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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Juli 2013: Von B. Quax F. an Claudius Wagner
Nochmal groß geschrieben EIN FLUGPLAN IN DEUTSCHLAND IST NUR FÜR DIE SAR UND IFR (1-2 EXOTEN MAL WEGGELASSEN) SINVOLL, ANSOSNTEN KANN FIS KEINEN FLUGPLAN (UND DEN INHALT) SEHEN! Das SAR Thema kann man wohl vernachlässingen, ELT, MODE S/C (wenn er an war) und Kontakt zu FIS. Agesehen davon erzeugen im dichtbesiedelten Europa abgestürzte Flugzeuge viel Aufmerksamkeit! Das einzige was man sich damit einhadelt sind Anrufe von der AIS, weil man vergessen hat den FLP zu schließen oder man ist woanders gelandet! Alles schon erlebt bis kurz vorm Alram, einfach weglassen!
29. Juli 2013: Von Lutz D. an B. Quax F.
Dafür gibt es ein paar lästige Flugplanpflichten, etwas für Kunstflug oder für UL/MoSe nach Helgoland...
Besonders beim Kunstflug halte ich das für überzogen, denke, die Dunkelziffer der Übertretungen ist hier dramatisch, kenne sogar Leute, die dann noch die Sicherung vom Transponder ziehen - kein guter Effekt.
29. Juli 2013: Von Werner Kraus an Lutz D.
Für Kunstflug braucht man nicht zwangsläufig einen Flugplan. Nur im kontrollierten Luftaum und auch hier gibt es seit ein oder zwei Jahren die Möglichkeit auf den Flugplan zu verzichten wenn ein Beobachter am Boden vorhanden ist. Gibt eine NFL dazu, kann ich bei Interesse morgen mal raussuchen.
29. Juli 2013: Von Lutz D. an Werner Kraus
Das wäre interessant! Das mit kontrolliertem Luftraum wusste ich, aber bei 2500ft ist im Training mein "hard deck". Deshalb bin ich eigentlich immer im kontrollierten Luftraum...
30. Juli 2013: Von Claudius Wagner an B. Quax F.
"klein geschrieben" hätte es auch getan ;-)
30. Juli 2013: Von Werner Kraus an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Hi Lutz,

bei besagter NfL handelt es sich um die NfL I 59/2011. Darin ist die Befreiung von der Flugplanpflicht bei Kunstflügen im Kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle geregelt. Voraussetzung ist, dass eine Person den Kunstflug und den Luftraum durchgehend beobachtet und bei Gefahr Hinweise geben bzw Rettungsmaßnahmen einleiten kann.

Ich betreue für meinen Verein eine Special Activity Area für Segelkunstflug, die sogar in den Airspace C von Nürnberg hinein reicht. Wir wenden dieses Verfahren seit 2011 offiziell an. Vorher hatte ich für alle Kunstflugmaschinen einen Dauerflugplan aufgegeben. Zwecks Dokumentation habe ich eine Tabelle erstellt, in die sich der Beobachter einträgt und unterzeichnet.

Viele Grüße
Werner

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