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15. Juni 2007: Von Jan Brill an 
Hallo,

ich sehe die Sache ebenfalls als wenig dramatisch an. Dass die ICAO-Anforderungen hier verschärft werden war absehbar und ist schlussendlich auch sinnvoll (jeder, der mal in Südostasien oder Südamerika geflogen ist kann das nachvollziehen).

Ich war vor zwei Wochen bei einer entsprechenden Informationsveranstaltung des LBA. Die dort gemachten Vorschläge zur Umsetzung sind meines Erachtens der KAU (kleinster anzunehmende Unfall).
Man ist dort deutlich bemüht den Overhead so gering wie möglich zu halten und die Prüfung der Sprachanforderungen in den VFR-Übungsflug oder IFR-Checkflug zu integrieren (keine zusätzlichen Behördengänge, Termine etc.)

Hoffentlich kommt das LBA mit diesen Vorstellungen im Gesetzgebungsprozess durch.

In der kommenden Ausgabe haben wir weitere Einzelheiten zu dem Thema.

MfG
Jan Brill
15. Juni 2007: Von Michael Stock an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

mit dem Nachweis der englischen Sprachkenntnisse habe ich ueberhaupt kein Problem (ist wahrscheinlich auch durchaus sinnvoll).

Nun brauche ich aber wohl eine "Uebergangsbescheinigung" von der "zustaendigen Erlaubnisbehoerde". Das wird in meinem Fall sicher lustig, denn meine "Erlaubnisbehoerde" will ja mit aller Macht meine Lizenz einziehen .....

Wissen Sie, wie das ist, wenn man -wie ich- auch den US-PPL hat? Ist die "Uebergangsbescheinigung" oder der Sprachtest dann hinfaellig?

Viele Gruesse,

M. Stock
15. Juni 2007: Von  an Michael Stock
Gute Frage Herr Stock,

wie wird das den die FAA halten? Sind automatisch alle, die einen US-PPL (oder mehr) haben Native Speaker? Wohl kaum, aber irgendwie muss da doch auch die FAA was tun. Werden jetzt in USA alle Amis auf Ihr Englisch geprüft? Das wäre ja wohl ein Witz.

Warten wir es ab. Ich denke inIhrem Fall wird das hochinteressant.

Ich würde an Ihrer Stelle einfach mal einen Antrag beim LBA stellen. Mal sehen, was die machen.
15. Juni 2007: Von RotorHead an 
Auch tatsächliche Native Speakers müssen gem. ICAO getestet werden, deren Chances Level 6 zu erreichen ist bei deutlicher Aussprache allerdings sehr hoch. Die ICAO nennt Level 6 entsprechend auch "Expert Level" und nicht "Native".
15. Juni 2007: Von Michael Stock an RotorHead
@rth:
@wehrhard:

Wenn wirklich *alle* geprueft werden sollen, ist das wenigstens konsequent. Dieser Sprachtest koennte dann fuer einige amerikanische Suedstaatler noch eine echte Herausforderung darstellen :-))

Dann werde ich aber erst gar keinen Versuch machen, mit meinen Freunden vom Luftamt oder dem LBA zu reden. Ich mache den Sprachtest einfach mit dem naechsten BFR. Dass die Amerikaner feststellen koennen, ob ein Deutscher gut genug Englisch spricht, werden die deutschen Behoerden ja wohl hoffentlich glauben.

Obwohl, da kann man eigentlich auch nicht sicher sein. Deutsche Behoerden wissen eigentlich immer alles besser als der Rest der Welt. Sicherlich auch, wenn es um eine Sprache geht, die geschaetzte 75% unserer Behoerdenvertreter gar nicht beherrschen .....

Viele Gruesse,

M. Stock
15. Juni 2007: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Lieber Miachel Stock, neben der durchaus beachtlichen Quote von Behördenvertretern "die not quatsch inglisch" sehe ich nun wirklich nicht ein, daß ich als erfolgreicher Erwerber eines unbefristeten, englischsprachigen Sprechfunkzeugnisses, jetzt nach 20 Jahren Anwendung in der Praxis und von fast 1100 Stunden ca. 50 % im nicht deutschsprachigen EU-Ausland und den USA, vor irgend jemand eine "Nachprüfung" ablegen soll.

Das Funksprechzeugnis ist ohne Einschränkung und unbefristet erteilt worden !!! Und ich kann jederzeit über mein persönliches Flugbuch meine Auslandsflüge nachweisen. Es liegen gegen mich auch keinerlei Beschwerden aus den letzten 20 Jahren vor, in denen sich irgend eine Flugsicherung über den englischen VFR/CVFR-Funksprechverkehr beschwert hätte.

Aufgrund meiner Ausbildung (Gym. und Studium) sowie mehrer Aufenthalte in den USA sowie meiner beruflichen Tätigkeit in einem internationalagierenden Automobilunternehmen ist mir fließend Entlisch in Wort und Schrift also absolut nicht fremd. Man kann also davon ausgehen "I quatsch inglisch".

Und nun kommt wieder einmal eine deutsche Behörde angewackelt und meint, man müsse also jetzt alle Piloten mit gültigem Funksprechzeugnis (BZF i oder AZF)auch im VFR/CVFR-Verkehr "nachprüfen".

Und genau das werde ich nicht akzeptieren, denn dafür müsste man schon handfeste Argumente IM EINZELFALL gegen mich ins Feld führen, um mir eine gültige Lizenz quasi abzuerkennen.

Ich sehe darin wieder einen Versuch, sich in eine vermeintliche Kompetenz hineinzudrängen, die das LBA ganz sicher nicht hat, denn BZF I ist von den Oberpostdirektionen ausgegeben worden - unbefristet.

Ich möchte den Akademiker sehen, der aufgefordert würde, doch bitte seine Staatsprüfungen nochmals abzulegen, weil man heute pauschal der Meinung ist, alle Akademiker könnten z.B. ihren langjährigen Beruf als Arzt oder Rechtsanwalt nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen und das müsse man schließlich von "Amtswegen" nachprüfen - 20 Jahre später.

Ich bin sicher, die Herren Doktoren, Diplomingenieure etc. würden diesem blödsinnigen Ansinnen den Vogel zeigen.Zu Recht.

Warum also prüfen, wenn aus dem Flugbuch eindeutig hervor geht, "der Knabe war einige 100 Stunden in Italien, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Dänemark, Tschechei, Ungarn, Belgien, Holland..... und als PIC in den USA unterwegs? Ich sehe dafür absolut keinen Grund - genau so wenig, wie zu dieser dämlichen ZÜP. Aber das ist ja bekannt.

Und noch eins - UL-Piloten, Segelflieger und Motorsegler mit Klapptriebwerken fliegen offensichtlich nur in Deutschland, denn diese Piloten sind natürlich über jeden Verdacht "erhaben" - also ausgenommen. Wo bitte macht das nun wieder Sinn ? Ich kann mich erinnern, D-M... registriete Fliegerlein in halb Europa gesehen zu haben. Spricht die Flugsicherung mit diesen Leuten dann deutsch ? Und auch D-.... Segelflieger trifft man neben Europa auch in südafrika, Australien und den USA - nur so nebenbei.
15. Juni 2007: Von  an Heimo Kandler
Hallo Heimo,

bleibe doch mal auf dem Teppich! Diese generelle hysterische "ich-bin-gegen-alles-schließlich habe ich Besitzstand"-Empörung geht mir langsam auf den Geist!

Mag sein, dass Du bisher sicher und professionell durch Dein fliegerisches Leben gekommen bist und auch sprachlich keinerlei Probleme hast.

ABER:
Meine nunmehr 23 jährige Erfahrung im ATC-Geschäft sagt nunmal, dass es genügend andere Fälle gibt und die sind beileibe keine Ausnahme! Traurig aber wahr!

Im übrigen will Dir niemand wegen des "Durchfallens" durch den Test die Lizenz wegnehmen. Das steht auch nirgendwo, im Gegenteil, das Schreiben des LBA nimmt klar dazu Stellung und verneint diesen Zusammenhang!

Grüße,
TS
15. Juni 2007: Von Florian Guthardt an 
Ich finde diese Regelung jetzt auch nicht so schlimm! Sicher ist es unschön wieder eine Sache mehr zu haben aber auf der anderen Seite ist es wirklich unschön wer da alles so ein wurschtel-Englisch spricht.... das hört man nahezu täglich auf FIS!
15. Juni 2007: Von Heimo Kandler an Florian Guthardt
Liebe Freunde, niemand will grundsätzlich nur gegen alles sein - ich auch nicht. Aber wenn wieder mit der Gieskanne gearbeitet werden soll, dann ist das eben nicht nach meinem Geschmack. Auch in anderen Berufen/Tätigkeiten gibt es Leute, die nicht perfekt sind, aber kein Mensch kommt deshalb auf die Idee, alle zur Nachprüfung zu bitten.

Ein Flugbuch ist ein Dokument, das ist sicher bekannt. Ein Blick eines Checkers (Fluglehrer etc.) genügt, um festzustellen, daß die betreffende Person in erheblichem Umfang im nicht deutschsprachigen Ausland unterwegs war, also wohl über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt. Ansonsten wäre der "Stotterer" mit mangelhaften Kenntissen doch sicher der Flugsicherung in "Auslandien" unangenehm aufgefallen, mit entsprechenden Konsequenzen, oder?

Und wer darüber hinaus noch eine US-Lizen in Händen hält, von dem muß man einfach sicher annehmen, daß er des Englischen ziemlich gut mächtig ist. Die Amis würden sich weigern, ansonsten die Lizenz auszufertigen und auszuhändigen bzw. dem "Stotterer" eine N-registriete Maschine in die Hand zu geben - logisch, oder?
also ist beides doch problemlos nachprüf- und nachweisbar - US-Lizenz und Anzahl Stunden im nicht deutschsprachigen Ausland? Warum also mit der Gieskanne alle "nachprüfen" wollen.

Und dann wieder diese schwachsinnige Unterscheidung zwischen Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern mit Festtriebwertk, Mose mit Klapptriebwerk, Segelflug und UL ? Welchen Sinn soll daß denn machen? Drehen die alle um, wenn die sprache nicht mehr Deutsch ist ?

Hirnlose Dinge haben wir in der Fliegerei schon genug. Eine "Nachprüfung" mit Levels kann mir persönlich getrost gestohlen bleiben - auch wenn es Dir, lieber Fliegerfreund, auf den Geist geht. Das habe ich zur Kenntnis zu nehmen, aber ich muß es nicht verinnerlichen.

Liebe Grüße Heimo
16. Juni 2007: Von RotorHead an Heimo Kandler
Es geht doch gar nicht darum, dass das LBA eine Berechtigung einschränken will. Es geht darum, dass man u.U. ohne Nachweis der Englischkenntnisse NICHT MEHR IN ANDERE ICAO-STAATEN einfliegen darf.

Die Einschränkung kommt von der ICAO und ggf. von dem ICAO-Staat den man mit dem Flugzeug besuchen oder überqueren will. In Deutschland wird man auch ungeprüft mit einem deutschen BZF oder AZF jederzeit fliegen dürfen.

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