Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

14. Februar 2013: Von Hubert Eckl an Lutz D.
" Anderes Spielzeug" i.e. Segelyacht etc. ist nicht so lernintensiv in der Erlangung der Nutzungsbefähigung.( Dear, you will never in my lifetime see me again sitting in front of a blackboard!) für die kostbare Freizeit. Was den zweiten Satz betrifft, Maitre Lemmod, reich sein heißt sich keine Gedanken über die Kosten zu machen. Die Vowi-Definitionen nochmals zu Erinnerung: wohlhabend= NOCH auf laufende Einnahmen aus nicht frei verfügbarer Zeit zur Erhaltung des Lebensstandards angewiesen zu sein, bei Generierung von Überschüssen. Vermögend= ungefährdeter Erhalt des jeweiligen Lebensstandards bei freier ZEiteinteilung, gespeist aus Verzinsung eingesetzten Kapitals. reich= kein persönliches Wissen über den aktuellen Vermögensstand ohne professionelle individuelle Betreuung jeweils innerhalb der jeweiligen Volkswirtschaft ( vulgo " der bemerkt einen Lottogewinn nicht mal!")
16. Februar 2013: Von Stefan Jaudas an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
... vor allem ist "anderes Spielzeug" wesentlich vielseitiger und repräsentativer (im Sinne "von mit den Müllers, Meiers und Schmidts mithalten oder ihnen noch besser davonziehen") wie ein privates Flugzeug. Und hat nicht den schlechten Ruf eines Flugzeugs.
  • Man kann auf einem Segelboot auch herumturnen und Gäste unterhalten ohne größere Zugangsbeschränkungen und -kontrollen wie sie inzwischen auf vielen Flugplätzen herrschen. Am Yachtsteg gilt nur die Gesichtskontrolle, ob man in welcher Weise auch immer man dazugehört.
  • Man kann sich auch auf einer Yacht aufhalten, ohne dass man aufs Meer rausfährt - tatsächlich ist das der Hauptzweck der meisten Yachten. Das sind zum großen Teil Harbour Queens - und je größer (teurer) je schlimmer. Aber wer packt schon seine Gäste einen Nachmittag lang in seinen im Hangar stehenden Flieger und serviert dazu Kaffee und Kuchen?
  • Yachten haben per se erst mal keine Begrenzung der Anzahl der Sitzplätze. Wenn Nachbars noch jemanden mitbringen, kein Problem. Bei einem 4-sitzigen Flugzeug kann man z.B. nur die Ehefrau und das Nachbarpärchen mitnehmen zum Kaffeetrinken in Italien. Der Überraschungsgast bleibt zurück.
  • Wesentlich wetterunabhängiger. Man kann mit/auf seiner Yacht auch angeben, ohne rausfahren zu müssen. Auch (oder gerade) wenn das Wetter XXX ist, der Angebereffekt funktioniert da besser wie bei einem Flugzeug.
  • Ein angeheuerter Kapitän (für ahnungslose Eigner) erhöht noch den Nachbar-Beeindrucker-Effekt. Ein angeheuerter Pilot reduziert die Zuladung um einen Sitzplatz.
  • Kein Medical auf See. Im Hafen schon zweimal nicht. Vom Alkoholverbot ganz zu schweigen.
  • Fast jeder, der will, kann ein Dickschiff chartern und selber zwei Wochen durch die Ägäis schippern. Flugzeug: Fehlanzeige ohne Pilotenschein. Zudem Charterboote nach Wochen abgerechnet werden, und Flugzeuge nach Flugstunden. Das suggeriert u.A. eine gewisse finanzielle Erreichbarkeit, die tatsächlich sogar schlechter ist wie bei einem Flugzeug.
  • Und: Selbst bei der kleinsten, ältesten C150 hat man in der breiten Öffentlichkeit sofort das Etikett "reicher Sack" am Hals. Bei den Yachten fangen die Vorurteile des "einfachen Mannes auf der Straße" frühestens bei 20 Metern an (Preise findet man bei jedem Zeitschriftenhändler). Weil selbiger eben weder vom Einen, noch vom Anderen auch nur die geringste Ahnung hat.


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang