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IFR & ATC | CB-IR nach EIR, ATO oder nicht?  
21. Mai 2018: Von C. B. 

Ich möchte mein EIR auf möglichst einfache Weise zum CB-IR erweitern und frage mich, ob ich nochmal an eine ATO muss oder mit Vereinsgerät und -fluglehrer fliegen kann.

Das EIR habe ich komplett an einer ATO gemacht, d.h. 15h ATO-Zeit habe ich schon. Idealerweise möchte ich 15h alleine und noch 10h mit Vereinsfluglehrer fliegen. Mal abgesehen von der Diskussion, ob dies ausreicht, um die notwendigen Skills zu erlernen, würde ich gerne wissen, ob dies so zulässig wäre. Part-FCL bietet da Interpretationsspielraum finde ich. Die 15h alleine sind glaube ich unstrittig, mir geht es speziell um die 10h Schulung (25h werden als Minimum verlangt).

21. Mai 2018: Von Erik N. an C. B.

Hier mal meine Aufteilung der 40h:

  • 25h Simulator
  • 5h outside ATO (eigene BE33)
  • 10h inside ATO (SR20, C172 oder PA28, muss ich noch entscheiden, habe die jetzt vor mir).
  • Option, die BE33 in die ATO zu holen, um dort die ganzen Procedures zu fliegen, habe ich verworfen, a) da es sich als einfacher erwiesen hat, in einem Flugzeug mit einfacherem engine management die Procedures zu fliegen, b) sie hat rechts keine Bremsen - die zwar keine primary flight controls sind, was aber bei manchen IRIs etwas Unbehagen verursacht - und c) es muss ein komplettes Handbuch geschrieben werden. Ich schreibe das deshalb, weil du ja auch eine F33A hast.

Falls Du eine ATO mit SIM findest, mach das - lohnt sich. Du wirst dann wahrscheinlich deine Stunden auf FNPT II und ATO Schulflugzeug machen müssen.

21. Mai 2018: Von Tobias Schnell an C. B.

Ganz ohne ATO geht es nicht, denn Du brauchst einen CB-IR-Kurs an einer solchen. Wenn Du aber mit einer Kombination aus IR-Ausbildung und PIC-IFR-Flügen mit dem EIR auf 30 Stunden kommst und davon mindestens 25 Dual Instruction waren, und zusätzlich die 10 Flugstunden an der ATO aus der EIR-Ausbildung anrechnest, kann die ATO im Rahmen des "Entry Assessments" ermitteln, dass Du keine weitere Ausbildung benötigst.

Am besten mal mit der ATO sprechen, wo Du das EIR gemacht hast.

21. Mai 2018: Von Florian S. an C. B.

Theoretisch sollte das gehen - wenn Du eine ATO für den Papierkram findest, die das mitmacht.

Praktisch kommst Du vermutlich sogar günstiger (und lernst mehr), wenn Du einen (signifikanten) Teil der Stunden im Sim machst. Verfahren kann man dort einfach besser/intensiver üben...

21. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Florian S.

wenn Du eine ATO für den Theorie-Teil findest

Was denn für einen Theorieteil?

21. Mai 2018: Von Peter Luthaus an C. B.

Im Rahmen des CB-IR Kurses müssen auf jeden Fall 10 Stunden auf dem Flugzeug in einer ATO gemacht werden. Anlage 6 Aa 6. iii): "Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug bei einer ATO umfassen."

Da bisher 0 Stunden im Rahmen des CB-IR Kurses in einer ATO absolviert wurden (EIR war ein anderer Kurs) wird es mit Sicherheit nicht ohne Pre-Entry-Assessment und 10 Stunden Flugausbildung auf dem Flugzeug in einer ATO gehen.

21. Mai 2018: Von Florian S. an Tobias Schnell

Meinte den Papierkram - hab das korrigiert...

21. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Peter Luthaus

Da bisher 0 Stunden im Rahmen des CB-IR Kurses in einer ATO absolviert wurden (EIR war ein anderer Kurs) wird es mit Sicherheit nicht ohne Pre-Entry-Assessment und 10 Stunden Flugausbildung auf dem Flugzeug in einer ATO gehen

Peter, Du bist näher an der gelebten Praxis dran als ich, aber das ganze hatten wir hier

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2015,10,26,19,5723442

schon mal diskutiert, und Jan Brill hatte eine andere Meinung der EASA wiedergegeben, nämlich dass die 10 ATO-Stunden eben nicht im Rahmen des CB-IR-Kurses geflogen sein müssen und demnach von der EIR-Ausbildung angerechnet werden können. Ist das LBA da anderer Meinung?

21. Mai 2018: Von Erik N. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Wichtig ist die Meinung der ATO, da sonst keine Anmeldung. Um es einmal ganz pragmatisch zu sagen. Da die ATO vom LBA kontrolliert wird, ist das Potential für divergierende Meinungen begrenzt.

21. Mai 2018: Von Peter Luthaus an Peter Luthaus

Ich habe anhand meiner Ausbildungsgenehmigung gar keine Chance, ausser die 10 Stunden zu schulen. Aber vielleicht ist es dann eine Anfrage an aircrew@lba.de wert, um Gewißheit zu haben. Sollte das LBA das in der Zwischenzeit anders sehen, würde ich eine Änderung meines Ausbildungsprogramms beantragen.

21. Mai 2018: Von C. B. an Peter Luthaus

Die Anfrage beim LBA scheint mir tatsächlich das naheliegendste zu sein. Klar ist nur, dass ich sowieso nochmal zur ATO muss, weil diese festlegt, welche Stunden anerkannt werden. Vielen Dank für Eure Beiträge!


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