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28. Mai 2010: Von  an Jan Brill
VORSICHT!

die zollbefreiung gilt für flugzeugteile, die nicht in D hergestellt werden!

zb: avionik die installiert wird

die zollbefreiung,so meiner auskunft von 1989 ist demnach ergangen, weil diese teile keine konkurrenz zu deutschen firmen darstellen.

wenn aber jetzt ein komplettes flugfertiges flugzeug eingeführt werden soll - so steht das in konkurrenz zur deutschen industrie oder flugzeugherstellern wie zb aquila, grob etc und muß verzollt werden.

kann sich aber auch geändert haben!

wenn der zollbescheid der spedition über die pflichtanganben vorgelegt werden kann - müßte der zoll so entscheiden.

mfg
ingo fuhrmeister
8. Mai 2015: Von Swen G. an 
So, habe heute auch eine Lieferung aus USA entgegengenommen, die ich wegen des doch längeren Weges zum Hauptzollamt über die IFS Radefeld abfertigen liess. Die freundliche Zollbeamtin hat sich nach Durchsicht der Unterlagen für die Zolltarifnummer 88033000990 entscheiden und da wurden 2,7% Zoll fällig. Mein Kommentar dass es sich um Zubehörteile zum Einbau handelt wurde damit abgetan dass dann auf der Rechnung der Vermerk zum Einbau sowie eine gleichlautende Anweisung (=STC???) auftauchen müsste. Wegen den zehn EUR lohnt sich der Streit nicht. Aber welche Nummer gebt ihr an und wird dieses akzeptiert? Hat jemand Erfahrung mit Abfertigung über Radefeld? Wird ja nicht das letzte mal sein dass man etwas aus USA ordert. Ich glaube TTIP hat schon auch seine guten Seiten.....
8. Mai 2015: Von  an Swen G. Bewertung: +1.00 [1]
Nach meiner Erfahrung sind Zollabgabenbescheide aus irgendwelchen Würfelspielen abgeleitet und ich habe es schon lange aufgegeben diese verstehen zu wollen. Weder sind die Bescheide transparent nachvollziehbar, noch reproduzierbar (bezieht man ein Teil das zweite Mal, dann war bei mir die Behandlung und der Abgabensatz zu 100% beim zweiten Mal anders als beim ersten Mal - und niemand konnte es erklären). Wenn es sich um kleine Summen handelt, scheiss drauf, als kleiner Bürger ist man da sowieso machtlos. Wenn es große Summen sind, dann ist das sowieso wie auf dem Bazar eine persönliche Verhandlung - mit allen Merkwürdigkeiten, die man überall auf der Welt ähnlich erleben darf.
8. Mai 2015: Von Erwin Pitzer an 
....sind Zollabgabenbescheide aus irgendwelchen Würfelspielen abgeleitet

mit einem freund aus siegerland bestellte ich gleichzeitig einen Experimental-bausatz aus usa.
beide kamen im gleichen container an.
wir bekamen beide die gleiche rechnung.
mein freund musste nach siegen zum zoll, ich nach gießen. die einfuhrumsatzsteuer war für beide gleich.
sein Bausatz war zollfrei, ich musste beim zollamt in gießen so um die 150,- DM zoll bezahlen.
mit den kopien vom zollamt siegen ging ich wieder nach gießen zum reklamieren.
der hauptzöllner gab mir zur antwort : "es gibt keinen anspruch auf gleichbehandlung im unrecht". basta!

Merkwürdigkeiten, die man überall auf der welt ähnlich erleben darf.

Bezahlen der lande- und sonstige gebühren in marrakesh: dieter oppel hatte mit seiner 172er nur einen lächerlichen betrag von umgerechnet einigen Euronen zu zahlen, ich dagegen mit 472,5 kg MTOW musste ein vielfaches dessen bezahlen. reklamation zwecklos !

Il ne faut pas chercher a comprendre, sagte ich zu mir und der dame am desk, sie verstand mich.
8. Mai 2015: Von Juergen Baumgart an Erwin Pitzer
...ich glaube Einigen hier wäre tatsächl. TTIP nicht ganz unrecht :-)
Viell. hat das UL in Marrakesch halt neuer oder teurer ausgesehen... da kann man dann ja auch mehr verlangen ;-)
8. Mai 2015: Von Lutz D. an Juergen Baumgart
Freihandel rules.

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