann lediglich bestätigen, dass man "visual" ist und entsprechend für seine eigene terrain-clearance sorgt. Sobald dann die MEA wieder absinkt, kann man dann wieder "normal IFR" weiterfliegen ohne eine neue Clearance zu brauchen.


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