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21. Oktober 2017: Von Peter Steinert an Achim H.

Mmh.... Also gilt jetzt die LuftBO §32 oder nicht?

Als MovingMap benutze ich bisher Jeppesen MFD VFR. Die Hybridversion IFR + VFR liegt entspannt bei nem tausender pro Jahr. Das GNS430 muss ja auch aktuell sein und kostet ja auch schon knapp 500 im Jahr, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

Ich dachte daher daran klassisch mit Karte und GNS430 zu fliegen. Augenscheinlich bekomme ich ja vieles schon bei Autorouter. Enroute-Karten sind dann ja preislich nicht die Welt.

Es geht mir natürlich um preiswert, aber legal und sicher.

21. Oktober 2017: Von Tobias Schnell an Peter Steinert Bewertung: +2.00 [2]

Mmh.... Also gilt jetzt die LuftBO §32 oder nicht?

Hat Achim doch beantwortet!?

Ich dachte daher daran klassisch mit Karte und GNS430 zu fliegen

Eine Papier-Streckenkarte (von welchem Land denn überhaupt ? Gibt es die noch überall?) willst Du nicht wirklich haben. Es sei denn, Du möchtest damit simulated IMC im TB10-Cockpit herstellen ;-).

Die Hybridversion IFR + VFR liegt entspannt bei nem tausender pro Jahr

Da gibt es sehr brauchbare Alternativen, die IFR+VFR abdecken und Dich je nachdem sogar günstiger als JeppVFR kommen. GP kann mehr in Sachen IFR, SD reicht aber auch und bietet das bessere VFR-Paket.

Tobias

22. Oktober 2017: Von Peter Steinert an Tobias Schnell

Da hast Du Recht. Das hat Achim beantwortet. Ich finde es im allgemeinen sehr anstrengend, dass die Gesetzeslage bei der Fliegerei oftmals undurchsichtig ist. Gilt nun das, was die EASA vorgeschrieben hat, oder hat das LBA doch etwas anderes interpretiert. Bei der Übersetzung ins Deutsche werden dann teils eklatante Fehler gemacht und aus einem „may“ oder „can“ wird ein „muss“...

Aber ich schaue mir mal die Navigationslösungen an.

Mein mangelndes Wissen rührt hier auch daraus, dass ich selbst leider noch kein IR habe, allerdings ein Freund von mir, der auch auf meiner Maschine fliegt und über einen CPL verfügt.

Blut ist geleckt und einige Flüge würden sich IFR sehr viel entspannter durchführen lassen.

22. Oktober 2017: Von Erik N. an Peter Steinert
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