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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. November 2012: Von M Schnell an Malte Höltken
Hallo,

Teilweise ist es durchaus Möglich, aber recht aufwändig, selbst wenn es bereits ein EASA Kennblatt gibt, denn es müssen die Nachweise erbracht werden das der Flieger der einschlägigen Bauvorschrift entspricht.

noch ein Tipp für alle die über einen AP im UL, oder den Kauf eines "Option VLA" UL's mit Werksseitig eingerüsteten AP Nachdenken. Autopiloten sind nicht zulässig und somit gibt es spätstens bei der ersten Nachprüfung ein Problem, da der Prüfer euch keinen Prüfschein ausstellen darf..Wenn ers doch macht, setzt er seine Lizenz aufs Spiel.

Mfg

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