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Hallo nochmal Jürgen,
ein paar Dinge sind mir noch eingefallen. Die Jahresnachprüfung des Experimentals muss in dem Land erfolgen, in dem es zugelassen ist oder zumindest durch einen dort "zugelassenen" Prüfer (wg. der auch nur nationalen Zulassung). Ich kenne auch Belgier, die ihre Europa in Frankreich zugelassen haben (weil es da erheblich unbürokratischer sein soll). Sie fliegen zur JNP kurz 'rüber.
Quelle für die "Allgemeinerlaubnis für Einflüge ausländischer Selbstbau-Luftfahrzeuge in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" habe ich auch für dich: AIP Germany GEN 1-17. Die Kehrseite der Allgemeinerlaubnis sind die dort genannten Beschränkungen (z. B. Tag-VFR). Die gibt's nicht bei N-registrierten Experimentals, dafür aber die Notwendigkeit der Einflugerlaubnis für maximal 180 Kalendertage im Jahr. Da haben die Regelungsgeber leider keine legale Lücke gelassen.
Da ich mich - wie gesagt - auch mit der Thematik beschäftige (wollte zu gegebener Zeit eine Europa XS wahrscheinlich in Großbritannien kaufen), würde ich mich über die "Veröffentlichung" der LBA-Auskünfte freuen. Ich musste da allerdings telefonisch nochmal bei Frau Zitzmann nachhaken.
Viel Erfolg, Roland
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Hallo Roland,
schön, dass ich jetzt jemanden gefunden habe, dem es ähnlich geht wie mir. Ich werde alles hier posten was ich erfahre. Für weiterführende und spezielle Fragen hier meine mailadresse
experimental@online.de
Lieber Gruss Jürgen
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Hallo, mir wurde vom LBA ebenfalls das Gen 1-17 "Allgemeinerlaubnis für Einflüge ausländischer Selbstbau-Luftfahrzeuge in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" zugesendet. Wie ich es allerdings anstelle von hier aus auch Eigner (Halter) zu sein, beantwortet dieses Dokument nicht. Die darin aufgeführten Nutzungsbeschränkungen würden mich nicht stören.
Gruss Jürgen
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Das wird dir das LBA auch nicht beantworten (fällt nicht in deren Zuständigkeit). Aber: wieso solltest du als Deutscher nicht Halter eines im europäischen Ausland gekauften / registrierten Flugzeugs sein können? Das ist nur bei N-registrierten Experimentals ein Problem, bei dem du einen Trust bzw. einen amerikanischen Verwandten brauchst. Beispielsweise bietet die Firma Dyn Aero französisch registrierte MCR-Experimentals (F-P...) an. Bei einem europäisch registrierten Experimental solltest du also m. E. in den meisten europäischen Staaten keine Probleme haben. Ich glaube, die britische LIGHT AIRCRAFT ASSOCIATION hat zum Thema "travelling abroad in a permit aircraft" etwas veröffentlicht. Wenn ich's finde, melde ich mich.
Roland
Hier der link: www.pilotlist.org/voyages/cnra/Travelling_abroad_in_a_Permit_Aircraft.pdf
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