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11. Dezember 2024 15:10 Uhr: Von F. S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Wieviele h Ausbildung hattest du fürs IR und wieviele davon waren in IMC?

Das ist nachträglich immer schwer zu sagen. Ich würde schätzen, dass deutlich weniger als 50% der Flüge zu 100% in VMC stattgefunden haben.
Aber der Vergleich ist natürlich nicht fair, weil wir mit einer echt IFR zugelassenen Maschine geschult haben. Da ist ja völlig egal (bzw sogar gut), wenn man iauf so einem IFR Flug in IMC einfliegt. Daher wäre die relevantere Frage, auf wie vielen der Schulflüge man IMC eben komplett hätte vermeiden können.

Und das ist ja gerade die praktische Einschränkung dieser Art der Zulassung: Es reichen in Zweifellsfall 1/8 Wolken an dummer Stelle auf dem Approach (ganz zu schweigen von einer ganz dünnen Stratus-Schicht auf 3000ft) und ich kann mit dieser Zulassung nicht fliegen - auch nicht zu Schulung.

Da muss eine DTO ATO schon sehrspitz rechnen, ob das funktioniert, wenn ein spürbarer Teil der geplanten Schulungsflüge ausfallen muss - oder ihr Geschäftsmodell darauf aufbauen, halt illegal zu fliegen.

EDIT: DTO durch ATO ersetzt. Danke für den Hinweis

11. Dezember 2024 15:52 Uhr: Von Walter Adam an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

"Da muss eine DTO schon sehrspitz rechnen, ob das funktioniert, wenn ein spürbarer Teil der geplanten Schulungsflüge ausfallen muss" ......

Eine DTO darf nicht für das IR-Rating ausbilden

11. Dezember 2024 16:18 Uhr: Von Thomas R. an Walter Adam

Eine DTO darf nicht für das IR-Rating ausbilden

Steile These. Antithese: Jeder IR-Lehrer darf für ein IR-Rating ausbilden, sogar ganz ohne DTO oder ATO, und dabei (je nach Art des Ratings) den weit überwiegenden Teil bis hin zu fast allen Ausbildungsstunden mit dem Schüler fliegen.

11. Dezember 2024 18:07 Uhr: Von Walter Adam an Thomas R. Bewertung: +2.00 [2]

"Steile These"

Stimmt, sehr steil :-)

Ausbildung durch einen IRI außerhalb einer ATO:

Ein IRI darf nur einen begrenzten Teil der Ausbildung außerhalb einer ATO durchführen, abhängig vom Ausbildungstyp.

a) Competency-Based Instrument Rating (CB-IR):

Part-FCL.835(a): Im Rahmen eines CB-IR können bis zu 30 Stunden der Instrumentenflugausbildung durch einen IRI außerhalb einer ATO erfolgen.
Die verbleibenden 10 Stunden der praktischen Ausbildung müssen innerhalb einer ATO durchgeführt werden.
Der Flugschüler muss vor Beginn der Ausbildung bereits 50 Stunden Cross-Country-PIC-Zeit in Flugzeugen oder TMGs nachweisen (siehe FCL.720.A(e)).

Weitere Hinweise:

Die Ausbildung muss durch einen qualifizierten IRI oder FI mit der entsprechenden Berechtigung durchgeführt werden.
Die Ausbildung außerhalb der ATO muss ordnungsgemäß dokumentiert und durch die zuständige Luftfahrtbehörde genehmigt sein.

IRI außerhalb einer ATO:

CB-IR: Bis zu 30 Stunden möglich, basierend auf FCL.835(a).


DTO-Beschränkungen:

DTOs sind nicht berechtigt, IR-Ausbildungen durchzuführen.
• • Geregelt in Part-FCL.030 und DTO.GEN.110(b).

11. Dezember 2024 18:12 Uhr: Von Walter Adam an Walter Adam Bewertung: +1.00 [1]

noch steiler:

und er darf innerhalb (wenn er als Lehrer gemeldet ist) der ATO die restlichen 10h mit dem Schüler auch fliegen

11. Dezember 2024 20:39 Uhr: Von Tobias Schnell an Walter Adam Bewertung: +3.00 [3]

Keine Ahnung, aus welcher Quelle das stammt, aber zwei Dinge sind nicht korrekt:

Der Flugschüler muss vor Beginn der Ausbildung bereits 50 Stunden Cross-Country-PIC-Zeit in Flugzeugen oder TMGs nachweisen (siehe FCL.720.A(e)).

Das stimmt nicht. Im Übrigen gibt es unter 720.A nichtmal einen Punkt (e). Und es wäre auch seltsam, wenn da irgendwas zu diesem Thema stehen würde, denn in 720.A geht es um Klassenberechtigungen, nicht ums IR...

Die Ausbildung außerhalb der ATO muss ordnungsgemäß dokumentiert und durch die zuständige Luftfahrtbehörde genehmigt sein.

Was genau soll da von wem wie "genehmigt" sein? Die ATO legt auf Basis eines Entry Assessments fest, welcher Umfang anerkannt wird.

11. Dezember 2024 22:14 Uhr: Von Thomas R. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Keine Ahnung, aus welcher Quelle das stammt, aber zwei Dinge sind nicht korrekt [...] Im Übrigen gibt es unter 720.A nichtmal einen Punkt (e). Und es wäre auch seltsam, wenn da irgendwas zu diesem Thema stehen würde, denn in 720.A geht es um Klassenberechtigungen, nicht ums IR...

FCL.030 hat auch nicht das Geringste mit dem Thema zu tun. Weiss nicht, was die Leute hier so rauchen. Jockel, möchtest Du was dazu sagen? ;-)

11. Dezember 2024 23:09 Uhr: Von Joachim P. an Thomas R.

Ich lese nicht mehr mit.

12. Dezember 2024 15:25 Uhr: Von Walter Adam an Tobias Schnell Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Tobi,

vielen Dank für die Hinweise und die Korrekturen zu meinen vorherigen Aussagen bezüglich der Ausbildungsanforderungen für die CB-IR.

Sorry dass ich hier falsche Informationen wiedergegeben habe.

Mir war eigentlich nur wichtig darauf hinzuweisen, dass nicht eine DTO, sondern nur eine ATO einen IR-Kurs anbieten kann.

Gruß

Walter

13. Dezember 2024 05:58 Uhr: Von Thomas R. an Walter Adam

Mir war eigentlich nur wichtig darauf hinzuweisen, dass nicht eine DTO, sondern nur eine ATO einen IR-Kurs anbieten kann.

Das wird durch die Wiederholung leider nicht richtiger. Es gibt zahlreiche DTOs, die IR-Kurse anbieten.

Den größeren Teil der Schulung können sie selbständig machen, und für den ATO-Teil arbeiten sie einfach mit einer zusammen. Natürlich hilft es, auch den Nicht-ATO-Teil nach gemeinsamen SOPs bzw. einem TM zu machen, aber vorgeschrieben ist das nicht.

Insofern ist es ungefähr so richtig, zu sagen, "dass nicht eine DTO, sondern nur eine ATO einen IR-Kurs anbieten kann", wie zu sagen, dass Cirrus keine Flugzeuge anbieten kann, weil sie ja den Motor nicht selbst bauen.


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