Die Flugschule der Wahl muss der scheinausstellenden Behörde einen Vorschlag machen bezüglich der praktischen Schulung, der Vorschlag wird dann genehmigt. Dazu bedarf es entweder eines Bewertungsfluges, wenn fliegerische Grundlagen noch erwartet werden, andernfalls käme eine vollständige Ausbildung in Betracht.
Auf der Internetseite des LBA's gibt es das Prüfungsprotokoll für eine "Praktische Prüfung für den Erwerb einer PPL(A)" als PDF-Datei. Sie können ja mal selber eine Einschätzung machen, wieviel Flugzeit sie üben müssten, um diese Punkte alle zur Zufriedenheit des Prüfers vorzufliegen.
Der navigatorische Teil der Prüfung enthält auch Aspekte der Funknavigation, eventuell das Erfliegen eines QDM, QDR oder einer stehenden Peilung. Wenn sie sich nicht anderweitig (PC-Simulation o.ä.) damit beschäftigt haben, unterschätzen sie es nicht in der Aufaddierung der benötigten Flugzeit.
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Es gibt vor der praktischen Prüfung ein Gespräch. Hier stellt der Prüfer auch Fragen zur Theorie, z.B. drei Fragen aus jedem Fach. Man sollte sich kundig gemacht habe.
Zur Auffrischungsschulung gehört auch Theorieunterricht (vielleicht 5 oder 10 Stunden, meistens wie vorgeschlagen). Und zur Prüfung gehört die manuelle Flugvorbereitung unter den Augen des Prüfers: Flugdurchführungsplan, Kraftstoffbedarfsberechnung, Beladung & Schwerpunkt, Start- und Landestrecken.
Nebenbei erwähnt: in NRW gab es einen Versuch, für die Prüfung (PPL(A) nach JAR-FCL) nur 4-sitzige Flugzeuge zu verlangen. Im Moment gilt das nicht, aber bei einer Cessna 152 z.B. muss eventuell bei einem 1.5-stündigen Prüfungsflug zwischengelandet und getankt werden, weil für den vollständigen Flug inklusive Reserve nicht ausreichend Kraftstoff mitgenommen werden kann. Peilstäbe für die Restkraftstoffbestimmung sind notwendig!
Es gehört sicherlich eine Kartendiskussion dazu, also an welcher Stelle auf meinem Flugweg darf ich in welchen Flughöhen mit welchen Sichten noch fliegen, von wenn muss ich eine Freigabe bekommen oder wo muss ich mir den Status eines Gebietes erfragen (Luftraum 'F' z.B.).
Auch gehört sicherlich ein kleiner Exkurs durch die Aerodynamik und Luftfahrzeugkunde dazu: wie stallt ein Flugzeug und was machen die Konstrukteure, um den Übergang gnädig zu gestalten oder welche Kräfte wirken an der Luftschraube sind typische Beispiele.
Aber alles nur im Gespräch. Es gibt abgesehen von den Flugunterlagen, die ja schwarz auf weiß vorliegen müssen, keine schriftliche Prüfung.
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