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3. Juli 2024 15:09 Uhr: Von Roland Schmidt an Alexander Callidus

Wie gesagt, grundsätzlich wird das gehen. Der Weg würde für mich über die OUV (Gutachter, Prüfer) führen, die dann mit dem LBA alle Voraussetzungen abkaspern. Als Erster hat man es da naturgemäß schwer und ich weiß wovon ich spreche, denn ich war der Erste, der ein in UK gebautes und 10 Jahre in den Niederlanden zugelassenes Selbstbauflugzeug nach Deutschland umregistriert hat...

Was ich mit dem OUV Gutachter bezüglich IFR-Zulassung angerissen habe war, dass das LBA mit einem Rotax 914 UL "glücklich" wäre (weil baugleich mit dem zertifizierten Äquivalent), jedoch dasselbe für den Prop gelten würde und da mein Airmaster kein zertifiziertes Äquivalent hat...


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