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16. Juni 2007: Von RotorHead an Heimo Kandler
Es geht doch gar nicht darum, dass das LBA eine Berechtigung einschränken will. Es geht darum, dass man u.U. ohne Nachweis der Englischkenntnisse NICHT MEHR IN ANDERE ICAO-STAATEN einfliegen darf.

Die Einschränkung kommt von der ICAO und ggf. von dem ICAO-Staat den man mit dem Flugzeug besuchen oder überqueren will. In Deutschland wird man auch ungeprüft mit einem deutschen BZF oder AZF jederzeit fliegen dürfen.

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