Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Dezember 2023 13:55 Uhr: Von Wolff E. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
Es ist bei Auslandsüberweisungen zum Teil ja nach Bank etwas unterschiedlich. Daher ist der Eingang auf dem Konto zum Teil nur bedingt "sauber". Thema Wertstellung.
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/05a_buchung_wertstellung.html
10. Dezember 2023 14:04 Uhr: Von Charlie_ 22 an Wolff E. Bewertung: -1.00 [1]

Ich schrieb ja "wenn der Betrag gebucht ist". Damit meinte ich "Wertstellung". In diesem Fall lege ich mich fest. Wenn der Betrag auf Deinem Konto GEBUCHT ist, dann kann ihn auch niemand "zurück holen".

Ich habe in so einer Sache bis zum Oberlandesgericht geklagt, und habe gewonnnen (€ 300.000)

10. Dezember 2023 16:40 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Charlie_ 22

Musstest Du dabei gegen Deine (Haus-)Bank gerichtlich vorgehen, oder gegen denjenigen, der die Überweisung an Dich getätigt hat ?

10. Dezember 2023 16:56 Uhr: Von Sven Walter an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

(nicht nur an den letzten)

Wundere mich gerade, dass Hubert hier noch keinen guten Fachvortrag zum Thema Anderkonten und Bankakkreditive beigesteuert hat.

10. Dezember 2023 18:04 Uhr: Von Charlie_ 22 an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [4]

Ich habe eine Zahlung von € 300.000 auf ein falsches Konto geschickt (... das 600.000 im Minus war!) und die Empfängerbank hat den Betrag gut geschrieben und mit den Schulden des Empfängers verrechnet. Das Geld war die Anzahlung für eine Wohnung, aber da ich auf das falsche Konto (desselben Kontoinhabers) überwiesen habe war die Zahlung nicht schuldbefreiend (die Wohnung also nicht angezahlt).

Wenn der Kontoinhaber die Zahlung nicht explizit zurückgewiesen hätte und dafür nicht auch einen Zeugen gehabt hätte, dann wäre das Geld weg gewesen. Er hätte nur "danke" sagen müssen, und ich hätte keine Chance gehabt, das Geld zurück zu bekommen bzw. auf das richtige Konto weiterzuleiten. Und das obwohl in der Überweisung ganz klar der Verwendungszweck formuliert war. Um die Wohnung nicht zu verlieren (das ganze dauerte 3 Jahre ...) habe ich die Anzahlung ein zweites Mal geleistet.

Das ist nur die Kurzfassung ... aber inhaltlich war es so.


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang