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Hallo!
Ich lese mit Interesse, daß man das US-IFR in D anerkennen lassen kann. Ich bekam im Frühjahr diesen Jahres vom LBA, einer Frau .... (den Namen habe ich irgendwo in der Aktennotiz) die telefonische Auskunft (auf meine schriftliche Anfrage mit der Bitte um schriftliche Antwort), mit US-IFR in D niemals. Nur ein europäisches IFR wird anerkannt. Nun lese ich, es gibt doch einen Weg, nämlich die Anerkennung.
Ich habe einen deutschen PPL-A (nach JAR) einschließlich CVFR und Nacht-VFR. Und dazu noch US-IFR, aber ohne eigenen US-PPL. Mein US-PPL ist nur "based on german license".
Wenn ich es nun richtig verstehe, gibt es doch eine Möglichkeit, legal in D mit einem D-registrierten Flugzeug mit meinem deutschen PPL-A oder meinem US-PPL "based on german license" und dem US-IFR unter IFR zu fliegen!?
Kann ich dazu noch mehr erfahren? Das interessiert mich natürlich sehr.
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Ein FAA-IR gilt nicht für D-registrierte Luftfahrzeuge. Zur Zeit ist es aber nicht ordnungswidrig, wenn man ohne deutsches, JAA oder sonst irgendein IR mit einem D-registrierten Luftfahrzeug nach IFR fliegt. Seltsam aber war!
Eine Nicht-JAA-PPL mit IR für Flugzeuge kann nach JAR-FCL 1.015 jeweils für ein Jahr anerkannt werden, wenn die Praktische IR-Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und ausreichende Kenntnisse in folgenden Fächern nachweist (durch Prüfung nach JAR-FCL 1.470): Luftrecht (050 10 03 01), Flugplanung und Flugleistung IR (030 00 00 00) und menschliches Leistungsvermögen (040 00 00 00).
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Ja, das ist möglich. Vielleicht ist Ihnen in dem Gespräch mit der LBA-Dame genau der von mir bereits genannte Fehler unterlaufen und Sie haben in dem Moment von "Umschreibung" geredet.
Zur Anerkennung des US-IFR (genau gesagt kann man kein IFR-Rating allein anerkennen lassen sondern nur einen PPL-A mit IFR als ganzem) schauen Sie doch mal auf die LBA-Website. Dort sind die entsprechenden Formulare. Wie angesprochen ist auch das mit ein bisschen Bürokratie, Geduld, Theorielernen, sowie praktischem Prüfungsvorbereiten und Prüfungsablegen verbunden. Somit auch mit Kosten. Darüberhinaus muss eben auch die Anerkennung jedes Jahr (wie ein normales JAA-IR) verlängert werden.
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Hallo rth, sie schreiben "...Ein FAA-IR gilt nicht für D-registrierte Luftfahrzeuge. Zur Zeit ist es aber nicht ordnungswidrig, wenn man ohne deutsches, JAA oder sonst irgendein IR mit einem D-registrierten Luftfahrzeug nach IFR fliegt. Seltsam aber war! .." - d.h. mann kann mit einem D-Registrierten Flugzeug quasi legal - ohne IR ( jedweder Herkunft ) herumfliegen ?? Oder hab ich da was falsch interpretiert?
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Genau so ist es, mit Einführung der JAR-FCL (1.5.2003) wurden etliche Ordungswidrigkeiten aus der LuftPersV gestrichen. Es ist zwar widersinnig, aber da für D-registrierte Luftfahrzeuge ausschließlich deutsches Recht gilt, ist es zur Zeit nicht ordnungswidrig, ohne Klassen- oder Musterberechtigung oder auch ohne Instrumentenberechtigung entsprechend zu fliegen. Einzige Voraussetzung ist, dass man die für den Flug notwendige Lizenz (Erlaubnis gem. LuftVG) besitzt. Mich würde hier interessieren, welcher Schwachkopf das abgesegnet hat, und ob den zuständigen Behörden dieser Sachverhalt klar ist.
Sollte allerdings z.B. ein Unfall passieren während man ohne IR nach IFR fliegt, oder ohne entsprechende Klassen- oder Musterberechtigung, könnte das eine Versicherung als grob fahrlässig auslegen und damit auch sicher Recht bekommen.
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Moin!
Hilfe gibt es ausnahmsweise mal von den Engländern! Siehe https://www.caa.co.uk/docs/33/LASORS_06_WEB.pdf Hier die Section "E",IFR. Mit gültiger ICAO IFR, also auch FAA heiß das:
15 Flugstunden, davon 5 in FNPT1 oder 10 in FNPT2 Theorie: ALLE Fächer schreiben Checkflug. Schon gibt es eine IR(A) nach JAR. Ich plane das ganze für IR(H), mal sehen...
Gruß
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