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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. November 2012: Von  an Daniel K.
Überhaupt nicht. UL ist eine nationale Klasse. CS-LSA ist eine EASA-Bauvorschrift.
26. November 2012: Von Daniel K. an 
Ok, schonmal danke für eure Antworten.
Aber um es zu konkretisieren, wenn "ich" mir ein Flugzeugkaufe, dass auch als LSA zertifiziert worden ist, aber bisher als UL zugelassen, kann ich das dann "ummelden"?
26. November 2012: Von Malte Höltken an Daniel K.
Nein. Ein Luftfahrzeug, daß einmal als UL zugelassen wurde, kann nicht als Flugzeug zugelassen werden. Vollkommen unabhängig davon, ob es baugleich mit einem als Flugzeug zugelassenen LSA ist. Das hat unter anderem etwas mit den zu erbringenen Nachweisen für die jeweilige Zulassung zu tun und mit der Betreuung der Luftsportgeräte durch die Verbände, die vereinfachte Wartung, Bauvorschriften (die damit auch Prüfgrundlage sind) und Dokumentation der Herstellung. Wenn man ein LSA haben möchte, muß man das LSA kaufen, ein späteres Ummelden von D-M zu D-E ist nicht möglich.

Besten Grusz,
26. November 2012: Von Albrecht Sieber an Malte Höltken
Nach heutigem Stand kann man nicht einmal eine blaugleiche, bisher als "Permit-to-Fly"-E-Klasse als CS-LSA ummelden. Das liegt wohl auch daran, dass die "Permit-to-Fly"-E-Klasse gebaut wurde, als der Hersteller noch nicht von der EASA zertifiziert war.
28. November 2012: Von M Schnell an Malte Höltken
Hallo,

Teilweise ist es durchaus Möglich, aber recht aufwändig, selbst wenn es bereits ein EASA Kennblatt gibt, denn es müssen die Nachweise erbracht werden das der Flieger der einschlägigen Bauvorschrift entspricht.

noch ein Tipp für alle die über einen AP im UL, oder den Kauf eines "Option VLA" UL's mit Werksseitig eingerüsteten AP Nachdenken. Autopiloten sind nicht zulässig und somit gibt es spätstens bei der ersten Nachprüfung ein Problem, da der Prüfer euch keinen Prüfschein ausstellen darf..Wenn ers doch macht, setzt er seine Lizenz aufs Spiel.

Mfg

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