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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. Mai 2018: Von Peter Luthaus an C. B.

Im Rahmen des CB-IR Kurses müssen auf jeden Fall 10 Stunden auf dem Flugzeug in einer ATO gemacht werden. Anlage 6 Aa 6. iii): "Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug bei einer ATO umfassen."

Da bisher 0 Stunden im Rahmen des CB-IR Kurses in einer ATO absolviert wurden (EIR war ein anderer Kurs) wird es mit Sicherheit nicht ohne Pre-Entry-Assessment und 10 Stunden Flugausbildung auf dem Flugzeug in einer ATO gehen.

21. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Peter Luthaus

Da bisher 0 Stunden im Rahmen des CB-IR Kurses in einer ATO absolviert wurden (EIR war ein anderer Kurs) wird es mit Sicherheit nicht ohne Pre-Entry-Assessment und 10 Stunden Flugausbildung auf dem Flugzeug in einer ATO gehen

Peter, Du bist näher an der gelebten Praxis dran als ich, aber das ganze hatten wir hier

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2015,10,26,19,5723442

schon mal diskutiert, und Jan Brill hatte eine andere Meinung der EASA wiedergegeben, nämlich dass die 10 ATO-Stunden eben nicht im Rahmen des CB-IR-Kurses geflogen sein müssen und demnach von der EIR-Ausbildung angerechnet werden können. Ist das LBA da anderer Meinung?

21. Mai 2018: Von Erik N. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Wichtig ist die Meinung der ATO, da sonst keine Anmeldung. Um es einmal ganz pragmatisch zu sagen. Da die ATO vom LBA kontrolliert wird, ist das Potential für divergierende Meinungen begrenzt.

21. Mai 2018: Von Peter Luthaus an Peter Luthaus

Ich habe anhand meiner Ausbildungsgenehmigung gar keine Chance, ausser die 10 Stunden zu schulen. Aber vielleicht ist es dann eine Anfrage an aircrew@lba.de wert, um Gewißheit zu haben. Sollte das LBA das in der Zwischenzeit anders sehen, würde ich eine Änderung meines Ausbildungsprogramms beantragen.

21. Mai 2018: Von C. B. an Peter Luthaus

Die Anfrage beim LBA scheint mir tatsächlich das naheliegendste zu sein. Klar ist nur, dass ich sowieso nochmal zur ATO muss, weil diese festlegt, welche Stunden anerkannt werden. Vielen Dank für Eure Beiträge!


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