Hallo Herr Dr. Erb,
aus Ihrem Letter:
Hinzu kommt, dass nicht alle SERA-Regeln angewandt werden müssen. Das gilt in ähnlicher Form auch für die ICAO-Standards. So bleibt es dem einzelnen Staat überlassen, ob er z.B. VFR-Flüge bei Nacht erlaubt, oder, wie nun in Deutschland, weiterhin IFR-Flüge im unkontrollierten Luftraum G nur auf festgelegten und durch eine Verordnung veröffentlichten Strecken zu- lässt.
Mich würde einmal interessieren, aus welchem Wortlaut von SERA Sie Letzteres entnehmen. Doch wohl nicht daraus, dass die Staaten Mindesthöhen für IFR festlegen dürfen? Das ist nämlich etwas anderes, was hier nicht stattgefunden hat...
Auch ansonsten fehlt mit ehrlich gesagt etwas der kritische Kommentar sowie die Würdigug dessen, was AOPA gegen negative Auswirkungen von SERA auf die GA bisher getan hat und weiter tun wird (das alte Problem mit der Selbstdarstellung).
De facto ist es so, dass SERA in D eingeführt wird und zahlreiche Verschlechterungen ggü. SERA hinzukommen (2000-Fuß Mindesthöhe, VFR-Tag nur bis SS+30, sowie - soweit ich sehe - 1,5km Flugsicht als absolutes Minimum für Helikopter), während zum Beispiel in UK gewisse Teile von SERA (jene, die eben schädlich für die GA und die Flugsicherheit wären, z.B. die Wolkenabstände im kontrollierten Luftraum) nun nicht Gesetz werden.
Welche Aussichten gibt es in Deutschland für baldige Nachbesserungen bei SERA? Danke,