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Lieber Herr Hasenmüller, Sie können den Verlauf der Diskussion jederzeit nachlesen und sich dann ein Urteil bilden. Ich denke halt, wir sind hier ein klassisches GA-Diskussionsforum, wo ein Linienpilot Privatpiloten belehren möchte, der selber noch nie was von einer ED-R9 oder von VFR-Korridoren in Italien gehört hat, wo man sogar niedriger unterwegs ist als üblicherweise bei uns über bewohntem Gebiet. Nebst sonstigen Unterstellungen. Ist noch alles nachzulesen. Nein, persönlich kenne ich ihn nicht, und ich habe auch nicht die geringste Lust, solche Leute kennen zu lernen.
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Ich erlaube mir seit Jahren den Luxus, VFR in fremde Laender zu fliegen. Aber ich bin noch niergends in 1000 ft "herumgegrundelt"! Weder im Luftraum Istanbul, Athen, Palma, Barcelona, Heraklion, Stockholm und schon gar nicht in Italien. Alles VFR mit Freigaben in 6500-12000, ja sogar 14500 ft! Letztes Routing im August: Ueber den Brennerpass nach Verona-Pisa-Ajaccio-Ibiza-Castellon-Sabadell-Chambery-Salzburg. Natuerlich nicht von Stadt zu Stadt usw, sondern Low-Level-Routings. Professionell mit entsprechenden Flugplaenen eben, staendig Funkkontakt mit ATC.
Und jetzt zum Unfall Innsbruck.
Ich war zufaellig zur selben Zeit am selben Ort. Nicht in der Luft, sondern auf der Brennerautobahn Richtung Suedtirol unterwegs. Wenn schon noch in Innsbruck ein Start nach VFR-Regeln moeglich war (der Tuermer hat wohl beide Augen zugedrueckt), spaetesten wenige NM und ft nach dem takeoff muss die Cessna in den Wolken/Nebel verschwunden sei. Kurz nach Innsbruck - Hoehe Berg Isel - aufliegende Bewoelkung, starker Sichtrueckgang durch Nebel, Niederschlag. Und suedlich des Brenners hat sich das Wetter nicht gebessert. Die Flugfuehrung nach VFR-Regeln war daher nicht moeglich!!!
Schoenes Wochenende!
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"Sie können den Verlauf der Diskussion jederzeit nachlesen und sich dann ein Urteil bilden"
Ich bin mir ziemlich sicher, das hat Herr Hasenmüller längst getan, inklusive "Unterstellungen" ;-)
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Lieber Herr Crepaz, zuerst das Fachliche (jeweils österr. Recht):
"Gewerbliche Flüge kann man halt nur mit gewerblich zugelassenen Flugzeugen, also mit AOC, machen." Das ist falsch, a)gewerbliche Flüge mit Ultraleichtflugzeugen oder b)Rundflüge benötigen kein AOC sondern eine Betriebsaufnahmebewiligung (§108) und Beförderungsbewilligung (§104). Nachzulesen im LFG §102 Absatz (1)
"Und da es für einmotorige Flugzeuge kein AOC gibt:" Ist auch falsch, selbstverständlich gibt es ein AOC für Einmots und zwar für gewerbliche Flüge nach VFR
(für Rundflüge nicht erforderlich, siehe oben). Der Unglückspilot der
C414 war ja VFR unterwegs, hätte dies also auch unter Vorliegen anderer
Voraussetzungen mit einer PC12 o.Ä. tun können.
"Das lernt man beim PPL" Kann ich mir nicht vorstellen, schlag nach im LFG.
"Die C414 braucht also Ihrer seltsamen Meinung nach .. selbst bei längeren Überwasserflügen keine Seenotausrüstung" Das haben Sie so erfunden. Geschrieben habe ich das nicht.
"Was ist dann bei einem Triebwerksausfall?" Nichts, um dann nicht sofort zu einer Notwasserung gewungen zu sein ist eigentlich der zweite Motor zuständig..
"Hauptsache,
Ihre Cabinencrew erklärt Ihren Passagieren bei einem Binnenflug mit
dem A320 von Wien nach Köln den Gebrauch der Schwimmwesten." Ist auch falsch, bei diesem Flug wird vor dem Start nur auf die Schwimmwesten HINGEWIESEN. Bei einem Flug zum Beispiel Wien-Larnaca wird die Handhabung DEMONSTRIERT,
Beides kann auch in Form von zwei unterschiedlichen Videoversionen
geschehen und ist eine Behördenauflage. Wenn Siezu IFE etwas wissen
wollen-ich war jahrelang Lieferant dieser Videos.
"Lernen Sie was von einem bescheidenen Propellerkutscher" Ja, da würde ich schon gern was lernen, wenn ich nur wüßte, was.
Und jetzt das Andere: Ist off-topic, Sie haben Post.
MfG, M. Loitfelder
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Ich hätte einen Vorschlag, wie Sie viel Geld verdienen können. Beraten Sie Pilatus, die sich seit Jahren bemühen, für die PC12 eine gewerbliche Zulassung zu bekommen. Natürlich für Flüge nach IFR, denn das ist ja der Kern meiner Aussage ganz zu beginn dieser "Diskussion", wo ich die Frage stellte, wie man ein Gerät wie die C414 nach VFR betreiben kann. Das gilt genau so für die PC12 oder den JetProp. Was dabei heraus kommt, haben wir ja vor Wochen im Jura gesehen. Und wenn Sie ganz schlau sind, dann machen Sie das selbe Geschäft auch noch mit Cessna für die Caravan. Die möchten auch schon lange...
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Die PC12 ist in der Schweiz versuchsweise bereits gewerblich IFR zugelassen. In den USA, Canada sind für FedEx mehr als 100 Cessna Caravan im Paketdienst gewerblich unterwegs, und das natürlich IFR.
Ihr Vorschlag kommt zu spät.
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