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Flugzeugkauf | Zulassung und Flugzeugklassen  
15. November 2012: Von Daniel K. 
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Im Zuge der neuen LSA-Klasse, ist es denn da möglich ein bestehendes und eingetragenes Flugzeug (die etwaige Pilotenlizenz vorrausgesetzt) einfach umzumelden. Also speziell ein UL als LSA zuzulassen? Ich denke ja, dass das von der Zertifizierung der Flieger abhängt, aber mir geht es ja "nur" um den Grundsatz.
16. November 2012: Von Malte Höltken an Daniel K.
" Im Zuge der neuen LSA-Klasse, ist es denn da möglich ein bestehendes und eingetragenes Flugzeug (die etwaige Pilotenlizenz vorrausgesetzt) einfach umzumelden. Also speziell ein UL als LSA zuzulassen?"

Guten Abend.

Nein.

Besten Grusz,
16. November 2012: Von  an Daniel K.
Überhaupt nicht. UL ist eine nationale Klasse. CS-LSA ist eine EASA-Bauvorschrift.
26. November 2012: Von Daniel K. an 
Ok, schonmal danke für eure Antworten.
Aber um es zu konkretisieren, wenn "ich" mir ein Flugzeugkaufe, dass auch als LSA zertifiziert worden ist, aber bisher als UL zugelassen, kann ich das dann "ummelden"?
26. November 2012: Von Malte Höltken an Daniel K.
Nein. Ein Luftfahrzeug, daß einmal als UL zugelassen wurde, kann nicht als Flugzeug zugelassen werden. Vollkommen unabhängig davon, ob es baugleich mit einem als Flugzeug zugelassenen LSA ist. Das hat unter anderem etwas mit den zu erbringenen Nachweisen für die jeweilige Zulassung zu tun und mit der Betreuung der Luftsportgeräte durch die Verbände, die vereinfachte Wartung, Bauvorschriften (die damit auch Prüfgrundlage sind) und Dokumentation der Herstellung. Wenn man ein LSA haben möchte, muß man das LSA kaufen, ein späteres Ummelden von D-M zu D-E ist nicht möglich.

Besten Grusz,
26. November 2012: Von Albrecht Sieber an Malte Höltken
Nach heutigem Stand kann man nicht einmal eine blaugleiche, bisher als "Permit-to-Fly"-E-Klasse als CS-LSA ummelden. Das liegt wohl auch daran, dass die "Permit-to-Fly"-E-Klasse gebaut wurde, als der Hersteller noch nicht von der EASA zertifiziert war.
27. November 2012: Von Thomas Endriss an Daniel K.

Ich kenne eine CT-LS am Flugplatz Bad Wörishofen, die von M auf E umregistriert wurde vor ein paar Wochen. Es geht also.

27. November 2012: Von Malte Höltken an Thomas Endriss
Tatsächlich? Da interessiert mich aber en Detail, wie dies bewerkstelligt wurde. Hast Du da weitere Details?
27. November 2012: Von joy ride an Malte Höltken
z b rausreissen vom kompletten fahrwerk, installation eines neuen.
usw.
27. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an joy ride
?? Aber nicht im Ernst. CTLS waren mit die ersten unter Permit to fly, also E-Reg.
27. November 2012: Von joy ride an Flieger Max L.oitfelder

sorry, war nur ein "illustratives beispiel". ich kenne CTLS nicht, dachte wenn's schon so heisst, ist es nicht mehr UL (wie CT4 oder MC supralight und wie die schwestermodelle alle heissen)

andere (ich glaube tschechische?) hersteller unterscheiden flugzeuge von sportgerät u a über fahrwerk, und andere massive teile, die in UL gewichtsklasse nicht reinpassen. heisst also: wenn ich die neuzulassung anstrebe, brauche ich bauliche veränderung um nachweise überhaupt erbringen zu können. (mitnichten "nur papierkram" beim amt)

PS: danke drros, für's fahrwerk ;-)

27. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an joy ride
CTLS gab es als "Permit to Fly", als UL und jetzt als ELA, haben aber keine technischen Unterschiede sondern nur von der Zulassung, u.A. des Herstellerbetriebs.
28. November 2012: Von Malte Höltken an Flieger Max L.oitfelder
Etwaige technische Gleichheiten oder Unterschiede sind ja nicht das grundlegende Problem bei der potentiellen Umschreibung von Luftsportgerät zu Flugzeug, sondern die notwendigen (oder halt auch nicht notwendigen) Nachweise und Einhaltung von Bauvorschriften, sowie die Nachweise bei der Wartung des Luftsportgerätes. Soweit ich weiß müsste man, um ein Luftsportgerät zu einem Flugzeug zu machen, die kompletten Nachweise erneut führen und ggfs. die Erprobung als Experimental nachweisen, was zwar theoretisch denkbar, aber wirtschaftlicher Unsinn wäre.

Daher würde mich bei dem Fall der angeblich vormals als Luftsportgerät zugelassenen CT der Weg zum Flugzeug durchaus interessieren, denn mir erscheint es plausibler, daß eine als Luftsportgerät zugelassene CT in eine von Anfang an als Flugzeug zugelassene CT ausgetauscht worden ist. Das auf jeden Fall wäre der weitaus wirtschaftlichere Weg. Daher meine Frage nach dem genauen Vorgang.

Besten Grusz,
28. November 2012: Von Thomas Endriss an Malte Höltken

einfach mal beim Betreiber fragen: https://www.flyingboehl.de/

28. November 2012: Von Frerk Rosenbrock an Flieger Max L.oitfelder
So ganz kann das mit der Baugleichheit nicht stimmen. Mein Flugzeug, eine CTLS-LSA mit MTOM 600kg, Erstzulassung 3/2012 als D-E… hat laut Handbuch ein Leergewicht von 370,8 kg und ist damit erheblich schwerer als eine UL CTLS, die leer unter 300 kg liegt. Irgendwofür muß das Gewicht ja gebraucht werden; nicht nur für das größere Rettungssystem und die Servo’s für den Autopiloten. Anläßlich der 25h Erstkontrolle habe ich mich über dieses Thema mit dem Werftleiter unterhalten. Er zeigte mir neben dem geänderten Fahrwerk diverse Stellen in der Struktur, die in der LSA gegenüber der UL Version verstärkt sind.
Nebenbei bemerkt fliegt sich die LSA Version
auch beim Landen anders als die UL CTLS. Bevor ich mein Flugzeug mit 6 monatiger Verspätung bekam, habe ich mich auf der UL Version einweisen lassen. Beim Umstieg auf meine Maschine habe ich geglaubt, in einem völlig anderen Flugzeug zu sitzen. Die CTLS 600kg muß erheblich exakter in Bezug auf V und Gas gelandet werden. Habichtslandungen (Gas raus, Klappen auf 30° oder 35° und steil runter) mag das Flugzeug gar nicht. Die Sinkgeschwindigkeit ist dann so hoch, daß man die CTLS-LSA kaum sauber flaren kann. Sie will mit Gas an den Boden geflogen werden. Mein Fluglehrer mit über 1.500h CTLS Erfahrung bezeichnete sie im Gegensatz zur UL Version als zickig.
Wenn ich an das monatelange Zulassungsprozedere für mein neues, serienmäßiges Flugzeug, trotz aller Papiere zwischen EASA und LBA denke, kann ich mir ein UL-Upgrade auf die Echo Klasse formal nur schwer vorstellen.
28. November 2012: Von Malte Höltken an Thomas Endriss
einfach mal beim Betreiber fragen: https://www.flyingboehl.de/

Habe ich. Er ist auch der Meinung, daß dieses Umlabeln eines einmal als Luftsportgerät zugelassenen Luftfahrzeuges als Flugzeug nicht möglich ist. Von D-E auf D-M ist das unter Umständen möglich, andersrum allerdings nicht.

Besten Grusz,
28. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Frerk Rosenbrock
Ich glaube dass PTF und LSA/ELA-Version nicht unbedingt baugleich sein müssen. Was ich mir aber absolut nicht vorstellen kann ist eine zugelassene CTLS unter 300kg. Schon meine CTSW hatte weder EFIS noch Autopilot und kam nie unter 309kg.
28. November 2012: Von M Schnell an Malte Höltken
Hallo,

Teilweise ist es durchaus Möglich, aber recht aufwändig, selbst wenn es bereits ein EASA Kennblatt gibt, denn es müssen die Nachweise erbracht werden das der Flieger der einschlägigen Bauvorschrift entspricht.

noch ein Tipp für alle die über einen AP im UL, oder den Kauf eines "Option VLA" UL's mit Werksseitig eingerüsteten AP Nachdenken. Autopiloten sind nicht zulässig und somit gibt es spätstens bei der ersten Nachprüfung ein Problem, da der Prüfer euch keinen Prüfschein ausstellen darf..Wenn ers doch macht, setzt er seine Lizenz aufs Spiel.

Mfg

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