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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. Februar 2018: Von Constantin Droste zu Vischering an Erik N.

Erik,

m.W. brauchst Du ein 8130-3 vom Hersteller der Unit, um es in der EASA-Welt direkt einbauen zu dürfen. Die gibt es aber nicht nur für Neugeräte, sondern auch für "manufacturer reconditioned".

Ein "normales" 8130 reicht aber nicht und "dual-release" gibt es m.W. ausserhalb der Hersteller kaum. Unser GDC31 war gebraucht, wurde aber vom Hersteller DAC "reconditioned" und mit 8130-3 versehen. Das gilt dann auch beim Zoll als "Certificate of Airworthiness", was die Voraussetzung für die Zollbefreiung ist. Einfuhrumsatzsteuer fällt natürlich trotzdem an...

Die meisten der gängigen Komponenten kannst Du aber im Prinzip auch ohne Papiere als "removed in working condition" kaufen und dann bei einem Dir bekannten Avionikbetrieb in Süddeutschland für kleines Geld prüfen und mit EASA Form 1 versehen lassen. Im Zweifel vorher kurz abklären, ob sie das für das konkrete Gerät machen können.

21. Februar 2018: Von Erik N. an Constantin Droste zu Vischering

Hi, Constantin, ja, das habe ich mit besagtem Betrieb gerade besprochen. Da das alles Teile sind, die so auch in vielen Beech eingebaut sind, bzw. meine Beech damals sogar zum Teil damit ausgeliefert wurde, ist es kaum ein Problem. Der Altimeter wird z.B. dort geprüft, dann bekomme ich ein Form 1.

Die Zollbefreiung bespreche ich mit dem Versender aus den USA direkt.... :)

Thanks again.


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