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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2010: Von Jan Brill an Peter Luthaus
Würde das auch als 0% interpretieren.

Eine Falschauskunft des Zolls wäre nichts Ungewöhnliches, als wir Lisa im März 2009 in EDNY eingeführt haben, wollte man dort auch erst 7%. Der Zoll hat dann bei einer Spedition (!!) nachgefragt wie die Abwicklung geht. Ergebnis: 0% + Einfuhrumsatz, also wie erwartet.
Wer lesen kann ist wie immer klar im Vorteil!

Keinesfalls den Abgabenbescheid akzeptieren oder gar zahlen bevor Sie das von kompetentet Stelle (=Spedition) haben prüfen lassen.
###-MYBR-###
MfG
Jan Brill
28. Mai 2010: Von  an Jan Brill
VORSICHT!

die zollbefreiung gilt für flugzeugteile, die nicht in D hergestellt werden!

zb: avionik die installiert wird

die zollbefreiung,so meiner auskunft von 1989 ist demnach ergangen, weil diese teile keine konkurrenz zu deutschen firmen darstellen.

wenn aber jetzt ein komplettes flugfertiges flugzeug eingeführt werden soll - so steht das in konkurrenz zur deutschen industrie oder flugzeugherstellern wie zb aquila, grob etc und muß verzollt werden.

kann sich aber auch geändert haben!

wenn der zollbescheid der spedition über die pflichtanganben vorgelegt werden kann - müßte der zoll so entscheiden.

mfg
ingo fuhrmeister
28. Mai 2010: Von Peter Luthaus an Jan Brill
Hallo,
das Thema ist erledigt, Zoll war 0%.
Grüße und danke,
Peter Luthaus
28. Mai 2010: Von  an Peter Luthaus
Jetzt geht es bei mir mit Zoll los. Ich habe Aerostar Ersatzteile aus USA bezogen bzw. beziehe gerade. Die wollen 2,3 % Zoll, allerdings ist das Fed EX.

Hat jemand was "öffentliches"?
28. Mai 2010: Von Martin Haag an 
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm

Hier finden Sie einen Link um die Warennummer herauszubekommen. Suchen Sie nach Luftfahrzeugen und klicken Sie sich dann durch bis zur letzten Untergruppe. Dort können Sie das Ursprungsland auswählen und sehen denn entsprechenden Zolltarif.
Für Flugzeuge und Teile meines Erachtens 0%.

VG
Martin Haag
28. Mai 2010: Von Martin Haag an Martin Haag
Ergänzung: ab Kapitel 8800
8. Mai 2015: Von Swen G. an 
So, habe heute auch eine Lieferung aus USA entgegengenommen, die ich wegen des doch längeren Weges zum Hauptzollamt über die IFS Radefeld abfertigen liess. Die freundliche Zollbeamtin hat sich nach Durchsicht der Unterlagen für die Zolltarifnummer 88033000990 entscheiden und da wurden 2,7% Zoll fällig. Mein Kommentar dass es sich um Zubehörteile zum Einbau handelt wurde damit abgetan dass dann auf der Rechnung der Vermerk zum Einbau sowie eine gleichlautende Anweisung (=STC???) auftauchen müsste. Wegen den zehn EUR lohnt sich der Streit nicht. Aber welche Nummer gebt ihr an und wird dieses akzeptiert? Hat jemand Erfahrung mit Abfertigung über Radefeld? Wird ja nicht das letzte mal sein dass man etwas aus USA ordert. Ich glaube TTIP hat schon auch seine guten Seiten.....
8. Mai 2015: Von  an Swen G. Bewertung: +1.00 [1]
Nach meiner Erfahrung sind Zollabgabenbescheide aus irgendwelchen Würfelspielen abgeleitet und ich habe es schon lange aufgegeben diese verstehen zu wollen. Weder sind die Bescheide transparent nachvollziehbar, noch reproduzierbar (bezieht man ein Teil das zweite Mal, dann war bei mir die Behandlung und der Abgabensatz zu 100% beim zweiten Mal anders als beim ersten Mal - und niemand konnte es erklären). Wenn es sich um kleine Summen handelt, scheiss drauf, als kleiner Bürger ist man da sowieso machtlos. Wenn es große Summen sind, dann ist das sowieso wie auf dem Bazar eine persönliche Verhandlung - mit allen Merkwürdigkeiten, die man überall auf der Welt ähnlich erleben darf.
8. Mai 2015: Von Erwin Pitzer an 
....sind Zollabgabenbescheide aus irgendwelchen Würfelspielen abgeleitet

mit einem freund aus siegerland bestellte ich gleichzeitig einen Experimental-bausatz aus usa.
beide kamen im gleichen container an.
wir bekamen beide die gleiche rechnung.
mein freund musste nach siegen zum zoll, ich nach gießen. die einfuhrumsatzsteuer war für beide gleich.
sein Bausatz war zollfrei, ich musste beim zollamt in gießen so um die 150,- DM zoll bezahlen.
mit den kopien vom zollamt siegen ging ich wieder nach gießen zum reklamieren.
der hauptzöllner gab mir zur antwort : "es gibt keinen anspruch auf gleichbehandlung im unrecht". basta!

Merkwürdigkeiten, die man überall auf der welt ähnlich erleben darf.

Bezahlen der lande- und sonstige gebühren in marrakesh: dieter oppel hatte mit seiner 172er nur einen lächerlichen betrag von umgerechnet einigen Euronen zu zahlen, ich dagegen mit 472,5 kg MTOW musste ein vielfaches dessen bezahlen. reklamation zwecklos !

Il ne faut pas chercher a comprendre, sagte ich zu mir und der dame am desk, sie verstand mich.
8. Mai 2015: Von Juergen Baumgart an Erwin Pitzer
...ich glaube Einigen hier wäre tatsächl. TTIP nicht ganz unrecht :-)
Viell. hat das UL in Marrakesch halt neuer oder teurer ausgesehen... da kann man dann ja auch mehr verlangen ;-)
8. Mai 2015: Von Lutz D. an Juergen Baumgart
Freihandel rules.
1. November 2016: Von Florian Engeln an Peter Luthaus

Hallo Peter,

ist es richtig, dass beim Import eines Kleinflugzeuges aus USA nach Deutschland keine Steuern/Zölle anfallen?

Viele Grüße

Florian

1. November 2016: Von René Schneider an Florian Engeln

Einfuhrumsatzsteuer auf das Flugzeug (und egtl. auch auf den Ferryflug oder Container, falls du jemanden damit beauftragst) fällt an (19%). Zoll nicht.

1. November 2016: Von Peter Schneider an Florian Engeln

Samstag früh, Flieger kommt aus LA an. Einfuhr eines 833-Funkgerätes aus USA. Rote Zoll-Linie nicht besetzt. Trotzdem dringe ich ein und will einem Zöllner, der Überstunden macht, Steuer bezahlen und unter Vorlage einer EORI-Nummer den Zoll nicht. Haben Sie einen Betrieb? Nö, ich bin Privatmann. Wie kommen Sie dann an eine EORI-Nummer? Weiß ich auch nicht, hat man mir im Rahmen der EU-Zollreform for 10 Jahren aufs Auge gedrückt, weil ich einen zollbefreiten Bausatz 1993 importiert hatte, der unter "zollamtlicher Überwachung" steht. Das muß ein Irrtum sein. Ich muß mal telefonieren und abklären. Nach 20 Minuten: jaaa aber für das Funkgerät brauchen Sie eine Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung. Hab ich nicht, aber es steht doch die Luftfahrt-Zulassungsnummer auf dem Gerät! Nütz nix, Sie brauchen eine Bescheinigung....usw. usw...

Zöllner begleitet mich vom Baggage-Bereich A zum Zollhauptbüro im Bereich B, da waren mehr Zöllner. Finally 400 Steuer und 57 Euronen Zoll bezahlt, 4 Zöllner haben sich mir am Samstag früh am Frankfurter Flughafen 2 Stunden lang gewidmet. Am Ende mit der freundlichen Empfehlung, Widerspruch einzulegen.

Zuhaus fiel mir dann die verflixte EASA Form 1 aus einem Stapel Reiseunterlagen entgegen...die hätte ich wohl vorweisen sollen. Keine Übung, kommt bei mir zu selten vor...

Franz Kafka hätte ne gute Story daraus machen können.

21. Juni 2018: Von Florian Kowohl an René Schneider

Hallo zuzsammen,

hat einer von euch da ein paar genauere Infos für ich, also auf welcher Basis ihr am Ende keinen Zoll gezahlt habt? Ich habe nämlich nun den gleichen Fall, dass der Zoll Geld von mir will (und dabei hatte ich vorher extra angefragt...)

Das Flugzeug soll in den USA registriert bleiben und der Zoll argumentiert nun, dass in diesem Fall 7,7% fällig werden, da nicht sichergestellt ist, dass das Flugzeug dauerhaft in der EU verbleibt...

Hatte jemand von euch eventuell einen ähnlichen Fall?

Danke und viele Grüße,

Flo

21. Juni 2018: Von Achim H. an Florian Kowohl

Wenn Du den Zoll fragst ob Zoll anfällt beim Import auf ein Flugzeug, lautet die Antwort nein.

Es fällt allerdings Einfuhrumsatzsteuer an.

21. Juni 2018: Von Wolff E. an Florian Kowohl

Wenn es nur 7.7 Prozent wären, wäre es gut. Normal sind 19% mwst und sonst nichts Ggf eine Spedition beauftragen, die kennen das eher...

21. Juni 2018: Von Florian Kowohl an Achim H.

Hallo Achim,

ja genau diese Aussage hatte ich vorher auch bekommen. Die 19 % Einfuhrumsatzsteuer sind ja auch unstrittig, dass jetzt dazu aber nochmals 7,7% Zoll kommen sollen überrascht mich eben...

21. Juni 2018: Von Florian Kowohl an Wolff E.

Hallo Wolff,

vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt: also die 19 % Einfuhrumsatzsteuer wollen sie ohnehin. Ich habe eben mein "Problem" damit, dass sie zusätzlich auch noch 7,7% Zoll haben wollen.

Daher bin ich eben auf der Suche nach Referenzen und Tipps - insbesondere da mir die Argumentation hinsichtlich des "nicht gesicherten dauerhaften verbleibs des Flugzeuges in der EU (da weiterhin N-registriert)" irgendwie ein bisschen komisch vorkommt...

Und das Gnaze läuft auch über eine Spedition, aber da Flugzeuge wohl nciht das Tagesgeschäft sind schwimmen die da auch ziemlich.

Danke euch!

22. Juni 2018: Von Guido Frey an Florian Kowohl

Vielleicht hilft das hier:

https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Dort auf "Einfuhr" klicken, dann anschließend als Code 88022000 eingeben und suchen.

Anschließend öffnet sich eine Tabelle mit den anzuwendenden Zolltarifen und den zu Grunde liegenden Vorschriften (Die Zollhöhe 0% findet sich beim Scrollen etwas weiter unten in der Tabelle...) Damit sollte die Spedition eigentlich etwas anfangen können.

Die Anwendung ist übrigens direkt auf der Zollseite verlinkt: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Normalfall-der-Verzollung/Zollsatz/zollsatz_node.html

Ich weiß nicht, ob das weiterhilft?

22. Juni 2018: Von Wolff E. an Florian Kowohl

Nimm eine Spedition, die wissen es wie es geht. Oder frage Peter Luthaus (weiter oben) welche Firma das für ihn gemacht hat. Aber beeile dich, sonst wird die EU Strafzölle erlassen weil das "Trumpeltier" weiter spinnt....

22. Juni 2018: Von Florian Kowohl an Guido Frey

Ich hatte heute noch einmal ein Gespräch mit der Infohotline vom Zoll, und siehe da - die meinten auch, dass in meinem Fall ein Zoll fäiig wäre. Nach etwas Recherche, scheint das Problem anscheinend darin zu liegen, dass eine falsche Warennummer verwendet wurde (88022000900 statt 88022000100). Damit wäre das Flugzeug in der Kategorie "andere Luftfahrzeuge" imoprtiert worden und nicht in der eigentlich richtigen Kategorie "zivile Luftfahrzeuge".

So wie es aussieht muss ich jetzt wohl erst einmal Einspruch gegen den Bescheid einlegen und dann weiter sehen. Danke für eure Hilfe!

22. Juni 2018: Von Achim H. an Florian Kowohl Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du denen eine Nummer nennst, beißen die sich dran fest. Oft ist es besser, den Zoll die Nummer suchen zu lassen. Ich bin da auch schon mal reingefallen. Typisch Bundesbehörde ist der Zoll in 8/10 Fällen eine demütigende Erfahrung mit dem wilheminischen Obrigkeitsstaat in seiner besten Form. Erst gestern haben sie mich wieder schikaniert.

23. Juni 2018: Von Peter Schneider an Peter Schneider

Epilog: Zoll wurde dann nach 2 weiteren Schreiben 3 Wochen später anstandslos zurück erstattet!!


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