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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Mai 2009: Von Roland Schmidt an Jürgen Buschmann
Hallo Jürgen,

ich beschäftige mich bereits seit geraumer Zeit mit dieser Thematik. Das fliegen eines europäischen Experimentals mit einer europäischen Lizenz ist unproblematisch. Ist das Flugzeug in einem sog. ECAC-Land zugelassen (die Niederlande gehören auch dazu), ist auch der Betrieb in Deutschland kein Problem (Auskunft habe ich vom LBA, Frau Zitzmann bekommen). Viele Länder haben untereinander Anerkennungsabkommen (z.B. Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Frankreich, Schweiz, skandinavische Länder). In manchen Ländern müssen Einflug-/Überfluggenehmigungen beantragt werden und in wenigen ist's ziemlich kompliziert.

Schwieriger ist das Ganze in der Tat mit N-registrierten Expermentals, die z. B. in Deutschland legal nur 180 Tage im Kalenderjahr (siehe AIP Germany) stationiert werden dürfen. Verlockend wären diese Flugzeuge hier deshalb, weil Sie legal IFR betrieben werden dürfen. Meines Wissens machen das (dauerhaftes Stationieren) trotzdem einige. Probleme gibt es da jedoch wohl manchmal mit dem Zoll. Aber das mit den N-registrierten geht ja an Ihrer Frage vorbei. Hinsichtlich europäischer Experimentals s. o.

Happy landings
Roland
3. Mai 2009: Von Jürgen Buschmann an Roland Schmidt
Hallo,

vielen Dank für die vielen Wortmeldungen.
@ Roland: Das sind js erfreuliche Auskünfte.
Ich habe bisher nur die Aussage bekommen, das ich in Holland eine holländischen "Vertreter" bräuchte, der als Ansprechpartner für das holländische Luftamt fungiert.
Alle anderen rechtlichen Verpflichtungen insbesondere in Deutschland sind mir weiterhin unklar.
Antwort vom LBA habe ich biser noch keine.
Ich bleibe dran.
Gruß

Jürgen
3. Mai 2009: Von Roland Schmidt an Jürgen Buschmann
Hallo nochmal Jürgen,

ein paar Dinge sind mir noch eingefallen. Die Jahresnachprüfung des Experimentals muss in dem Land erfolgen, in dem es zugelassen ist oder zumindest durch einen dort "zugelassenen" Prüfer (wg. der auch nur nationalen Zulassung). Ich kenne auch Belgier, die ihre Europa in Frankreich zugelassen haben (weil es da erheblich unbürokratischer sein soll). Sie fliegen zur JNP kurz 'rüber.

Quelle für die "Allgemeinerlaubnis für Einflüge ausländischer Selbstbau-Luftfahrzeuge in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" habe ich auch für dich: AIP Germany GEN 1-17. Die Kehrseite der Allgemeinerlaubnis sind die dort genannten Beschränkungen (z. B. Tag-VFR). Die gibt's nicht bei N-registrierten Experimentals, dafür aber die Notwendigkeit der Einflugerlaubnis für maximal 180 Kalendertage im Jahr. Da haben die Regelungsgeber leider keine legale Lücke gelassen.

Da ich mich - wie gesagt - auch mit der Thematik beschäftige (wollte zu gegebener Zeit eine Europa XS wahrscheinlich in Großbritannien kaufen), würde ich mich über die "Veröffentlichung" der LBA-Auskünfte freuen. Ich musste da allerdings telefonisch nochmal bei Frau Zitzmann nachhaken.

Viel Erfolg,
Roland
3. Mai 2009: Von Jürgen Buschmann an Roland Schmidt
Hallo Roland,

schön, dass ich jetzt jemanden gefunden habe, dem es ähnlich geht wie mir.
Ich werde alles hier posten was ich erfahre. Für weiterführende und spezielle Fragen hier meine mailadresse


experimental@online.de

Lieber Gruss Jürgen
4. Mai 2009: Von Jürgen Buschmann an Jürgen Buschmann
Hallo, mir wurde vom LBA
ebenfalls das Gen 1-17 "Allgemeinerlaubnis für Einflüge ausländischer Selbstbau-Luftfahrzeuge in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" zugesendet.
Wie ich es allerdings anstelle von hier aus auch Eigner (Halter) zu sein, beantwortet dieses Dokument nicht.
Die darin aufgeführten Nutzungsbeschränkungen würden mich nicht stören.

Gruss Jürgen
4. Mai 2009: Von Roland Schmidt an Jürgen Buschmann
Das wird dir das LBA auch nicht beantworten (fällt nicht in deren Zuständigkeit). Aber: wieso solltest du als Deutscher nicht Halter eines im europäischen Ausland gekauften / registrierten Flugzeugs sein können? Das ist nur bei N-registrierten Experimentals ein Problem, bei dem du einen Trust bzw. einen amerikanischen Verwandten brauchst. Beispielsweise bietet die Firma Dyn Aero französisch registrierte MCR-Experimentals (F-P...) an. Bei einem europäisch registrierten Experimental solltest du also m. E. in den meisten europäischen Staaten keine Probleme haben. Ich glaube, die britische LIGHT AIRCRAFT ASSOCIATION hat zum Thema "travelling abroad in a permit aircraft" etwas veröffentlicht. Wenn ich's finde, melde ich mich.

Roland

Hier der link: www.pilotlist.org/voyages/cnra/Travelling_abroad_in_a_Permit_Aircraft.pdf

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