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10. Dezember 2023: Von Alexis von Croy an Wolff E. Bewertung: -1.00 [1]

Ich schrieb ja "wenn der Betrag gebucht ist". Damit meinte ich "Wertstellung". In diesem Fall lege ich mich fest. Wenn der Betrag auf Deinem Konto GEBUCHT ist, dann kann ihn auch niemand "zurück holen".

Ich habe in so einer Sache bis zum Oberlandesgericht geklagt, und habe gewonnnen (€ 300.000)

10. Dezember 2023: Von Reinhard Haselwanter an Alexis von Croy

Musstest Du dabei gegen Deine (Haus-)Bank gerichtlich vorgehen, oder gegen denjenigen, der die Überweisung an Dich getätigt hat ?

10. Dezember 2023: Von Alexis von Croy an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [4]

Ich habe eine Zahlung von € 300.000 auf ein falsches Konto geschickt (... das 600.000 im Minus war!) und die Empfängerbank hat den Betrag gut geschrieben und mit den Schulden des Empfängers verrechnet. Das Geld war die Anzahlung für eine Wohnung, aber da ich auf das falsche Konto (desselben Kontoinhabers) überwiesen habe war die Zahlung nicht schuldbefreiend (die Wohnung also nicht angezahlt).

Wenn der Kontoinhaber die Zahlung nicht explizit zurückgewiesen hätte und dafür nicht auch einen Zeugen gehabt hätte, dann wäre das Geld weg gewesen. Er hätte nur "danke" sagen müssen, und ich hätte keine Chance gehabt, das Geld zurück zu bekommen bzw. auf das richtige Konto weiterzuleiten. Und das obwohl in der Überweisung ganz klar der Verwendungszweck formuliert war. Um die Wohnung nicht zu verlieren (das ganze dauerte 3 Jahre ...) habe ich die Anzahlung ein zweites Mal geleistet.

Das ist nur die Kurzfassung ... aber inhaltlich war es so.


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