Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. Mai 2015: Von  an Swen G. Bewertung: +1.00 [1]
Nach meiner Erfahrung sind Zollabgabenbescheide aus irgendwelchen Würfelspielen abgeleitet und ich habe es schon lange aufgegeben diese verstehen zu wollen. Weder sind die Bescheide transparent nachvollziehbar, noch reproduzierbar (bezieht man ein Teil das zweite Mal, dann war bei mir die Behandlung und der Abgabensatz zu 100% beim zweiten Mal anders als beim ersten Mal - und niemand konnte es erklären). Wenn es sich um kleine Summen handelt, scheiss drauf, als kleiner Bürger ist man da sowieso machtlos. Wenn es große Summen sind, dann ist das sowieso wie auf dem Bazar eine persönliche Verhandlung - mit allen Merkwürdigkeiten, die man überall auf der Welt ähnlich erleben darf.
8. Mai 2015: Von Erwin Pitzer an 
....sind Zollabgabenbescheide aus irgendwelchen Würfelspielen abgeleitet

mit einem freund aus siegerland bestellte ich gleichzeitig einen Experimental-bausatz aus usa.
beide kamen im gleichen container an.
wir bekamen beide die gleiche rechnung.
mein freund musste nach siegen zum zoll, ich nach gießen. die einfuhrumsatzsteuer war für beide gleich.
sein Bausatz war zollfrei, ich musste beim zollamt in gießen so um die 150,- DM zoll bezahlen.
mit den kopien vom zollamt siegen ging ich wieder nach gießen zum reklamieren.
der hauptzöllner gab mir zur antwort : "es gibt keinen anspruch auf gleichbehandlung im unrecht". basta!

Merkwürdigkeiten, die man überall auf der welt ähnlich erleben darf.

Bezahlen der lande- und sonstige gebühren in marrakesh: dieter oppel hatte mit seiner 172er nur einen lächerlichen betrag von umgerechnet einigen Euronen zu zahlen, ich dagegen mit 472,5 kg MTOW musste ein vielfaches dessen bezahlen. reklamation zwecklos !

Il ne faut pas chercher a comprendre, sagte ich zu mir und der dame am desk, sie verstand mich.
8. Mai 2015: Von Juergen Baumgart an Erwin Pitzer
...ich glaube Einigen hier wäre tatsächl. TTIP nicht ganz unrecht :-)
Viell. hat das UL in Marrakesch halt neuer oder teurer ausgesehen... da kann man dann ja auch mehr verlangen ;-)
8. Mai 2015: Von Lutz D. an Juergen Baumgart
Freihandel rules.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang