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19. Dezember 2005: Von RotorHead an Baueregger Konrad
Ein FAA-IR gilt nicht für D-registrierte Luftfahrzeuge. Zur Zeit ist es aber nicht ordnungswidrig, wenn man ohne deutsches, JAA oder sonst irgendein IR mit einem D-registrierten Luftfahrzeug nach IFR fliegt. Seltsam aber war!

Eine Nicht-JAA-PPL mit IR für Flugzeuge kann nach JAR-FCL 1.015 jeweils für ein Jahr anerkannt werden, wenn die Praktische IR-Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und ausreichende Kenntnisse in folgenden Fächern nachweist (durch Prüfung nach JAR-FCL 1.470): Luftrecht (050 10 03 01), Flugplanung und Flugleistung IR (030 00 00 00) und menschliches Leistungsvermögen (040 00 00 00).
25. Dezember 2005: Von Thomas Geissel an RotorHead
Hallo rth,
sie schreiben "...Ein FAA-IR gilt nicht für D-registrierte Luftfahrzeuge. Zur Zeit ist es aber nicht ordnungswidrig, wenn man ohne deutsches, JAA oder sonst irgendein IR mit einem D-registrierten Luftfahrzeug nach IFR fliegt. Seltsam aber war! .."
- d.h. mann kann mit einem D-Registrierten Flugzeug quasi legal - ohne IR ( jedweder Herkunft ) herumfliegen ?? Oder hab ich da was falsch interpretiert?
25. Dezember 2005: Von RotorHead an Thomas Geissel
Genau so ist es, mit Einführung der JAR-FCL (1.5.2003) wurden etliche Ordungswidrigkeiten aus der LuftPersV gestrichen. Es ist zwar widersinnig, aber da für D-registrierte Luftfahrzeuge ausschließlich deutsches Recht gilt, ist es zur Zeit nicht ordnungswidrig, ohne Klassen- oder Musterberechtigung oder auch ohne Instrumentenberechtigung entsprechend zu fliegen. Einzige Voraussetzung ist, dass man die für den Flug notwendige Lizenz (Erlaubnis gem. LuftVG) besitzt. Mich würde hier interessieren, welcher Schwachkopf das abgesegnet hat, und ob den zuständigen Behörden dieser Sachverhalt klar ist.

Sollte allerdings z.B. ein Unfall passieren während man ohne IR nach IFR fliegt, oder ohne entsprechende Klassen- oder Musterberechtigung, könnte das eine Versicherung als grob fahrlässig auslegen und damit auch sicher Recht bekommen.
14. Januar 2006: Von Heiko Brandt an RotorHead
Moin!

Hilfe gibt es ausnahmsweise mal von den Engländern!
Siehe
https://www.caa.co.uk/docs/33/LASORS_06_WEB.pdf
Hier die Section "E",IFR.
Mit gültiger ICAO IFR, also auch FAA heiß das:

15 Flugstunden, davon 5 in FNPT1 oder 10 in FNPT2
Theorie: ALLE Fächer schreiben
Checkflug.
Schon gibt es eine IR(A) nach JAR.
Ich plane das ganze für IR(H), mal sehen...

Gruß

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