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15. Juni 2007: Von  an Heimo Kandler
Hallo Heimo,

bleibe doch mal auf dem Teppich! Diese generelle hysterische "ich-bin-gegen-alles-schließlich habe ich Besitzstand"-Empörung geht mir langsam auf den Geist!

Mag sein, dass Du bisher sicher und professionell durch Dein fliegerisches Leben gekommen bist und auch sprachlich keinerlei Probleme hast.

ABER:
Meine nunmehr 23 jährige Erfahrung im ATC-Geschäft sagt nunmal, dass es genügend andere Fälle gibt und die sind beileibe keine Ausnahme! Traurig aber wahr!

Im übrigen will Dir niemand wegen des "Durchfallens" durch den Test die Lizenz wegnehmen. Das steht auch nirgendwo, im Gegenteil, das Schreiben des LBA nimmt klar dazu Stellung und verneint diesen Zusammenhang!

Grüße,
TS
15. Juni 2007: Von Florian Guthardt an 
Ich finde diese Regelung jetzt auch nicht so schlimm! Sicher ist es unschön wieder eine Sache mehr zu haben aber auf der anderen Seite ist es wirklich unschön wer da alles so ein wurschtel-Englisch spricht.... das hört man nahezu täglich auf FIS!
15. Juni 2007: Von Heimo Kandler an Florian Guthardt
Liebe Freunde, niemand will grundsätzlich nur gegen alles sein - ich auch nicht. Aber wenn wieder mit der Gieskanne gearbeitet werden soll, dann ist das eben nicht nach meinem Geschmack. Auch in anderen Berufen/Tätigkeiten gibt es Leute, die nicht perfekt sind, aber kein Mensch kommt deshalb auf die Idee, alle zur Nachprüfung zu bitten.

Ein Flugbuch ist ein Dokument, das ist sicher bekannt. Ein Blick eines Checkers (Fluglehrer etc.) genügt, um festzustellen, daß die betreffende Person in erheblichem Umfang im nicht deutschsprachigen Ausland unterwegs war, also wohl über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt. Ansonsten wäre der "Stotterer" mit mangelhaften Kenntissen doch sicher der Flugsicherung in "Auslandien" unangenehm aufgefallen, mit entsprechenden Konsequenzen, oder?

Und wer darüber hinaus noch eine US-Lizen in Händen hält, von dem muß man einfach sicher annehmen, daß er des Englischen ziemlich gut mächtig ist. Die Amis würden sich weigern, ansonsten die Lizenz auszufertigen und auszuhändigen bzw. dem "Stotterer" eine N-registriete Maschine in die Hand zu geben - logisch, oder?
also ist beides doch problemlos nachprüf- und nachweisbar - US-Lizenz und Anzahl Stunden im nicht deutschsprachigen Ausland? Warum also mit der Gieskanne alle "nachprüfen" wollen.

Und dann wieder diese schwachsinnige Unterscheidung zwischen Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern mit Festtriebwertk, Mose mit Klapptriebwerk, Segelflug und UL ? Welchen Sinn soll daß denn machen? Drehen die alle um, wenn die sprache nicht mehr Deutsch ist ?

Hirnlose Dinge haben wir in der Fliegerei schon genug. Eine "Nachprüfung" mit Levels kann mir persönlich getrost gestohlen bleiben - auch wenn es Dir, lieber Fliegerfreund, auf den Geist geht. Das habe ich zur Kenntnis zu nehmen, aber ich muß es nicht verinnerlichen.

Liebe Grüße Heimo

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